Die Wandschneider...

Die Gewandschneider, auch Wandschneider genannt, waren Kaufleute des Mittelalters, die mit auswärtigen Tuchen handelten. Ihre Handelswaren stammten zunächst aus der Toskana, aus den Niederlanden und Flandern, später auch aus Schwaben, Aachen oder England.

 

Sie verkauften die Ware ballenweise oder im "Ausschnitt". Das Recht zum Ausschnitt, also dem abschnittweisen Verkauf der Tuche, war häufig Anlass zum Streit mit den Krämern, den Webern und Schneidern. Die Gewandschneider kamen schon früh zu Reichtum und verbanden sich mit den Patriziern. Sie saßen bald in vielen deutschen Städten im Rat und gewannen so an politischem Einfluss. Die Wandschneider waren im Mittelalter in Gilden und Zünften organisiert und die Gilde der Wandschneider stellte in der Regel auch Ratsmitglieder.

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewandschneider

 

Der Schutzheilige der Gewandschneider Gilde zu Hildesheim soll der heilige Michael gewesen sein(=>Vermutung, aufgrund der Abbildung auf dem  Siegel)

Die Gilde der Gewandschneider in Hildesheim

Die Gilde der Gewandschneider.

 

Die ersten Nachrichten über die Existenz einer Gewand-
schneidergilde besitzen wir aus dem Jahre 1325.

Damals mag das schöne gothische Rathaus, auf das die Stadt grosse
Kosten gewandt hatte, in seinen Hauptteilen vollendet gewesen sein.

Jetzt, nach Fertigstellung desselben dachte sie daran, eine neue Einnahmenquelle zu schaffen, um die Schuldenlasten tilgen zu können.

Da sie für einen Teil des Rathauses keine Verjvendung hatte, so Hess sie in ihm
Qewandbuden herrichten, deren Benutzung allen in Hildesheim wohnenden Gewandschneidern anempfohlen wurde.

 

Sollte die Zahl der Gewandbuden für neue Bewerber nicht ausreichen, so kommt die Stadt für die Anlage weiterer auf.
Um möglichst alle Gewandschneider der Stadt zur Beziehung derselben zu bewegen, wurden diejenigen, welche anderswo ihre Arbeitsstätten hatten, mit einer Abgabe von je zwei 4 Mark an die Stadt und an die Gilde belastet.^

Seit dem Einzug der Gewandschneider in das Rathaus führt dieses
häufig den Namen Gewandhaus (wanthus) oder Kaufhaus (kophus). Jede Gewandbude wirft für die Stadt einen jährlichen Zins von einer halben Mark ab.

In den Stadtrechnungen werden regelmäßig Beträge verzeichnet, welche zu Ostern

 

24. vgl. S. 168 u. 169.
26. D IV 371 S. 327.
1. D III N 82.

9

 

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und zu Michaelis von Mitgliedern der erlauchtesten Geschlechter eingingen. Man wird sich der Ansicht Doebners anschliessen dürfen, der in ihnen den Zins von den Oewand-
buden erblickt^ Neben diesen Einnahmen, welche der Stadt aus den Gewandbuden zufielen, finden wir solche verzeichnet, welche aus dem wantkeller erzielt wurden. Derselbe scheint nicht ausschliesslich den Zwecken der Gewandschneider gedient zu haben.^

Die Gewandschneider rekrutieren sich aus den vornehmsten und angesehensten Familien der Stadt, so den Vornevessen, Luseke, Sasse, Harlsem, von dem Damme,
Galle, Huddessem, Sledorn, von Mollem, von der Halle, Stim, Pepersak, Lureman, Osede. Im 15. Jahrhundert fungieren viele Gewandschneider als Ratsmitglieder,* — selbst
ein Bürgermeister betrieb den Gewandschnitt.^

Die Gewandschneidergilde war nicht eine Zunft im gewöhnlichen Sinne.

