Maß
Geschlecht
Art
sind
oder
Anker
der Anker
Hohlmaß
- Wein u. Branntwein
10 Stübchen
4O Quartier
Ele
die Ele
Längenmaß
2 Fus
Faß
das Faß
Hohlmaß
- Bier
2 Tonne
100 Stübchen
Fuder
das Fuder
Hohlmaß
- Wein u. Branntwein
4 Orhoft
6 Ohm
Fus
der Fus
Längenmaß
12 Zoll
280,17 Millimeter
124,2 paris. Lin.
Himte
der Himte
Fruchtmaß
4 Metzen
2644,7 Zentiliter
1333,267 paris. Kubikzoll
Klut
22 Pfund (1811)
Lop
Garnmaß
10 Gebinde Garn
Malter
das Malter
Fruchtmaß
3 Scheffel
= ca. 3 Zentner
6 Himten
24 Metzen
15868 Zentiliter
8000 paris. Kubikzoll
Ohm
die Ohm
Hohlmaß
- Wein u. Branntwein
4 Anker
40 Stübchen
160 Quartier
13330 Zentiliter
6720 Paris. Kubikzoll
Orhoft
das Orhoft
Hohlmaß
- Wein u. Branntwein
1 1/2 Ohm
Rute (Ruthe) Hildesheimer
4,47 m
Scheffel
der Scheffel
Fruchtmaß
2 Himten
8 Metzen
Stein
22 Pfund (1811)
Stübchen (Wein)
das Stübchen
Hohlmaß
- Wein u. Branntwein
4 Quartier
333,25 Zentiliter
168 Paris. Kubikzoll
Stübchen (Bier)
das Stübchen
Hohlmaß
- Bier
4 Quartier
3 77,1 Zentiliter
190,1 paris. Kubikzoll
Stück Wein
Weinmaß
ca. 8 hl
Tonne
die Tonne
Hohlmaß
- Bier
40 Stübchen
= ca. 1 hl
160 Quartier
15084 Zentiliter
7604 paris. Kubikzoll
Zentner
der Zentner
Gewicht
110 Pfund
Quellen:
„Universalmaaß für alle Geschäfte des praktischen Lebens“ von Joh. Gottfr. Sylvester Kerstein, ehem. Fürstl. Hildesh. Hofbau-Inspektor, Erstes Bändchen Hildesheim 1810.
„Hildesheim im Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieg“, W. Hartmann, Hildesheim 1928
Taler = für 2 Taler konnte man um 1630 ein fettes Kalb, für einen Taler einen Schlachthammel, für 25 Taler einen fetten Ochsen kaufen
1 Taler = 36 Groschen
1 Groschen = 12 Pfennig
1 guter (Silber-)Groschen = 18 Pfennig
1 guter Groschen = 1/24 Taler (1811)
1 Mariengroschen = 1/36 Taler (1811)
(Hild. im 30-jährigem krieg, seite 36)
1 (Hildesheimer) Morgen = 120 Quadratruthen (1793) (gemeint sind die Braunschweiger Ruthen zu 16 Fuß bzw. 4,565798 m)
Bis ins 18, Jh. beruhten die Maßzahlen bei Grundstücken nur auf Schätzungen. Es waren Augenmaßgrößen oder sie waren aufgrund der Einsaat-Ernteverhältnisse festgestellt. Die Größe eines Morgens konnte schon innerhalb einer Gemarkung schwanken. Erst im Zuge der Generallandvermessung im Herzogtum Braunschweig wurde ein einheitliches Längen und Flächenmaß eingeführt. Die General-Landvermessungs-Kommission setzte 1755 fest:
1 Morgen = 120 Quadratruten
1 Rute = 16 Fuß oder 8 braunschweigische Ellen
Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im gesamten Herzogtum eingeführt. Sie beruhten auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien. Und im Jahre 1869 gab das Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium bekannt, wie die alten braunschweigischen Maße und Gewichte des Jahres 1837 in das neue System zu überführen sind
1 Quadratfuß = = 0,081432 Quadratmeter
1 Quadratrute = = 20,84652 Quadratmeter
1 Feldmorgen = 120 Quadratruten = 2501,582 Quadratmeter
1 Waldmorgen = 160 Quadratruten = 3335,443 Quadratmeter
1 Himten = ½ Morgen = 1250,7699 Quadratmeter
1 Hufe = 30 Morgen = ca. 7,5 ha = 37524 Quadratmeter
-RZ-
Quelle
Ein Himpten (auch Himten) ist ein bis zur Zentrum des 19. Jahrhunderts gebräuchliches Hohlraummaß für
Getreide. Er entsprach zwischen 31 und 35 Litern. Manchmal wurde er auch als Flächenmaß für Ackerflächen
genutzt, dabei ist ein Himpten Feld diejenige Fläche, die mit einem Himpten Teil einer Pflanze besät werden
konnte.
Als Hohlraummaß war ein Himpten:
27,445 l in Lauenburg,
27,481 l in Hamburg,
31,145 l in Braunschweig,
31,152 l in Hannover,
32,969 l in Schaumburg-Lippe,
34,780 l in Schleswig-Holstein,
40,185 l in Kassel.
Mancherorts wurde der Himpten in vier Spint geteilt.
Als Gewichtsmaß galt der Himpten nur sehr indirekt. So wußte man, daß ein Himpten Roggen
zum Beispiel ca. 21,5 kg wog, Weizen: ≈13,4 kg, Gerste: ≈18,7 kg, Hafer: ≈13,6 kg, etc.
