Die Informationen zum Leben in der mittelalterlichen Stadt, die direkt Hildesheim betreffen stammen von der Webseite:
http://www.hildesheimer-geschichte.de/

Der Stadtbote:

Im Mittelalter und auch noch in späterer Zeit, als es noch keine Post im heutigen Sinne gab, hielten sich Magistrate, Kaufmannschaften, Universitäten, Klöster, Bischöfe und Bürgermeistereien ständige Boten zur Nachrichtenübermittlung.

Der laufende oder reitende Bote war damals eine nicht unwichtige Person, was schon daraus hervorgeht, daß er in aller Form vereidigt wurde. Es hatte auch Zeiten gegeben, wo es zur Bürgerpflicht gehörte, in öffentlichen Angelegenheiten

Botengänge zu machen.

Die Rechte und Pflichten waren in sogenannten Botenordnungen festgelegt, in denen z.B. Bürgschaft, Eid, Lohn, gehorsam, Kleidung und Ausrüstung geregelt waren. Die Städteboten waren äußerlich an den Stadtwappen und der Botenbüchse mit den Farben der Stadt zu erkennen. In der Büchse oder einer Ledertasche wurden die zu befördernden

Nachrichten untergebracht, um sie vor Staub und Regen zu schützen. Jeder Bote führte ein „Patent“ (Paß) mit sich, in dem jedermann um Unterstützung und Hilfe ersucht wurde. Zum Selbstschutz dienten Schwerter und Spieß.

Der Bote hatte im Sommer wie auch im Winter seine vorgeschriebene Wegstrecke von 30 – 40 Kilometer zurückzulegen. dazu kam die Unsicherheit auf den Straßen. Überall konnten verarmte Bauern, entlassenen Soldaten, verkommende Jugendliche lauern, um die Boten, die oft auch Gelder beförderten, auszuplündern.

Um das Jahr 1500 betrug der Lohn für den laufenden Boten gewöhnlich 12 Heller für die Meile (7,5 km). Zum Vergleich: Damals kostete 1 Brot 7-8 Heller, 1 Pfund Butter 9 Heller, 1 Huhn 7- 8 Heller.

Die amtlichen Boten durften keine Privatbriefe befördern. Die Zuwiderhandlung wurde mit Gefängnis bestraft.

 

Quelle: http://lexikon.unserhildesheim.de/Stadtbote.html

der Nachtwächter

Bereits seit Oktober 1559 wurden in Hildesheim durch den Rat sechs keulenbewaffnete Nachtwächter eingesetzt, die die Ordnung in den Straßen der Stadt aufrecht hielten und „Übertreter“, die sich z.B. ohne Licht antreffen ließen, „stehenden Fußes in Strafe nahmen“. (Scheinbar gab es früher die Pflicht nur, bei Dunkelheit nur mit Beleuchtung auf die Straße zu gehen).

Der Dienst der Nachtwächter begann, sobald die „Wächterglocke“ zu St. Andreas ausgeklungen war, ursprünglich also mit dem neunten, später mit dem zehnten Stundenschlag. Beendet wurde ihr e Dienstzeit wohl regelmäßig im Sommer bereits um zwei und im Winter um vier Uhr in der Früh.

Stündlich riefen sie dann – und hießen darum auch die „Stundenwächter“ – die Zeit ab, erhoben an allen Straßenecken  ihres Bezirks einen Hornruf und sangen einen Spruch. Laut der Chronik des Johannes Oldekops (Seite 468) lautete er wie folgt:

„Leve hern, ik will ju sagen, de klocke de heft negen slagen“

(Liebe Herrn, ich will euch sagen, die Glocke die hat … schlagen).

 

In der Mitte der Straßen jedoch beschränkten sie sich mit den Worten: „Die Glocke hat … geschlagen! … ist die Glocke“.

Diese Nachtwächter werden im 17. Jahrhundert die sogenannten „rufenden“ Straßenwächter gewesen sein, neben denen es damals aber auch „stille“ Wächter gab.

Im Brühl wurden, da dort besonders viele Schlägereien vorfielen, für jede Nacht 2 Wächter eingesetzt.

Für diesen Dienst bekamen die Wächter 1559 im Vierteljahre 2 ½ Gulden und alljährlich  ein Paar Schuhe.

 

Quelle: http://lexikon.unserhildesheim.de/Nachtwaechter.html

 

Kurwächter

Der „Kurwächter“ war im Mittelalter der Leiter des Wachdienstes auf den Mauern der Stadtbefestigung.  

Er hatte die patrouillierenden „Mauerwächter“ auszusenden sowie festzustellen, ob alle zur Wache berufenen Bürger auch erschienen waren.

