Maße und Gewichte

Mit Währungs-, Maß-, Gewichts- und anderen Einheiten war es im Mittelalter alles andere als ganz einfach und übersichtlich, so dass die Rechenmeister der damaligen Zeit hier ein weites Betätigungsfeld vorfanden. Auf dem vorliegenden Beitrag sind die im Jahre 1504 gängigen Einheiten zusammengestellt und in dessen Folge werden weitere Details erklärt und erläutert.

1. Gewichts- und Geldmaße1.1.
Geschichtliche Entwicklung Zum besseren Verständnis stelle ich zunächst die geschichtliche Entwicklung bis zum 14. Jahrhundert dar. Dabei zitiere ich wiederholt wörtlich aus Tropfkes Standardwerk (S. 91f):

Die Gewichtsmaße spielen im täglichen Leben als Mengen- und Wertmesser eine besonders wichtige Rolle in dreierlei Hinsicht: einmal war ein großes Gewicht nötig für schwere Lasten, dann ein mittleres für Waren des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel) und ein kleineres für feinere und wertvollere Dinge wie Gewürze oder auch Edelmetallstücke, die bei Preisen und Löhnen als Geldersatz dienen konnten.

Die Nürnberger Waage, 1497: Waagmeister, Knecht und Kaufmann, letzterer zahlt das Wiegen. Das römische Pfund (libra) zu 327,45g bildete mit seinen 12 Unzen die Grundlage für das mittelalterliche Gewichts- und Münzsystem.
Als Handelsgewichte wurden in der Karolingerzeit mehrere schwerere Gewichte verwendet, das Pfund von Troyes mit 131/2 römischen Unzen, das Kaufmannsgewicht poids de table mit 15 Unzen, das Pariser Pfund mit 18 Unzen sowie eines mit 16 Unzen (435,2g), das man für das vielgesuchte Pfund Karls des Großen hält. Dieses Pfund (libra, lira, livre = lb) ist zusammen mit dem Zentner (centenarius librarum, meist 100 Pfund) zum Handelsgewicht in Europa geworden.

Als ein neues Gewicht, besonders als Münzgewicht verwendet, erscheint die aus den skandinavischen Ländern stammende Mark (erstmals 857 in einer Urkunde gefunden). Ihr Gewicht war die 1/2 des Handelspfundes. Die Kölner Mark, die für den Handel in Europa maßgebend wurde, hatte ein Gewicht von ca. 237,5g. Sie war eingeteilt in 8 Unzen. Die Mark hatte also 16, das Pfund 32 Lot.

Neben dem Gewichtssystem hat Karl der Große auch das Münzsystem neu geordnet. Er ging von der Gold- zur Silberwährung über. Damit endete im 7. und 8. Jahrhundert die Goldprägung Mitteleuropas. In der Folge gab es nur eine Münzsorte, den Silberpfennig (denarius) und manchmal seine Teilwerte. Die vom 8. bis 14. Jahrhundert währende Epoche nennt man daher "Pfennigzeit". Es wurden aus 1 Pfund Feinsilber 240 Silberpfennige geschlagen, von denen 20 auf einen Solidus (Schilling, franz. sou) gingen. In Süddeutschland wurde 1 Pfund zu 8 langen Schillingen zu je 30 Pfennigen gerechnet.

Als der im 13. Jahrhundert zunehmende Großhandel mit dem Ausland (bei Stoffen, Gewürzen, Metallen) ein größeres Zahlgeld verlangte, tritt wieder das Goldgeld auf, zuerst bei Kaiser Friedrich II. In Florenz wurde 1252 der Gulden (florenus = fl) geprägt, in Venedig 1284 der Dukaten, in Deutschland im Jahr 1356 unter Karl IV der Gulden = 240 Heller (Pfennige).

Der Gulden wurde bis 1532 mit gleichem Münzbildnis und gleichem Feingehalt geprägt, das Bildnis des wertgleichen Dukaten blieb bis 1797 unverändert. Eine Ausprägung erfolgte im 14. Jahrhundert von vielen Münzherren auch nördlich der Alpen, u.a. von den vier in einem Münzverein zusammengeschlossenen Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier und Pfalz. Dabei wurden 66 rheinische Goldgulden auf das Gewicht einer Kölner Mark Gold gerechnet. Dieser rheinische Gulden setzte sich im Reich als einigermaßen stabiles Handelsgeld durch (Anmerkung: der Gulden erfuhr eine Wertminderung von 3,35g Feingold im Jahr 1386 auf 2,5 g im Jahr 1490), mit dem die Pfennige der verschiedenen Landeswährungen in Beziehung gebracht wurden. Auch Schilling und Heller in Gold wurden beim Großhandel zur Vermeidung der Entwertung rechnungsmäßig notiert; sie wurden aber nicht als Münzen geprägt. Für sie galt die Relation 1 fl = 20 ß = 240 Heller im Grunde.

Ebenfalls weit verbreitet waren der ungarische Gulden (Dukaten), der von gleichem Wert wie der Florentiner Gulden war, und der dem rheinischen Gulden wertgleiche Apfelgulden, auf dem der Reichsapfel abgebildet war. Der Kurs zwischen rheinischen und ungarischen Gulden schwankte laufend. Einzelne Rechenaufgaben in verschiedenen Rechenbüchern (Algorismus Ratisbonensis, Bamberger Rechenbücher, Johannes Widmann, Adam Ries u.a.) geben unterschiedliche Verhältnisse an. Beispielsweise entsprechen im zweiten Rechenbuch von Adam Ries 100 ungarischen Gulden bei den einzelnen Rechenaufgaben 124, 129, 1291/2, 1311/4, 1321/3, 1321/2, 1331/3, 134, 135, 1361/4, 1387/10, 1388/9 und 1417/20 rheinische Gulden.

Der Wittenberger Rechentisch
Wie Nürnberger Pfennige in Wiener Pfennige umgerechnet werden, sieht man bei einer Aufgabe in Widmanns Rechenbuch von 1489:
"7 wiener gelten 9 lintzer, vnd 8 lintzer gelten 11 bassawer, vnd 12 bassawer gelten 13 vilßhofer, vnd 15 vilßhofer gelten 10 regenspurger, vnd 8 regenspurger gelten 18 neumercker, vnd 5 neumercker gelten 4 nuernberger."

Die Abrechnung erfolgt nach Einschaltung der Linzer, Passauer, Vilshofener, Regensburger und Neumarkter Pfennige. (Anmerkung: Danach entsprechen 560 Wiener Pfennigen 1287 Nürnberger Pfennige).