Als Flächenmaß war der Himpten oft ein halber Morgen, ca. 25 ar.
Die Längen-, Hohl- und Gewichtsmaße waren bis ins 18. Jh. nicht einheitlich genormt. Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im Herzogtum Braunschweig eingeführt. Sie beruhen auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien.
1 Pariser Linie = 1/12 Pariser Zoll = 1,98168 Millimeter
1 Zoll = 1/12 Pariser Fuß = 2,378 Zentimeter
1 Werkfuß = 126,5 Pariser Linien = 12 Zoll = 28,536 Zentimeter
1 Rheinischer Fuß = 26 Zentimeter
1 Elle = 2 Werkfuß = 57,072 Zentimeter
1 Rute = 16 Werkfuß = 4,56576 Meter
(bei der Feldvermessung wurde die Rute dezimal geteilt 1 R= 4,565798 m)
1 Lachter = 80 Zoll zu 8,5 Linien = 1,91926 Meter
1 Haspelfaden = 3 3/4 Ellen = 2,14022 Meter
1 Gebinde = 90 Faden = 192,62 Meter
1 Lop Garn = 10 Gebinde = 1,9262 Kilometer
1 Meile = 1625 Ruten = 7,419422 Kilometer
1 Braunschweiger Elle = 57,072 Zentimeter
(vorgeschriebenes Längenmaß für den Marktverkehr mindestens seit
dem 16.Jh.)
Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im gesamten Herzogtum eingeführt. Sie beruhten auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien. 1868 führten die Staaten des Norddeutschen Bundes das inzwischen entwickelte und in Frankreich bereits gültige metrische System ein. Und im Jahre 1869 gab das Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium bekannt, wie die alten braunschweigischen Maße und Gewichte des Jahres 1837 in das neue System zu überführen sind
1 Malter Holz = 80 Kubikfuß = 1,85900 Kubikmeter
1 Wispel = 40 Himbten = 1,24579 Kubikmeter
1 Faß Bier = 104 Stübchen = 390 Liter
1 Fäßchen = 9 Krug = 36 Ort = 50 Liter
1 Oxthoft = 240 Quartier = 224,84250 Liter
1 Ohm = 160 Quartier = 149,89500 Liter
1 Scheffel = 4 Himbten = 124,57908 Liter
1 Scheffel (20 Scheffel ca 8 dz)
1 Tonne = 108 Quartier = 101,17913 Liter
1 Anker = 40 Quartier = 37,47375 Liter
1 Himbten = 4 Vierfaß = 2316 Kubikzoll = 31,47375 Liter
1 Vierfaß = ¼ Himbten= 16 Metzen = 7,78619 Liter
1 Metze = 1/16 Himbten = 1,94655 Liter
1 Quartier = 0,93684 Liter
1 Fuder = 78 Himbten
-RZ-
Die Elle ist eine Längenmaßeinheit außerhalb des Internationalen Einheitensystemes. Sie gilt als eines der ältesten Naturmaße. Sie wurde ursprünglich von der Länge eines Unterarmes abgeleitet, mißt aber meist mehr als der Abstand zwischen Ellbogen und Mittelfingerspitze eines ausgewachsenen Mannes.
Im Heiligen Römischen Reich waren die Ellenmaße äußerst zersplittert. Die Einheit war besonders unter Schneidern verbreitet. Wegen der Einheit sagt man auch "ellenlang", wenn man etwas lang findet.
Die Hildesheimer Elle beträgt genau 56 cm.
Am Rathause in Hildesheim finden sich auf der Seite nach der Marktstraße zu die Worte eingehauen: „Dat is de Garen mate“*. Daran hat ein geiziger Kaufmann Schuld, der einen großen Garnhandel hatte und die Leute übervorteilte. Kaufte er den armen Leuten ab, so konnte er das Maß nicht groß genug kriegen, verkaufte er aber, so verkürzte er das richtige Maß.
Als dieser Kaufmann gestorben war, trat er seiner erschrockenen Frau Nachts vor das Bett, klagte und jammerte, daß er so viel Pein in der Hölle leiden müsse, weil er immer unrichtig gemessen habe und warf eine eiserne Elle mit den Worten auf den Tisch: „Dat is de Garen Mate“. Dann ermahnte er die Frau, doch ja nach diesem richtigen Maße immer zu kaufen und zu verkaufen, damit es ihr dereinst nicht gehe wie ihm. Darauf verschwand der Mann und die Frau hatte vor Schrecken beinahe den Tod. Am andern Morgen fiel ihr erster Blick auf den Tisch auf welchen ihr unseliger Mann die Elle geworfen hatte. Aber es war keine Elle zu sehen, statt dessen sah die Kaufmannsfrau eine ellenlange Ritze im Tische, als ob sie hineingebrannt wäre; dieselbe Ritze ging auch unterm Tische durch den Fußboden und durch alle Decken des Hauses bis auf die Diele, wo sie so tief eingebrannt war, daß man den Grund nicht sehen und auch mit dem längsten Stocke nicht fühlen konnte.
Die Frau konnte in ihrer Seelenangst die Geschichte nicht verschweigen und als der Magistrat die Sache erfuhr, ließ er von einem Rathausdiener die Länge der eingebrannten Ritzen messen und diese stimmte genau mit dem gebräuchlichen, richtigen Garnmaß. Da ließ der Magistrat zur ewigen Warnung jene Worte in einen Stein der Rathausmauer hauen.
* „Das ist das Garnmaß“