Landbesitz im Mittelalter

"Das städtische Territorium des späten Mittelalters war sehr begrenzt. Im 15. Jahrhundert besaß

der Bischof in der Stadt und in der Wackenstädter Gegend (Im Hohnsenbereich gelegene

ehemalige Siedlung) der Domprobst einiges an Eigentum. Der übrige Landbesitz stand dem

einzelnen Bürger, nicht aber der Gemeinde Hildesheim zu. Die Altstadt im Westen hatte seine

damalig größte Ausbreitung erreicht und im Süden hatte die dompröpstliche Neustadt mit ihren

eigenen Fluren bis über die Steingrube hinaus, weitere Ausbreitungen verhindert. Außerdem

waren die in den Stadtgrenzen liegenden Flächen überall noch durch kirchliches und

klösterliches Eigentum durchsetzt.  

Dadurch war das Streben der Bürger nach Landbesitz sehr hoch. Wer von den Bürgern Geld

besaß, der legte es vordringlich in Grund und Boden an und kaufte oder erwarb zu Lehen und

Pfand auch in den Dörfern rings um Hildesheim ein Landgut, das er zu „vermeiern“, also zu

verpachten pflegte.

In welchem gewaltigen Ausmaß dieses geschah, zeigt ein Lehensgüterverzeichnis Bischofs

Ernst I., das über fünfzig Hildesheimer als dessen Lehensträger mit zum Teil beträchtlichem

Besitz. nennt.

Der Handwerker jedoch, der zumindest ein Gärtchen oder kleines Landstück vor den

Toren haben wollte, pachtete es entweder vom Bischof oder einem Stift. Dadurch entstanden

ringsum Hildesheim, vom Rottsberg über Neuhof hinaus, diese Kleingärten.

Um den Landmangel auszugleichen, gingen die Bauern von der Dreifelder- zur Vierfelder-

wirtschaft über.

Dieser Umstand folgte zu Verärgerniss mit den Bürgern. Denn ein erheblicher Teil von ihnen

hielt damals noch Vieh und verlangte für diese Bereitstellung von Hut-(Hüte-) und

Weideflächen. Und dieser Forderung kam der Hildesheimer Rat auch nach. Während der

Gemeinde um die Mitte des 14. Jahrhunderts wohl nur die „Stadtwisch“ an der unteren Innerste

zur Verfügung stand , konnten allmählich die „Venedig“, der „Meienberg“, die „Kampwiese

des Michaelisklosters unter dem „Krehla“, die kleine „Masch“ des Moritzstiftes (um der

heutigen Maschstraße gelegen), die „Oldendorfer Wiese“ und später noch der ganze

Schenkenbrühl“ hinzuerworben werden.

Jedoch wuchs die Viehhaltung der Bürger schneller als der Zuerwerb von Weideflächen.

deshalb blieb zunächst nichts anderes übrig, als die Nutzung zu reglementieren.

Wer Schoß (Steuern) von einen Bürgerhaus zahlte, setzte eine Ordnung im Jahre 1440 fest,

durfte 2 Kühe halten, der Ratmann aber durfte drei halten und jeder Bürgermeister deren vier

Rinder. Ein Weidegeld zahlte anfangs der Nutzer nicht. Dieses wurde erst 1493 eingeführt, als

die mächtig aufgelaufenen Schulden der Stadt den Rat zwang es einzuführen. Für die

„Wischkuh“ mußten drei Schilling entrichtet werden.

Der weiterhin hohe Mangel an Weideflächen führte dann im 15. Jahrhundert dazu, daß der Rat

zugunsten seiner Bürger rücksichtsloser in die Flurgerechtigkeit ihrer Nachbarn eingriff. Und

nicht nur die städtischen Klöster und Stifte wurden hier betroffen, sondern auch die

Bauerndörfer ringsum Hildesheims. Unter den Klagepunktend  Bischofs Magnus von 1440

finden sich die frühesten Beschwerden über hildesheimische Eingriffe in die Viehtriften und die

Almende der Neustadt sowie der Ortschaften Einum, Uppen, Harsum, Moritzberg, Ochtersum,

Himmelsthür und Drispenstedt.

Aus dieser Zeit stammte auch wahrscheinlich die Bildung abgesonderter städtischer

Weidegenossenschaften, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts bestanden. Sie teilten

sich als Ostertor-, Hagentor- und Dammtorweidegemeinde die angrenzenden Weideflächen.

Die Grenze zwischen der Oster- und Hagentorweide lag in einer Linie vom „Langen Garten“

über den „Bavenstedter Busch“ zum Harsumer Walde. Die Hagentorleute nutzten den Bezirk

„bis zum Wege zwischen Hasede und Steuerwald“. Nach erbittertem Streit mit dem Kloster

Marienrode, der 1445 durch einen Schiedsspruch herzog Wilhelms v. Braunschweig

ausgeglichen wurde, gelang es dann auch den Bürgern im dem Dammstadtviertel, eine

hinreichende Weideflur zu gewinnen. Sie nutzten fortan die Feldmark nicht nur zwischen

Moritzberg und Marienrode, sondern trieben ihre Herden auch in das Sorsumer Holz bis hin

zum „Steilen Stiege“.

Besser als mit den Acker- und Weideflächen war Hildesheim mit seinem Wald gestellt, obwohl

er reichlich abgelegen von der Stadt, durch die Gemarkung der Orte Moritzberg, Neuhof und

Marienrode von dem sonstigen Gemeindeland völlig abgeschnitten war.

Der Wald befand sich als „Almende“ (Gemeinschaftlicher Besitz) im der Nutzung zahlreicher

Ortschaften. Sie befand sich im Dreieck zwischen den Dörfern Heyersum, Diekholzen und

Sibbesse.

Es waren drei Waldgenossenschaften, deren eine Gruppe, die etwa in Barfelde ihren räumlichen

Mittelpunkt hatte, nutzte wohl im Wesentlichen den Westabhang der waldbedeckten

Hügellandschaft. Die zweite Waldgenossenschaftsgruppe, in dem „güldenen Winkel“ bei

Sorsum, gehörte den „Fünfdörfern“ Sorsum, Groß- und Klein Escherde, Emmerke und

Himmelsthür. Der dritten Gruppe, diejenigen Gemeinden die sich ostwärts von diesem

Waldbezirk angesiedelt hatten, verblieb der Rest bis an den sogenannten Südwald.

Außer der Altstadt Hildesheim – sie hatte wohl vor allem die Ansprüche vom „Alten Dorfe

und von Wackenstedt an sich gezogen – und der Neustadt als der Rechtsnachfolgerin von

Losebeck benutzten die Bauerschaften von Ochtersum, Barienrode, Diekholzen und

Drispenstedt, die Flurinhaber des nun bis auf den einen „Trillkehof“ vergangenen Dorfes

Lotingessen sowie einzelnen Klöstern und Adeligen zugehörigen Höfe in Asel, Einum,

Bavenstedt und Achtum diese Holzungen."

Quellen

J.24 J. Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1922, Hildesheim, Bd. I, S. 85 

Wappen der Familie Pepersack
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