Bei dem kaufmännischen Charakter ihrer Mitglieder spielt das Kapital eine bedeutendere Rolle als bei den Handwerkern. Ihr Gewerbe bot von Haus aus eine grössere
Bewegungsfreiheit: sie sind weit weniger durch die von der Mittelstandspolitik geforderten Massregeln in ihren Unternehmungen gehemmt.

Als ein Verband der Reichen neigt die Gewandschneidergilde von jeher zu einer exklusiven

2. D VI Einl. S. XXV.

 

Ueber den wantkeller vgl. S. 58.

~ Im Jahre 1403 überläßt die Stadt den wantkeller mit der waghe einem Hildesheimer Bürger gegen einen einmaligen Betrag von 40 Mark (D III 100). Seit dem Jahre
1412 finden wir wieder Einnahmen gebucht, welche der städtischen
Kasse aus dem Keller zuflössen.

Daß mit der Verleihung des wantkeller nicht auch eine Vergebung des Gewandbudenzinses verbunden war, beweist die Tatsache, daß auch in den Jahren 1403 bis 1412 die Eingänge der Patrizier in den Stadtrechnungen verzeichnet sind.

 

4. de endeils mede in deme rade darsulves sint sagen die Tuchmacher, um die Abhängigkeit des Rates von der Gilde der Kaufherren zu beleuchten. D IV 683 S. 574.

5. So findet sich in den Stadtrechnungen des Jahres 1446 (D VI
S. 72*2) eine Ausgabe für die Qewandbude des Bürgermeisters Galle.

 

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Sonderstellung. Wir finden in ihr die Erblichkeit am frühesten ausgeprägt.

Bereits der Innungsbrief von 1325 spricht von einer Vererbung der Gewandbuden auf die Söhne der Meister.

Der Sohn des Meisters hatte ein grösseres Recht auf die Mitgliedschaft der Gilde als der Fremde, die Zunft die schärfer betonte Pflicht, ihn in den Kreis der Ihrigen auf-
zunehmen.^

Bezeichnend ist auch das ausserordentlich hohe Eintrittsgeld, das schon in dieser Zeit entrichtet werden musste, nämlich zwanzig Mark an die Stadt, zehn Mark an
die Gilde. Verdächtige Elemente, welche die Zunftmitgliedschaft zu besitzen vorgaben, müssen ihre Aussage durch zwei Qildemitglieder erhärten lassen."^

Gerade bei den Gewandschneidern war man bei der Aufnahme neuer Mitglieder
in die Gilde argwöhnisch; eifersüchtig wachte man für die Erhaltung des guten Rufes und des vornehmen Charakters des Gewerbes.

Ihr skeptisches Verhalten machte auch vor einem Spross der alten Familie Schonehals nicht Halt.

Wie Henning Brandes berichtet, versuchte im Jahre 1480 Hans Reite den Gewandschnitt zu erwerben.

Dem Bittsteller wurden indes schwere sittliche Vorwürfe gemacht und erst nach Verhandlungen vor dem Rat und Zustellung von Leumundspapieren aus seiner Heimatstadt Hameln wurde er zum Gewandschnitt zugelassen.^ Unter solchen erschwerten

 

6. Sehr charakteristisch für diese Auffassung sind die Gildeprotokolle (D III 593), z. B. Darna bat aver desgeliken Evert Galle Everdes sone (um die Aufnahme), des sik ok de wantsnyder wol vordachten u. leten one to deme wantsnede umme syn plicht.

Pflicht ist wohl soviel als ererbtes Vorzugsrecht. — Henning Brandes beschreibt
seine Zulassung zum Gewandschnitt folgendermaßen: Des mandages
vor sunte Margareten (1474) eschede ick den wantsnede. Alse ick
vorkam, las mick borgermester Hans Luske einen langen breif, den de
Rat van Hildensem one gegeven hadde, darinne ore gerechticheit stunt,
des datum heilt 1821 — soll heißen 1325 — an sunte Bartholomei
avende. Darna las he mick den eit: do was it geschein. (Diarium
S. 31).

7. D III N 82.

"8. Henn. Brandis Diarium S. 44.