Der Kleinhandel wurde dagegen in "Münz" durchgeführt, und hier war die Grundeinheit der Pfennig (denarius), der nach Zeit und Ort gegenüber dem Gulden großen Schwankungen unterworfen war. In Nürnberg wurden für den Gulden bezahlt:
150 Pfennig im Jahr 1441, 174 Pfennig im Jahr 1457, 220 Pfennig im Jahr 1463, 240 Pfennig im Jahr 1471 und 252 Pfennig im Jahr 1484. (siehe K. Vogel)

Zahlgeld für den Kleinhandel blieben immer die Landesmünzen Pfennige, Heller und die vielen anderen, die im Laufe der Zeit noch dazukamen wie der böhmische Silbergroschen (der Dickpfennig zu 7 oder 8 Pfennig), der Albus oder Weißpfennig, der Taler zu 24 Groschen á 12 Heller, der Kreuzer entsprach 1/60 Taler.

Die größte Bedeutung hatte der Groschen (lat. grossus = dick, denarius grossus = dicker Pfennig). Üblicherweise bedeutete er 12 Pfennig, es gab aber auch Groschen zu 7, 8, 9, 10 und 15 Pfennig. Bis in die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts war ein Groschen 1/21 des Goldguldens, nach 1570 1/24 des Talers.

Einige weitere Namen sollen kurz erläutert werden (siehe K. Menninger II, S. 170f):
Der Heller hat seinen Namen von der Stadt Schwäbisch Hall, wo er erstmalig unter Friedrich Barbarossa in der dortigen Reichsmünze geprägt wurde. Urkundlich treten die Heller zuerst 1200 und 1208 auf (siehe Schrötter). Im 14. und 15. Jahrhundert wurde der Silberfeingehalt der Münze so weit verringert, dass der Heller nur noch einen halben Pfennig repräsentierte.
Ausgewogen: Die meisten Kaufleute glichen mit solchen Goldwaagen das Gewicht unterschiedlicher Münzprägungen ab. Den Stachel steckte man in die Schreibtischplatte.
Der Kreuzer wurde zuerst in Südtirol im Jahr 1271 geschlagen. Bei ihm ist ein Kreuz aufgeprägt. Ab 1458 wurde der Kreuzer von Österreich geprägt. 1 Kreuzer entsprach 4 Pfennig und 60 Kreuzer einem Gulden. Die Kreuzerwährung drang weiter nach Süddeutschland vor. In Erfurt gab es seit 1480 als geringste Münze den Scherf. Die silberne Scheidemünze Batzen war angeblich am Ende des 15. Jahrhunderts zuerst in Bern mit dem Bild des Bären ("Bätz") geschlagen und wird seit 1498 zuerst in Deutschland erwähnt. 1 Batzen entsprach 4 Kreuzer und war 1/15 Gulden. Die erste Talermünze überhaupt wurde 1486 in Hall in Tirol geprägt. Aus dem Silber von Joachimstal im Erzgebirge wurde 1519 der erste Joachimstaler Guldengroschen geschlagen, der abgekürzt als Taler in viele Länder Europas gewandert ist (Dollar in USA). Ursprünglich war der Taler in Süddeutschland das Silberäquivalent des Goldguldens im Wert von 21 Groschen bzw. 60 Kreuzer. Dieser Wert variierte in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts waren die verbreiteten Münzwährungen in Norddeutschland der Taler und Groschen oder Albus und in Süddeutschland der (silberne) Gulden und Kreuzer, wobei einem Gulden zunächst 60 Kreuzer, später 72 Kreuzer und dann wieder 60 Kreuzer entsprachen. "Durch die Reichsmünzordnung von 1559 war der silberne Reichsguldiner zu 60 Kreuzern geschaffen worden, womit sich Deutschland in die Taler- und Guldenländer schied (Schrötter)".
Die Benutzung eines Rechentischs
1.2. Beispiele Einige Kostproben von regionalen Münzen aus einem Ries-Rechenbuch von 1574:

"Franckfurter Muentz.
1 Albus oder Weißpfennig hat 8 d. Item 1 Gulden hat 27 Albus. Item 1 Schilling hat 9 d. Item 1 Gulden hat 24 ß. Item 1 Gulden hat 216 d.

Muentz zu Nuerenberg / auch in Francken / Dueringen / vnd Meissen.
1 Gulden hat 252d. Item 30 Pfennig ist 1 Pfund (lb). Item 1 Gulden hat zu Nuerenberg vnd Francken 8 lb 12 d. 1 Groschen hat 12 Pfennig, 1 Gulden hat 21 Groschen. Item 15 Batzen ist 1 Gulden.
1 Batz hat 4 Kreutzer. Item 60 Kreutzer thun ein Gulden".


Ein Kreuzer galt zu Frankfurt 3 Pfennig, zu Nürnberg 41/5 Pfennig, in Österreich 4 Pfennig und in Schwaben 31/2 Pfennig.
1.3. Gewichte Auch die Gewichte fielen regional sehr unterschiedlich aus. Bei Adam Ries bzw. im Algorismus Ratisbonensis entsprachen 100 Nürnberger Pfund 73 Kölner Pfund, 75 Egerer Pfund, 96 Pfund in Regensburg, 110 Leipziger Pfund, 116 Pfund in Brügge, 128 Breslauer Pfund, 166 Venezianische Pfund und 233 Pfund von Padua.

Ursprünglich entsprachen 100 Pfund einem Zentner, ab etwa 1500 traten üblicherweise 110 Pfund für einen Zentner auf.

Ein größeres Handelsgewicht war die Tonne (gemeint war damit ein Fass) mit örtlich erheblich variierenden Unterteilungen und Wert. Sie wurde beispielsweise bei Butter, Heringen und Tran verwendet. In Hamburg war eine Tonne Butter 224 Pfund (entsprach 108,575 kg), in Lübeck 224 Pfund (entsprach 135,718 kg) und in Bremen 216 Pfund.

Zwischen Zentner und Pfund liegt die Gewichtseinheit Stein. Die 1504 gängige Umrechnung war 1 Zentner entsprach 5 Stein, 5 Stein entsprach 110 Pfund, dass heißt, 1 Stein entsprach 22 Pfund. Auch diese Umrechnungen schwankten, so traten bei Adam Ries für einen Zentner neben 5 Stein auch 5 Stein, 7 Pfund und 6 Stein auf.

Kleinere Gewichte waren:
Das Lot (1 Pfund entsprachen 32 Lot, 1 Mark entsprachen 16 Lot), das Pfenniggewicht (1 Quent entsprachen 4 Pfenniggewichten) und das Hellergewicht (1 Pfenniggewicht entsprachen 2 Hellergewichten).

