Die Informationen zum Leben in der mittelalterlichen Stadt, die direkt Hildesheim betreffen stammen von der Webseite:
http://www.hildesheimer-geschichte.de/

Ämter, Gilden, Zünfte und Innungen

Die Ämter, das sind die der Schuster (1236), Gerber (1287), Bäcker und Knochenhauer (1292), hatten ihre Privilegien von den Bischöfen, in die sich auch gern die aus der bischöflichen Dienstmannschaft hervorgegangenen „Geschlechter“ aufnehmen ließen

Gilden wurden es nach und nach sechs, und zwar die der Wollenweber, Kramer, Leineweber, Kürschner, Schmiede und Schneider. Ihre Rechte waren geringer als die der Ämter.

Nur die Ämter und Gilden hatten das Recht, Vertreter aus ihrer Mitte in die städtische Obrigkeit (Rat) zu wählen, was den Zünften nicht zustand.

Zu den Zünften findet man im 13. Jahrhundert in Hildesheim u.a. die Wurstmacher, die Schüsselträger, die Fischhändler, die Heringswässerer (Heringswäscher ?), einen Bartschneider und einen Kürschner. 

Ab 1310 erhielten alle Vereinigungen wozu die Tischler, Blechschmiede, Hut- und Filzmacher, Gewandschneider gehörten, ihre Zunftbriefe vom Rat der Stadt und wurden nun „Innungen“ genannt. Später folgten noch im 15. Jh. die der Höker und der Barbiere.

Gegen Ende des 16. Jh. bestanden in der Altstadt 20 Ämter und Innungen. Bis zum 15. Jh. lassen sich in Hildesheim nicht weniger als 99 unterschiedliche Handwerkssparten innerhalb und außerhalb der Mauern nieder.

Gilde

Der Ursprung der Gilden geht auf altheidnische Sitten zurück. „Gield“, „gildi“ bedeutet so viel wie „Opfer“. Mit Opfern verbundene Trinkgelage freier „Einungen“ gleichberechtigter Mitglieder mit gemeinsamen Interessen dürften Ursprung der Gilden gewesen sein.

In Hildesheim entstanden nach und nach 5 Gilden: die Wollenweber, Kramer (nebst Gewandschneider, Sattler, Riemern, Gürtlern, Handschuhmacher und Kürschner), Schmiede (nebst Schlossern, Kupferschmieden, Nagelschmieden, Sporenmachern, Uhrmachern, Büchsenschäftner, Feilhauern) und die der Schneider. 

Diese hatten alle – im Gegensatz zu denen der Ämter, die ihre direkt vom Bischof bekamen - ihre Privilegien vom Hildesheimer Rat. Ihre Rechte waren geringer als die der Ämter.

Kraft des Innungszwanges waren Ämter und Gilden beiderseits darauf bedacht, das sogenannte „Ungenossen“ oder „Bönhasen“, also Handwerker die nicht in ihren Ämtern oder Gilden gegliedert waren, ihr Gewerbe in der Stadt nicht ausübten. Sie führten regelrechte „Jagden“ auf diese fremden Handwerkern und Händlern aus. Das Recht zu dieser Jagd durften die Gilden jedoch nur in Begleitung von Ratsdiener „ausüben“ - die Gildenmitglieder durften es ohne Begleitung.

 

Gewandschneidergilde

Die Gewandschneidergilde war die Vereinigung der Tuchhändler.

Da der Tuchhandel (Großhandel) seit alters her vorwiegend das Gewerbe der angesehenen Familien war, gehörte der Gewandschneidergilde der vornehmste Teil der Hildesheimer Bürgerschaft an. Keine andere Gilde hatte wie diese das Recht, ihre Verkaufsstände an den Seiten der Rathaushalle aufzuschlagen. Das Rathaus wurde in diesem Teil geradezu zum „Wandhaus“.

Alljährlich, am Abend vor Martini (11.11.), wurde hier die Gildeversammlung abgehalten.

 

Siehe auch: Hier

unehrliche Berufe:

Unehrliche Berufe waren in der Ständegesellschaft des europäischen Mittelalters und bis weit in die frühe Neuzeit Erwerbsweisen ohne gesellschaftlich zuerkannte Ehrbarkeit.

In der frühneuzeitlichen Gesellschaft waren die Unbescholtenheit des Leumunds („Ruf“) und die persönliche Ehre ein wesentliches soziales Kapital. Sie begründeten den Status in der jeweiligen sozialen Gruppe wie insgesamt in der kommunalen Gemeinschaft. Andererseits zog deren Verlust durch Infamierung soziale Ausgrenzung und damit einhergehend Stigmatisierung in unterschiedlichen Graden nach sich.

Unehrliche Berufe trugen den Makel der gesellschaftlichen Verachtung. „Berufe“ ist dabei in einem allgemeinen Sinn als „Erwerbsweise“, nicht als geregelter Ausbildungsberuf zu verstehen. „Unehrlich“ bedeutete, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern „ehrlos“, „unehrenwert“, ohne ständisches Ansehen. Die Vorstellungen darüber, was Ehrlosigkeit ausmachte, welche Tätigkeiten zu den unehrlichen zu rechnen seien, waren nach Raum und Zeit unterschiedlich, so daß es einen allgemeingültigen Katalog der unehrlichen Erwerbsweisen nicht geben kann.

Zu unterscheiden sind „unehrliche Leute“, die durch bestimmte Erwerbsweisen in Verruf gerieten nach drei Kategorien:

die Angehörigen als unehrlich geltender Gewerbe bzw. Handwerke wie Schäfer, Müller, Türmer oder Barbiere

die Angehörigen des nicht ortsfest lebenden und als „herrenlos“ geltenden Bevölkerungsteils („Fahrendes Volk“) wie Lumpensammler, Spielleute, Kesselflicker oder Nothausierer

Anbieter von „unreinen“ Dienstleistungen, die mit Schmutz, Strafe und Tod zu tun hatten wie Gassenkehrer, Büttel, Abdecker, Totengräber oder Scharfrichter.

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