9*

 

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Bedingungen blieb die Zahl derer, welche sich um die Zunftmitgliedschaft bewarben, eine verschwindend kleine.

In den Jahren 1412 bis 1446 erlangten nach den Stadtrechnungen nur vier Bürger das Recht, den Qewandschnitt auszuüben.

Den Söhnen der Qewandschneider stand nach eingeholter Erlaubnis dieses ohne weiteres zu; sie entrichteten keine Abgaben.

Wenn also in den Qildeprotokollen während derselben Zeit 28 neue Mitglieder aufgeführt werden, so ist das ein Beweis für das ausserordentlich starke Vorwiegen der Erblichkeit in der Gilde.^

Wir verstehen es, dass die Stärke der Zunft sich unter dem Durchschnitt hält, wie er in anderen Korporationen beobachtet wird.

Laut Ausweis der Stadtrechnungen hat sie im Jahre 1379: 18, 1401: 14 und 1420:
19 Mitglieder.io

 

Die Gewandschneider verlegen sich vor allem ayf den Handel mit fremden Tuchen. Hatten sie auch den Tuchausschnitt mit den Tuchmachern teilen müssen, so dürfen wir
die Wirkung dieser Verordnung nicht überschätzen, zumal der Vertrag im Einvernehmen mit den im Rat grossen Einfluss besitzenden Gewandschneidern geschah.

Gegen sie konnte eine allzuscharfe Konkurrenz nicht leicht aufkommen.

 

Die heimischen Zeuge spielen in Hildesheim neben den Braunschweiger Laken eine nicht unbeträchtliche Rolle. Im städtischen Haushalt werden sie zur Bekleidung der in Diensten der Stadt stehenden Beamten viel verwandt.

Anscheinend war das Tuch der Nachbarstadt, die auf dem niedersächsischen Tuchmarkt eine ähnliche Stellung einnahm wie Köln auf dem rheinischen, besser und wertvoller
als das Hildesheimer.ii Im 15. Jahrhundert wird der Import

 

9. D UI 693.

10. Das Verzeichnis im Gildebuch der Gewandschneider (D U\ 947) führt zum Jahre 1420 siebzehn Inhaber von eigenen Gewandbuden auf:
auch stimmen die Namen dieser nicht völlig mit den in den Stadtrechnungen genannten überein.

 

11. Die Stadt belohnte mit Hildesheimer Tuch die niedrigste Befremder Tuche häufig.

Zu nennen ist z. B. das Ekesche Tuch, vielleicht aus Aachen stammend, dessen Tuchfa]5ri-
kation schon im Mittelalter nicht unbedeutend war.^^

Aus den Niederlanden stammt das in Hildesheim beliebte Leidener Tuch, das die Stadt mitunter hochgestellten Persönlichkeiten als Geschenk darbot.

Flandrisches Tuch wird seit dem Jahre 1390 verkauftes

 

Der Eid der Gewandschneider

1325 war der Eid:

Dat he wille der wantscnider inige und or recht helpen holden und vortsetten, so best he kunne unde moghe, de wile he levet, und heylen, wat om te wetende worde,

dat ome to heylende bore, unde melde den olderluden, wat ome to  wetende worde,

wat weder der wantscniderinnige si, unde holden mit on, wat se under sek settet und keyset.

 

1477 gibt es dann einen Zusatz:

Dat gi dut holden, willen und or recht helpen bewaren, so gi best kunnen und mugen, dat juw so Godt helpe und sein heilges Wort.

 

Der Eid der Olderlude in der ratsherrlichen Gewandschneider-Gilde

Dat gi willen rechte olderlude wesen dit jar der wantsnider to Hildensem unde ore recht helpen bewaren, so best gi kunnen unde mogen.

Dat kik got so helpe unde de hilgen.

 

Ausgaben für wohltätige Zwecke, Spenden und Gemeinnützigkeit

Bis 1542 erhielt der Karthäuser-Orden jährlich ein Fass vom Einbecker Bier,im Wert von 10Pfund, aus dem Vermächtnis des Dietrich Spades.