Lübecker Roggenscheffel aus dem 15. Jahrhundert und ineinandergestellte Gewichte in eimerförmigen Gehäuse, von Rothschmieden in Nürnberg aus Messing hergestellt.

Bei Edelmetallen fanden die Einheiten Mark, Karat, Gran und Grän Verwendung.
Das Pfund fand auch noch Verwendung als Zählmaß für Eisenstreifen (Nägel).
1 Pfund Eisen entsprach 240 Schienen Eisen.

2. Weitere Maße
2.1. Hohlmaße
Hier gibt es regional und zeitlich ebenfalls erhebliche Unterschiede.
Ein Fuder ist das Volumenmaß, das ursprünglich von der Ladung (Fuhre) eines zweispännigen Wagens abgeleitet ist. Üblicherweise ergab bei Wein, Bier und auch Met ein Fuder 12 Eimer. Im Herzogtum Württemberg, samt der Reichstadt Esslingen, hatte ein Fuder nur 6 Eimer, neckarabwärts in der Reichsstadt Heilbronn waren es dagegen 20 Eimer. Dafür war ein Eimer in Württemberg 160 Maß, in Heilbronn dagegen nur 24 Maß. Somit besaß das Fuder in Württemberg 960 Maß und in Heilbronn 480 Maß. In Bayern entsprach einem Eimer 60 Maß ("nach der Visier") oder 64 Schenkmaß in Leipzig 54 Maß ("an der Visir") bzw. 58 Schenkmaß und "zu Nuerenberg, Wuertzburg vnd darumb 64 Maß nach der Visier vnd Eich vnd 68 schenckmaß".

Bei Adam Ries kamen auf einen Eimer 64 bzw. 72 Viertel, bei Johann Albert 64 Kandel. Eine Kanne hatte regional unterschiedlich einen Inhalt zwischen 0,9 Liter und 2,6 Liter. Die Einheit Tonne taucht hier auch auf und war 4, 5 oder 6 Eimer. Weitere regionale Einheiten waren Ime, Stübbich und Össel. In Lübeck galt 1556:
ein Fuder 6 Ame, 1 Ame waren 40 oder 48 Stoeveken und 1 Stoeveken 4 Quarteer.

In Frankfurt galten folgende Zusammenhänge:
1 Fuder entsprach 6 Ohm, 1 Ohm entsprach 20 Viertheil, 1 Viertheil entsprach 4 Maß, 1 Maß entsprach 4 Echtmaß "80 Maß ist 1 Ohm zu Franckfurt / nach der Eich vnd Visier. Item 90 Maßthun 1 Ohm / so man schenckt".

Für Bretten (Baden), damals 1504 Brettheim genannt, ist interessant, was der Nürnberger Caspar Hützler 1547 in seinem niederdeutschen Rechenbuch schreibt:
"Tho Heidelberge / Spire / vnd vmme desuelven grentze / is. 10 Ame / eyn Voeder. 12 Verndel/ eyn Aem. 4 Mate eyn Verndel. 480 Mate / eyn Voeder".
Übersetzt:
1 Fuder entspricht 10 Eimer, 10 Eimer entspricht 480 Maß, 1 Eimer entspricht 12 Vierteil, 1 Vierteil entspricht 4 Maß.

Bei Getreide gab es wiederum andere Volumenmaße. Vorzugsweise in Mittel- und Norddeutschland verwendete man den Wispel, den Malter (1 Wispel entspricht 2 Malter), den Scheffel (1 Wispel entspricht 24 Scheffel) und die Metze (1 Scheffel entspricht 16 Metzen). Ein Scheffel betrug zwischen 23 Liter und 222 Liter.

Maße für Mauer-, Dach- und Firstziegel in Freiburg / Breisgau, 15. Jahrhundert. Sie dienten als Größenvorlagen und wurden so angebracht, dass sich der Käufer von Baumaterial über die ordnungsgemäße Einhaltung der vorgeschriebenen Größe überzeugen konnte.



2.2. Längenmaße

Die Längenmaße waren an frequentierten Örtlichkeiten gut sichtbar befestigt, so auch die Luzerner Elle von 1373.


2.3. Entfernungen

Große Entfernungen wurden in Meilen angegeben, die regional ebenfalls erheblich differierten. Beispiele für Entfernungsangaben:

  • Wien - Regensburg 60 Meilen (im Algorismus Ratisbonensis),
  • Regensburg - Erfurt 40 Meilen (bei Adam Ries),
  • nach Rom (von Annaberg) 300 Meilen (bei Adam Ries),
  • Leipzig - Nürnberg 36 Meilen (bei Johann Albert).


Einige weitere Längenmaße sind Elle, Fuß Schuh, Rute und Klafter, die teilweise auch als Flächenmaße Verwendung fanden. In Frankfurt beispielsweise galt:
12 Schuh entspricht 1 Rute, 160 Ruten entspricht 1 Morgen, 30 Morgen entspricht 1 Hubland.
Bei astronomischen Messungen werden Zaichen, Grad und Minuten verwendet.
2.4. Bei Kleidung Stoffe wurden in Ellen (abgeleitet von der Länge des Unterarms) gemessen. Jede deutsche Stadt hatte ihr eigenes Ellenmaß (die Augsburger Elle klein 59,24 cm, groß 61,00 cm, die Erfurter Elle klein 40,38 cm, groß 54,97 cm, die Frankfurter Elle 54,73 cm, die Leipziger Elle 56,60 cm, die Nürnberger Elle 66,10 cm usw.). Es war dabei nicht ungewöhnlich, wenn in einer Stadt mehrere unterschiedlich große Maße von der gleichen Art nebeneinander verwendet wurden.
In Rechenaufgaben bei Johann Albert entsprechen einem Tuch 28, 29, 33, 36, 39 und meistens 32 Ellen. Und 1 Saum wiederum ergibt 22 Tücher.

In speziellen Fällen dienen auch Begriffe wie Damast, Barchent (aus Leinen und Baumwolle dicht gewirkter starker Stoff), Harrass (leichtes Wollgewebe), Satin und Zwillich (grobes Leinentuch) als Längenmaße.


2.5. Spezielle Maße

Bei Büchern bzw. Papier gibt es die Einheiten Ballen, Ries (1 Ballen = 10 Ries), Buch (1 Ries = 20 Bücher) und Bogen (1 Buch = 25 Bogen).