  

Joh22 Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd. 1, S. 15

der Schäfer

 

Neben den beiden Kuhhirten, dem Wisch- und dem Klaphirten, sowie dem Swin wird wohl wird schon frühzeitig ein städtischer Schäfer angestellt worden sein.  

Doch ist die Schafzucht wohl erst dann recht aufgeblüht, als sich die Stadtgemeinde die Brachebenutzung (unbestellter Acker oder Wiese) bis zu ihrer Landwehr hin erkämpft hatte und die rege Tuchindustrie für einen gewinnbringenden Absatz der wolle sorgte.  

Damals, um die Mitte des 15. Jahrhunderts, hat der Rat ja auch die Forderung der Zeit durch Kauf des bischöflichen Schäferhofs Rechnung getragen.

 

Quelle

Joh22 Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd. 1, S. 15 


Schlupwacht

Die „Schlupwacht“ war im Mittelalter ein Wachdienst, der in Fehdezeiten nachts draußen vor den Mauern und Wällen durch Patrouillengänge Annährenten Feind meldeten.  

In größerer Entfernung sandte man Späher, um die Bewegung des Gegners zu erkunden. Am liebsten wurden dafür Frauen genommen, sei es, daß sie sich am unauffälligsten bewegen konnte, oder ob man die Männer lieber daheim zur Stadtverteidigung haben mochte sei einmal dahingestellt. 

Lohnwache

Durch den kargen Lohn den die städtischen Soldaten erhielten, waren diese gezwungen auf andere Weise ihr Gehalt aufzubessern. Einige arbeiteten an ihren wachfreien Tagen als Lohngehilfe in den verschiedenen Betrieben Hildesheims, und andere gingen als „Lohnwache“ für Kameraden, die den Dienst nicht leisten konnten oder wollten.

 

Quelle: Joh22 Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd. 1, S. 15

der Tornemann

ndt. für: Turmmann, Turmwächter 

 

Der „geschworene“, also vereidigter städtische "Tornemann" befand sich auf dem Andreaskirchturm.

Er hatte die Aufgaben durch beobachten des Stadtumfeldes verdächtige Anzeichen von einem eventuell anziehenden Feind mit seinem Horn zu melden.                                                                                          

Ansonsten hatte er die Aufgaben nach Schadfeuer in der Stadt Ausschau zu halten und dieses ebenfalls mit seinem Horn zu melden.

 

Quelle

Joh22 Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd. 1, S. 15 


un_ehrliche Berufe

Unehrliche Berufe waren in der Ständegesellschaft des europäischen Mittelalters und bis weit in die frühe Neuzeit Erwerbsweisen ohne gesellschaftlich zuerkannte Ehrbarkeit.

In der frühneuzeitlichen Gesellschaft waren die Unbescholtenheit des Leumunds („Ruf“) und die persönliche Ehre ein wesentliches soziales Kapital. Sie begründeten den Status in der jeweiligen sozialen Gruppe wie insgesamt in der kommunalen Gemeinschaft. Andererseits zog deren Verlust durch Infamierung soziale Ausgrenzung und damit einhergehend Stigmatisierung in unterschiedlichen Graden nach sich.

Unehrliche Berufe trugen den Makel der gesellschaftlichen Verachtung. „Berufe“ ist dabei in einem allgemeinen Sinn als „Erwerbsweise“, nicht als geregelter Ausbildungsberuf zu verstehen. „Unehrlich“ bedeutete, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern „ehrlos“, „unehrenwert“, ohne ständisches Ansehen. Die Vorstellungen darüber, was Ehrlosigkeit ausmachte, welche Tätigkeiten zu den unehrlichen zu rechnen seien, waren nach Raum und Zeit unterschiedlich, so dass es einen allgemeingültigen Katalog der unehrlichen Erwerbsweisen nicht geben kann.

Zu unterscheiden sind „unehrliche Leute“, die durch bestimmte Erwerbsweisen in Verruf gerieten nach drei Kategorien:

die Angehörigen als unehrlich geltender Gewerbe bzw. Handwerke wie Schäfer, Müller, Türmer oder Barbiere

die Angehörigen des nicht ortsfest lebenden und als „herrenlos“ geltenden Bevölkerungsteils („Fahrendes Volk“) wie Lumpensammler, Spielleute, Kesselflicker oder Nothausierer

Anbieter von „unreinen“ Dienstleistungen, die mit Schmutz, Strafe und Tod zu tun hatten wie Gassenkehrer, Büttel, Abdecker, Totengräber oder Scharfrichter.

 

Wappen der Familie Pepersack
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