In der Zeit von 1542-1575 erhielt stattdessen die Armenkasse von St.Andreas diesen Betrag zum jährlichen Nutzen.

Ab 1576 erhielten dann die Karthäuser wieder einen jährlichen Betrag, der direkt an den Prior als jährlicher Zins gezahlt wurde.

1632-1639 gab es keine Zahlungen.

Danach ab 1640 wurden dann 3 Gulden,6 Groschen und 8 Pfennige wieder gezahlt.

 

Als Armenpflege zahlte die Gewandschneider-Gilde ein Seelbad (St.Jakobspende) von 12 Pfund,6 Schillinge oder 4 Gulden 2 Groschen.

 

Als Tuchspende(jährlich) wurden durchschnittlich 25 Pfund, später 12 Gulden gezahlt.

Schuhe zur Verteilung an die Armen:

6, später 9 Pfund, das entspricht 3 Gulden.

 

Verkündigung von Spenden und Seelenmessen:

die Beiträge an St.Paul betrugen 6,1/2 Schilling, St. Andreas bekam 1 1/2 Pfund zugewiesen.

Bis 1539 bekamen die Barfüßer 6 Schillinge,6Pfennig.

 

Die Gewandschneider, auch Wandschneider genannt, waren Kaufleute des Mittelalters, die mit auswärtigen Tuchen handelten. Ihre Handelswaren stammten zunächst aus der Toskana, aus den Niederlanden und Flandern, später auch aus Schwaben, Aachen oder England.

Sie verkauften die Ware ballenweise oder im "Ausschnitt". Das Recht zum Ausschnitt, also dem abschnittweisen Verkauf der Tuche, war häufig Anlass zum Streit mit den Krämern, den Webern und Schneidern. Die Gewandschneider organisierten ihre Preise selbst und kamen so schon früh zu Reichtum und verbanden sich mit den Patriziern. Sie saßen bald in vielen deutschen Städten im Rat und gewannen so an politischem Einfluss. Die Wandschneider waren im Mittelalter in Gilden und Zünften organisiert und die Gilde der Wandschneider stellte in der Regel auch Ratsmitglieder.

In Hamburg, Dortmund und Lübeck sind Wandschneider als bürgerliche Mitglieder des Rates verbürgt.

Die in der Stadt Braunschweig in der Altstadt ansässigen Gewandschneider gründeten eine eigene Gilde, die Gewandschneider der anderen Stadtteile schlossen sich der Gilde der Lakenmacher an. Ein Zeugnis des Ansehens und des Reichtums der Braunschweiger Gewandschneider, die die vornehmste und älteste Gilde der Stadt waren, ist das in der Altstadt im 13. und 14. Jahrhundert erbaute Gewandhaus.

(Wikipedia)

In Hildesheim waren die Gewandschneider die exklusivste Gilde unter den Gilden, ihre Mitglieder besetzten fast ausschließlich die Ratsstühle und aus ihrer Mitte gingen mehrheitlich die Bürgermeister hervor.
Auch in Hildesheim, zum Bau des Rathauses am großen Markt, wurde das Gebäude auch als Tuchhalle und "Kophuis" bezeichnet und gebraucht, um die hohen Baukosten für diesen repräsentativen Bau wieder hereinzubekommen. So bekamen allein die Mitglieder der Gewandschneider-Gilde die Plätze für die Buden in der Tuchhalle angeboten.
Die Familie Pepersack besaß ebenso eine Bude dort. Sie gehörte zu den vornehmsten und wohlhabendsten Familien in Hildesheim.
Sehr wahrscheinlich verkauften sie dort Wolltuche aus England und Brabant, oder exklusive Brokate und teure Seidenstoffe, die sie aus Italien herbei geschafft haben.

Die Namensgebung des Rathauskeller

Die Namensgebung für den Hildesheimer Rathauskeller:
Namensgebung-Rathauskeller.pdf
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Wappen der Familie Pepersack
Wappen der Familie Pepersack
Siegelmarke
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