Unterschiedliche Getreidemaße in Greyerz / Gruyères, Kanton Fribourg


Für bestimmte Waren gab es handelsübliche Lieferformen, z.B. ein:

  • Bund (bei Heu und Stroh),
  • Fass (bei Alaun, Schweinefett, Unschlitt, Weinstein),
  • Fässchen (bei Öl und Seife),
  • Korb (bei Feigen),
  • Kübel (bei dem Thüringer Blaufärbemittel Waid),
  • Posten (bei Silber),
  • Sack (bei Kalmus, Mandeln, Baumwolle, Schafwolle, Lorbeer, Nelken, Pfeffer),
  • Scheibe (bei Wachs),
  • Seite (bei Speck),
  • Stumpf (bei Safran) und
  • Tonne (bei Butter, Honig, Hering und Tran) in den Rechenbüchern von Albert und Ries.
Von links nach rechts: Passauer Eichmaß von 1475, Passauer Eichmaß von 1480, Lübecker Eichmaß für ein Stübchen Wein 1487, Lübecker Eichmaß für ein halbes Stübchen Bier 1487.


Für viele Zahlen gab es Stückmaße, die teilweise nur bei bestimmten Waren benützt wurden. Solche Maße sind für 10 (Decher bzw. Techer), für 12 (Dutzend), für 15 (Mandel), für 20 (Stig), für 40 (Zimmer) und für 60 (Schock).

3. Rechenpfennige

Eine numismatische Besonderheit stellen die Rechenpfennige dar. Sie sind die Hilfsmittel, die man im Mittelalter benutzte, um das Rechnen auf der Linien am Rechentisch, Rechenbrett oder auf dem Rechentuch durchzuführen, was man mit dem Rechnen auf dem Abakus vergleichen kann. Diese "alte" Methode wurde um 1504 immer mehr von der "neuen" schriftlichen Methode, dem Rechnen mit der Ziffer oder Kreiden, mit Verwendung der indisch-arabischen Ziffern abgelöst. Die Rechenpfennige entstanden als münzähnliche Stücke ohne Geldwert in der Zeit der umfangreichen Metallgewinnung und wurden im 14. Jahrhundert im Abendland fast eine "massenhafte" Modeerscheinung. Dahinter steckte die Tatsache, dass der zunehmende Handel umfangreicheres Rechnen erforderte.

Quellen:

  • Johann Albert: Rechenbüchlein auff der linien, dem einfeltigen gemeinen man odder leien vnd jungen anhebenden liebhabern der Arithmetice zu gut, Wittenberg 1534
  • Johann Albert: New Rechenbüchlein auff der Federn, Wittenberg 1541
  • Peter Apian: Eyn Newe vnnd wolgegründte vnderweysung aller Kauffmanß Rechnung, Ingolstadt 1527
  • Franz Brasser: Eyn nye vnde Nuetsam Reckensboeck vor de anfangenden schoelers, 2. Auflage Lübeck 1556
  • Johannes Böschenstain: Ain neu geordnet Rechenbüchlein, Augsburg 1518
  • Stefan Deschauer: Das zweite Rechenbuch von Adam Ries, Braunschweig 1992
  • Caspar Hützler: Eyn behende vnd kuenstrike Rekensbock vp allerley koephandele, Lübeck 1547
  • Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte, Mannheim 1987
  • Richard Klimpert: Lexikon der Münzen, Maße, Gewichte, Berlin 1896
  • Arnold Luschin von Ebengreuth: Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der neueren Zeit. 2. Auflage München und Berlin 1926 (= Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte. Abt.4.)
  • Karl Menninger: Zahlwort und Ziffer, Band II: Zahlschrift und Rechnen, Göttingen 1958
  • Michael North: Geldumlauf, Währungssysteme und Zahlungsverkehr in Nordwesteuropa 1300 - 1800. Beiträge zur Geldgeschichte der Hansezeit, Köln / Wien 1989
  • Adam Ries: Rechnung auff der linihen, Erfurt 1525 {1. Rechenbuch, 2. Auflage)
  • Adam Ries: Rechenung auff der linihen vnd federn, Erfurt 1522 (2. Rechenbuch, 1. Auflage)
  • Heinrich Schreyber: Eynn kurtz newe Rechenn vnnd Visyr buechleynn, Erfurt 1523
  • Friedrich Frhr. v. Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde, Berlin / Leipzig 1930
  • Martin Stötter: Ein schoen nutzlich Rechenbuechlin auff allerlei kauffmans rechnung, Tübingen 1552
  • Johannes Tropfke: Geschichte der Elementarmathematik, 4. Auflage, Band 1, Berlin 1980
  • Kurt Vogel: Die Practica des Algorismus Ratisbonensis (um 1460), München 1954
  • Kurt Vogel: Das Bamberger Blockbuch (1471-1482), München 1980
  • Kurt Vogel: Das älteste deutsche gedruckte Rechenbuch Bamberg 1482, Stuttgart 1988
  • Ulrich Wagner: Das Bamberger Rechenbuch von 1483, Weinheim 1988
  • Manfred Weidauer: Rechenpfennige - Hilfsmittel der Rechenmeister, Annaberg-Buchholz 1993
  • Johannes Widmann: Behend vnd hüpsch Rechnung vff allen Kauffmanschafften, Leipzig 1489
  • Dokumentation im Stadtmuseum Schongau (sehenswerte wertvolle Münzsammlung!)


Erarbeitet und zusammengestellt von:
Text: Ulrich Reich, aus der Gruppe "Gelehrte und Gereiste"
Layout: Andreas Biolcati
Quelle: http://www.der-verlorene-haufen.de/html_seiten/biblio_masse_gewichte.html

Mittelalter: Die Mark

Im Spätmittelalter war die Mark keine Münzeinheit, sondern eine Münzgewichtseinheit, die eine festgelegte Anzahl von bestimmten Münzeinheiten ergab. Die kölnische Mark war das wichtigste Münzgewicht in Deutschland. Sie wog ca. 234 g (die Angaben variieren) und wurde nie als Münze geprägt. Die kölnische Mark entsprach folgenden Münzeinheiten:


kölnische  Albus,      Schilling   Heller     Pfennig
Mark       Weißpfennig
  1           6          12          72         144
              1           2          12          24
                          1           6          12
                                      1           2
[Irsigler, Franz: Die wirtschaftliche Stellung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert (Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 65). Köln 1979. Zitiert bei Kreft, S. 33]


Folgende Angaben finden sich bei Gerd Müller im Zusammenhang mit den Hildener Lehnsgütern zur Zeit des Erzbischofs Engelbert II von Köln (1261-1274):

"Wir kennen bereits die für das ganze Mittelalter maßgebende Gleichung:

»1 Pfund Silber = 1/12 Pfund Gold = 24 Schillinge = 240  Denare.«
[Hildener Jahrbuch Bd.2 S. 43, zit. bei Müller]

Die 'Mark' wurde nun als Münzgewicht neben dem Pfundgewicht eingeführt und im 11. Jahrhundert in Deutschland erstmals urkundlich genannt. Bereits im 12. Jahrhundert erfolgte die Einteilung der Mark in 'Lot'. Dem folgte eine weitere Unterteilung in 'Quintel'. Die Gleichung dazu stellte sich daraufhin wie folgt dar:

»1 Mark = 2 Halbmark = 4 Vierdung = 8 Unzen = 16 Lot = 32 Setin = 64 Quintel«.

Das 'Quintel' (= Quentschen) wurde geviertelt in 4 'Richtpfennige' (= Pfennige)
und ein 'Pfennig' wog 1 Gramm.
Demnach waren 4 Gramm = 1Quintel
und weil 64 Quintel = 1 Mark waren, läßt sich leicht errechnen, daß die 'Mark' = 256 Gramm wog.
Zwei Mark waren also etwas über ein Pfund."

[von Ebengreuth, zitiert bei Müller S. 107]


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Kaufkraft-Tabelle 1967

Zeitraum     Münzeinheit        Kaufkraft 1967 ca.

1226-1375    1 Pfennig           1,10 DM
             1 Schilling         4,30 DM
1376-1450    1 Schilling         7,80 DM
1451-1545    1 Schilling         5,40 DM
1546-1572    1 Reichstaler      69,00 DM
1611-1622    1 Reichstaler      45,00 DM
1622-1775    1 Reichstaler      32,50-43,00 DM
1839-1855    1 preuß. Taler     14,70 DM
1854-1863    1 preuß. Taler      9,00 DM    [Verdenhalden]

Nur zur Erinnerung: 1 Euro = 1,95583 DM.

Leider ist die Tabelle schon älteren Datums. Unabhängig davon sollten diese und ähnliche einfache Vergleichsrechnungen nicht allzu ernst genommen werden, selbst wenn sie sich nicht bis ins Mittelalter vorwagen. Aussagekräftiger (seriöser) sind Vergleiche der Preise einzelner Waren in bestimmten Landesteilen in Relation zu den Einkommensverhältnissen "damals" und heute - was einen realistischen Vergleich natürlich sehr aufwändig macht.


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Einzelne Münzeinheiten ab 1363

Die folgenden Angaben stammen, soweit nicht anders gekennzeichnet, aus alten Aufzeichnungen des Hofes Elp 4 in Haan sowie aus Funden aus dem Düsseldorfer Hauptstaatsarchiv. Sie wurden durch Angaben aus der Literatur ergänzt.


1826: Verrechnungspreise bei Zehntablösung

Zeit      Münzeinheit

1363      marca
          "Das Wort 'marca' bedeutete, daß die übergebenen Silberstücke
          durch eine Münzbehörde mit einer Marke als echt bestätigt
          worden waren. 1 'marca Coloniensis' = Kölner Mark hatte damals
          234 Gramm Feinsilber". [Vollmar]
          [Vgl. Holthauser Höfe in Haan]

1363      3 Mark cölnisch           = 1     Schudet (Schild)
                                            franz. ecu (Silbermünze)
          1 Schudet (solidi)        = 1     Schilling

1502      1 Kaufmannsgulden         = 20    Weißpfennig cölnisch
                                            (Rechnungseinheit)
1503+1611 1 oberländ. Gulden        = 24    Weißpfennig
1527      1 Blamüser                = ½     Stüber
1575      1 alter Schild            = 1 ½   Goldgulden

1600      1 Schilling               = 6     Stüber   = 1/8 Taler
          1 Schilling               = 12    Pfennig
1611      1 Reichstaler             = 75    Albus
1611-75   1 Taler cölnisch          = 52    Albus
1620      1 Reichstaler             = 3     Gulden + 12 Albus
1680      1 Reichstaler             = 80    Albus (Weißpfennig)

um 1700   1 Gulden                  = 60    Kreuzer
          1 Batzen                  = 4     Kreuzer        [Lomberg S.78]
          1 Reichstaler Frankfurt   = 90    Kreuzer        [ebd.]
                                    = 22 ½  Batzen         [ebd.]
          100 Reichstaler Frankfurt = 97 ½  Reichstaler Elberfeld
          1 Reichstaler             = 100   Albus leicht
                                    = 60    Stüber
                                    = 20    Blaffert
                                    = 1 ½   Taler cölnisch
                                    = 1 1/3 Taler bergisch
          1 Albus                   = 12    Heller
          1 Stüber                  = 16    Heller

um 1750   1 Goldgulden              = 112   Albus cölnisch [Kellnerei Solingen]
          1 Gulden cölnisch         = 24    Albus          [ebd.]
                                    = 18    Stüber         [ebd.]
          1 Mark                    = 6     Albus          [ebd.]

18. Jh.   Münztabelle von Jülich-Berg

1821      Stüber wurde außer Kurs gesetzt

1874-76   Geldänderung in Deutschland von Thaler zu Mark
          (Auch Maße und Gewichte wurden einheitlich neu festgelegt.)
          1 Reichstaler = 3 Mark [lt. H. W. Hillebrand, Lehrer in Mettmann]

1927      1 Goldmark    = 1/2790 kg Feingold
          1 Goldmark    = 1 Reichsmark


Quelle: http://www.zeitspurensuche.de/02/st1muenz.htm

Preise im 14. Jahrhundert

Löhne und Preise in den Städten stiegen in diesem Jahrhundert an und es entstand eine verstärkte Migration vom Land in die Stadt, wo ein Mangel an Arbeitskräften herrschte. Durch eine vermehrte Produktion von Nahrungsmitteln der Bauern für die Stadtbevölkerung kam es zu einem Preisverfall und daraus resultierend wieder zu einer Landflucht.
Im Rahmen der Gründung eines Münzvereins durch die Kurfürsten von KölnMainz und Trier sowie dem Pfalzgraf bei Rhein wurde der Rheinische Gulden geprägt, welcher sich zu einer Art Leitwährung im Reich entwickelte.
Vor der Umstellung zum Rheinischen Gulden galt für Köln um 1300 folgendes Währungssystem:[3]

  • 1 Mark = 16 Schilling = 96 Blaffert = 192 Pfennige
  • 1 Schilling = 3 Witten = 6 Blaffert = 12 Pfennige

Ein Pfund Butter kostete in der Stadt um diesen Zeitraum herum 24 Pfennige, ebenso 1 Pfund Reis, Lachse oder Karpfen. 100 Eier hatten einen Gegenwert von 132 Pfennigen (= 11 Witten), 100 Äpfel dagegen kosteten nur 72 Pfennige (= 3 Witten). 84 Pfennige (= 7 Blaffert) war der Preis für 1 Paar Schuhe.[3]

In Hamburg und Lübeck ist 1 Pfund Butter für 4 Pfennige zu erwerben, 100 kg Weizen oder 100 kg Roggen kosteten 6 Schillinge, 100 kg Hafer dagegen nur 4 Schillinge. 1 Paar Schuhe hatte einen Wert von 3 Schillingen, während ein Paar Stiefel mit 11 Schillingen Gegenwert weitaus teurer war. Als Luxusgut kann man sicherlich das Wirtschaftspferd bezeichnen, welches dem Händler 8 Mark einbrachte. Ein Ochse kostete dagegen 4 Mark und ein Schwein mit ca. 25 kg 15 Schillinge.[3]

In Bamberg dagegen wurde wie folgt umgerechnet:[4]

  • 1 Gulden = 20 Schillinge = 120 Pfennige = 240 Heller

So ist unter den Zimmerleuten, Steinmetzen, Dachdeckern und Maurern als täglicher Lohn für 1328 für einen Meister ein Lohn von 22 Hellern (Sommer) oder 18 Hellern (Winter) überliefert. Ein Geselle dagegen verdient im Sommer 16 Heller und im Winter 14 Heller. Ein Handlanger wird mit 10 Hellern im Sommer und 8 Hellern im Winter bezahlt. Zudem konnte ein Bauherr einem Meister 2 und den anderen Handwerkern unterhalb des Meisterstandes 1 Heller Badegeld zahlen.[4]

Mecklenburg hatte eine ähnliche Umrechnung. Für 1361 ist hier für einen Zimmermann am Tag 1 Schilling als Lohn angegeben, 1379 beträgt der Tageslohn für einen Zimmermann 1 Schilling und 1 Pfennig. Preislich lag 1304 ein Pfund Butter bei 3 Pfennigen (= 6 Heller), 15 Eier bei 1 Pfennig (= 2 Heller). 1325 kostete 1 Mantel 16 Pfennige (= 32 Heller) und 1379 1 Pfund Pfeffer 6 Schillinge (= 1440 Heller).[4]

Um 1367 wurden in Frankfurt am MainEngland und Antwerpen Spitzenpreise für Getreide gezahlt. Dies lag vor allem an der schlechten Witterung im Sommer 1366, welche negativ die Ernte und damit auch die Menge des zu verkaufenden Getreides beeinflusste. Für Lübeck ist ein Preis von 5 oder gar 6 Schillingen für ein Scheffel Roggen bekannt.[5] 1367 fiel die Ernte reichlicher aus, so dass nun die Preise stürzten. 1368 herrscht in Köln Getreideknappheit, während Mitte des Jahres in Straßburg der Preis für Roggen von 20 Schillingen nach 4 Tagen auf 7 sank.[6] In Frankfurt am Main stiegen die Preise bis 1370 noch einmal kontinuierlich an, bevor sie bis 1373 einen starken Abfall erlitten.
Um 1380 verdiente dort ein Maurer am Tag 40 Heller (Sommer) oder 32 Heller (Winter). Ein Handlanger dagegen brachte es auf 22 Heller im Sommer und 18 Heller im Winter. Jahreszeitenunabhängig wurden Ratsherren für eine Ratssitzung entlohnt. Sie erhielten 18 Heller. Die Tagesreise eines Ratsherren wurde mit 60 Hellern entschädigt. 1 Brot dagegen war mit einem Preis von 1 – 2 Hellern zu erwerben, 1 Fisch kostete ebenfalls 1 Heller. 1 Pfund Butter hatte einen Wert von 2 Hellern, 1 Pfund Rindfleisch einen Wert von 4 Hellern. Im Vergleich dazu kostete ein ganzes Rind 2 Gulden, 1 Pferd sogar 10 Gulden. Neben Kleidung und Nahrung ist zudem der Preis für einen Meisterbrief bekannt, der um 1380 2 Gulden betrug. Zudem ist überliefert, dass ein Baugrundstück mit Abbruchhaus 172 Gulden kosten konnte.[7] Ulman Stromer, Nürnberger Kaufmann und erster deutscher Papierfabrikant nördlich der Alpen, berichtet von einem Preis von 1825 Gulden für ein Haus am Marktplatz. Gebäude in dieser Wohnlage galten zu diesem Zeitraum als die teuersten und angesehensten der Stadt. Er musste für die Vermittlung 16 Heller Maklergebühr bezahlen.[7]
Handwerker und Bedienstete erhielten oftmals zu ihrem Lohn in Münzform auch eine Bezahlung in Naturalien. So ist für den Zeitraum um 1390 in Köln als Tageslohn für einen Handwerksmeister ein Lohn von 8 Schilling (= 96 Pfennige), welcher aber mit Kost nur 48 Pfennige beträgt. Ebenso erhält ein Geselle am Tag 5 Schilling (= 60 Pfennige), mit Verpflegung aber nur 28 Pfennige. Ein Lehrling dagegen verdiente 3 Schilling (=36 Pfennige) und erhielt keinen Anteil an Kost.[8]
Zum Vergleich der Höhe der Löhne mit Gütern des täglichen Lebens ist für den gleichen Zeitraum folgendes bekannt:
1 Pfund Reis oder Honig, aber auch 1 Pfund Hammelfleisch erhielt man zu einem Preis von 32 Pfennigen. Im Vergleich dazu war 1 Pfund Rindfleisch für 1 Schilling zu haben. 1 Karpfen dagegen kostete 8 Schillinge, ebenso 87 Eier. 1 Pfund Pfeffer hatte einen Gegenwert von 24 Schillingen, 1 Pfund Safran sogar den von 5 Gulden. Zur Bekleidung konnte man 1 Paar Schuhe oder einen Kittel zu einem Preis von 8 Schillinge erwerben. 1 Paar Hosen kostete 28 Schillinge.[8] Aus der Toskana ist aus dem Jahr 1355 vom Goldschmied Bonaccorso de Vanni bekannt, dass er neben juwelenbesetzten Kruzifixen und einem Bildnis der Jungfrau Maria mit Krone auch eine juwelenbesetzte Bischofsmütze anbot, welche einen Preis von 280 Florins hatte. Das stellte zehn Jahreslöhne für einen Weber dar und immerhin noch eineinhalb Jahresgehälter für einenRitter.[9]

Q
uelle: Wikipedia

Längenmaße

Die Längen-, Hohl- und Gewichtsmaße waren bis ins 18. Jh. nicht einheitlich genormt. Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im Herzogtum Braunschweig eingeführt. Sie beruhen auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien.

 

1 Pariser Linie    = 1/12 Pariser Zoll                    =    1,98168 Millimeter

1 Zoll              = 1/12 Pariser Fuß                        =    2,378    Zentimeter

1 Werkfuß       = 126,5 Pariser Linien = 12 Zoll   =  28,536     Zentimeter

1 Rheinischer Fuß                                               =   26            Zentimeter

1 Elle               = 2 Werkfuß                                =  57,072     Zentimeter

1 Rute             = 16 Werkfuß                              =    4,56576  Meter

(bei der Feldvermessung wurde die Rute dezimal geteilt 1 R= 4,565798 m)

1 Lachter        = 80 Zoll zu 8,5 Linien                 =    1,91926  Meter

1 Haspelfaden = 3 3/4 Ellen                               =    2,14022  Meter

1 Gebinde       = 90 Faden                                = 192,62         Meter

1 Lop Garn      = 10 Gebinde                             =    1,9262     Kilometer

1 Meile            = 1625 Ruten                             =   7,419422  Kilometer

 1 Braunschweiger Elle                                      = 57,072        Zentimeter

   (vorgeschriebenes Längenmaß für den Marktverkehr mindestens seit

    dem 16.Jh.)

Quelle

Hohlmaße

Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im gesamten Herzogtum eingeführt. Sie beruhten auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien. 1868 führten die Staaten des Norddeutschen Bundes das inzwischen entwickelte und in Frankreich bereits gültige metrische System ein. Und im Jahre 1869 gab das Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium  bekannt, wie die alten braunschweigischen Maße und Gewichte des Jahres 1837 in das neue System zu überführen sind

 

1 Malter Holz            = 80 Kubikfuß             = 1,85900 Kubikmeter

1 Wispel                   = 40 Himbten              = 1,24579 Kubikmeter

1 Faß Bier                = 104 Stübchen     = 390             Liter

1 Fäßchen                = 9 Krug  = 36 Ort  =   50             Liter

1 Oxthoft                   = 240 Quartier        = 224,84250 Liter

1 Ohm                       = 160 Quartier        = 149,89500 Liter

1 Scheffel                 = 4 Himbten            = 124,57908 Liter

1 Scheffel                   (20 Scheffel ca 8 dz)

1 Tonne                     = 108 Quartier        = 101,17913 Liter

1 Anker                      = 40 Quartier          =   37,47375 Liter

1 Himbten = 4 Vierfaß = 2316 Kubikzoll =   31,47375 Liter

1 Vierfaß            = ¼ Himbten= 16 Metzen  = 7,78619 Liter

1 Metze                      = 1/16 Himbten           = 1,94655 Liter

1 Quartier                                                        = 0,93684 Liter

1 Fuder                       = 78 Himbten

-RZ-

Quelle

Flächenmaße

Bis ins 18, Jh. beruhten die Maßzahlen bei Grundstücken nur auf Schätzungen. Es waren Augenmaßgrößen oder sie waren aufgrund der Einsaat-Ernteverhältnisse festgestellt. Die Größe eines Morgens konnte schon innerhalb einer Gemarkung schwanken. Erst im Zuge der Generallandvermessung im Herzogtum Braunschweig wurde ein einheitliches Längen und Flächenmaß eingeführt. Die General-Landvermessungs-Kommission setzte 1755 fest:

 

1 Morgen = 120 Quadratruten

1 Rute = 16 Fuß oder 8 braunschweigische Ellen

 

Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im gesamten Herzogtum eingeführt. Sie beruhten auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien. Und im Jahre 1869 gab das Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium  bekannt, wie die alten braunschweigischen Maße und Gewichte des Jahres 1837 in das neue System zu überführen sind

 

1 Quadratfuß     =                               =         0,081432 Quadratmeter

1 Quadratrute    =                               =       20,84652   Quadratmeter

1 Feldmorgen   = 120 Quadratruten   =   2501,582       Quadratmeter

1 Waldmorgen  = 160 Quadratruten  =   3335,443       Quadratmeter

1 Himten            = ½ Morgen              =   1250,7699    Quadratmeter

1 Hufe                = 30 Morgen = ca. 7,5 ha = 37524      Quadratmeter

-RZ-

Hufe

 Eine Hufe war ursprünglich eine Besitzeinheit mit allen Reiherechten und erst später eine Rechnungsgröße, die je nach der Güte des Bodens und aus sonstigen Gründen von Dorf zu Dorf unterschiedlich groß sein konnte. Erst ab dem 16. Jh. setzten die Fürsten Normen für die Größe einer Hufe, die aber ebenfalls nicht einheitlich waren. Seit der 2. Hälfte des 18. Jhs. wurde eine Hufe oft mit 30 Morgen angesetzt, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass bis in das 19. Jh. hinein auch ein Morgen von Dorf zu Dorf, ja sogar innerhalb einer Gemarkung unterschiedlich groß sein konnte. -RZs-

Quelle

Hildesheim und die Garenmate....

Zum Kauf von Waren traf man sich früher schon auf dem Markt. Geschäfte gab es noch nicht, also verkauften Tuchhändler dort ihre Stoffe.

Die Maßeinheit Meter und Zentimeter kannte noch niemand. Beim Kauf von Stoffen sagte man zum Beispiel: "Ich möchte 5 Ellen Stoff!"

Eine Elle war das Maß von der Hand bis zum Ellenbogen. Die Hildesheimer Elle war 67 Zentimeter lang. Noch heute erinnert die Elle am Rathaus daran, dass genaues Messen wichtig war. Betrüger wurden damals hart bestraft.



Der Mittelalter- Rechner:

Was ist der Mittelalter-Rechner?

Der Mittelalter-Rechner ist ein Webprojekt, welches es ermöglicht, diverse im Deutschland des Mittelalters gebräuchliche Einheiten und Währungen untereinander und auch in Bezug auf heutige Werte umzurechnen. Die Benutzung erfordert keinerlei Registrierung und ist kostenfrei, das Projekt selbst ist nicht-kommerziell.

Jahrmärkte in Norddeutschland

Das Recht, Märkte einzurichten, wurde unter den Karolingern als Marktregal zu einem königlichen Recht. So kam es seit dem 9. Jh. und dann vor allem in ottonischer und frühsalischer Zeit zur Verleihung zahlreicher Marktprivilegien, häufig zugunsten von Bischöfen und Klöstern (z.B. Corvey). Damit verbunden waren meist Münz- und Zollprivilegien, um Zahlungsmittel bereitstellen und Einnahmen abschöpfen zu können. Später lag das Recht in fürstlichen Händen. An das Marktregal und die verliehenen Marktprivilegien war zudem die Aufgabe geknüpft, für Frieden und Ordnung auf den Märkten sowie auf den Wegen dorthin zu sorgen. Als Vorbild für die Verleihung von Marktrechten fungierten oftmals ältere Märkte (z.B. Mainz und Köln). Dadurch wurde aber kein fester Rechtsrahmen gesetzt, sondern ein Handlungsrahmen, in dem sich der örtliche Ablauf des Marktverkehrs entwickeln konnte. So organisierten Kaufleute das Marktgeschehen schon früh selbst und lösten Streitigkeiten untereinander in Eigenregie (z.B. in Halberstadt).

Vom frühen bis zum Hochmittelalter boten die Jahrmärkte das wichtigste Forum für den Fernhandel. Terminiert waren sie häufig an Tagen, an denen sich ohnehin eine größere Menschenzahl versammelte, wie zum Kirchweihtag (Kirmes) und zu den bischöflichen Synoden (Send). Bedeutendere Jahrmärkte, wie die Champagnemessen, mit ihrer Blütezeit im 12. und 13. Jh. fanden innerhalb einer Region in zeitlicher Folge statt, damit die Kaufleute an den verschiedenen Messen teilnehmen konnten. Solche Messesysteme boten das Fundament des wachsenden europäischen Fernhandels und Zahlungsverkehrs. Ab dem 13. und 14. Jh. wurden sie von den großen Wirtschaftszentren (Brügge, Lübeck) und neuen überregionalen Messen (Frankfurt a.M.) abgelöst. Der Großteil der Jahrmärkte in kleineren und mittleren Städten hatte als Verbindung zum Fernhandel dagegen vor allem eine regionale Verteilerfunktion. Diese Märkte umfassten sowohl einen Großhandel zwischen Kaufleuten, der meist auf feste Zeiträume begrenzt wurde, und den Einzelhandel für die Einwohner der Stadt und ihres Umlandes. Angesichts der großen Besucherzahlen hatten die Jahrmärkte zugleich einen Volksfestcharakter. Die großen Menschenaufläufe führten zu Konflikten über den Markthandel hinaus, die insbesondere in der Frühen Neuzeit Anlass für Policey-Ordnungen zur Regelung des Marktbetriebes gaben.

Auf einen engeren Umkreis blieben die Wochenmärkte beschränkt, zu denen Kaufleute aus nah gelegenen Städten kamen und die Käufer aus der Stadt und ihrem ländlichen Umfeld aufsuchten. Feste Markteinrichtungen boten schließlich den Raum für den alltäglichen Handel mit Lebensmitteln und vor Ort gefertigten handwerklichen Produkten oder von einheimischen Kaufleuten importierten Waren. Zur Versorgung, aber mehr noch zur Steigerung der Einnahmen aus Handel und Steuern diente das Stapelrecht in bedeutenderen Handelsstädten. Damit wurden durch- oder vorbeiziehende Kaufleute gezwungen, ihre Waren für einen festgelegten Zeitraum in der Stadt zum Kauf anzubieten, wozu sie in Kaufhäusern eingelagert werden konnten. Ein Stapelrecht konnte sich auch auf bestimmte Waren (z.B. Getreide-, Weinstapel) beziehen, die innerhalb einer Region nur von einer Stadt aus weitergehandelt werden durften. Dagegen konnte eine Kaufleuten aus anderen Städten gewährte Zollfreiheit deren Handel auch bewusst in kleinere Städte locken.

Die mittelalterlichen Stadtmärkte waren anfangs weniger Plätze als ein System aus verschiedenen Bauten, Straßen und Gassen. Je nach Größe der Stadt fand sich neben den Rathäusern mit ihren wirtschaftlichen Funktionen eine Vielzahl von Marktbauten. Zu den wichtigsten Einrichtungen gehörten die Brot- und Fleischbänke (auch Scharren genannt), deren Nähe zum Rathaus eine bessere Kontrolle von Preis, Größe und Qualität erlaubte. Wein als wichtige Steuerquelle musste häufig im städtischen Weinkeller oder Weinhaus eingelagert werden. Wolltuch wurde von den zum Detailhandel privilegierten Tuchhändlern (Gewandschneidern) im Gewandhaus gehandelt. Die Krämer und Höker als wichtige Einzelhändler fanden wie andere Handwerker und Händler ihren Standort in Marktbuden, die sich in Gassen um den Marktbereich gruppierten, oder in städtischen Kaufhäusern. Produkte, die keiner unmittelbaren Kontrolle unterlagen, wurden zunehmend auch aus den eigenen Häusern aus dem Fenster (Fensterladen) heraus verkauft. Gehandelt werden durfte aber nur innerhalb eines fest durch die Stadtmauer oder durch Marktzeichen markierten Bereichs. Ein Handelsgeschäft jenseits dieser Grenze war innerhalb eines bestimmten Umkreises der Stadt rechtswidrig und wurde als sog. Vorkauf bestraft. Je nach Ware und Menge musste zudem die städtische Waage gegen Gebühr benutzt werden, die zugleich als Eichinstanz für die Waagen der Händler diente. Die Vertreter von Rat und Stadtherr wachten nicht nur über Maße, Gewichte und Qualität, sie zogen auch Zölle und Akzisen von den gehandelten Waren ein. Als indirekte Steuern bildeten sie eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. In größeren Städten bestanden neben dem (Haupt-)Markt noch weitere Spezialmärkte wie Obst- und Weinmärkte, Salz- oder Hopfenmärkte. Makler vermittelten in bedeutenderen Handelsstädten den Handel zwischen verschiedenen auswärtigen Kaufleuten in Tavernen und Herbergen.

Gegenüber dem alltäglichen Markthandel beanspruchten die Jahrmärkte und Messen zusätzlichen Raum. Die Stände der auswärtigen Händler fanden Platz in Zelten auf den Märkten und Kirchhöfen, in den städtischen Kaufhäusern, im Rathaus, aber auch in Kirchen und selbst den Kreuzgängen der Kathedralen (z.B. in Brixen, Osnabrück). Gerade Viehmärkte fanden auch außerhalb der Stadtmauern statt.
Nachdem sich im Verlauf des Spätmittelalters der Markthandel stärker auf größere Kaufhausbauten konzentrierte und gleichzeitig auch in die Häuser der Handwerker und Händler stadtweit dezentralisierte, wurden andere Verkaufseinrichtungen überflüssig. In der Folge wurden gerade im 15. Jh. ältere Marktbudenzeilen abgerissen. Die Freiflächen boten Raum für neue Repräsentationsmöglichkeiten mit der Anlage großzügiger Plätze und breiter Straßenzüge, die mit Brunnen und den Fassaden der umgebenden kommunalen Bauten repräsentativ ausgestaltet wurden (z.B. in Bern, Osnabrück).

Quelle:Karsten Igel (1.9.2014)

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