Mittelalterliche Hochzeit in Hildesheim! Der Pepersack hat "JA" gesagt!!

22.07.2011 HAZ-die Pepersacks haben "JA" gesagt!!

Hildesheimer Allgemeine vom 23.07.2011
Hildesheimer Allgemeine vom 23.07.2011
Der Diekhölzener vom 24.08.2011
Der Diekhölzener vom 24.08.2011

Eine sittsame Heirat in der Stadt Hildesheim im Mittelalter

  
Wer aus dem ersten Stande heiratete, der durfte nur 200 aus dem zweiten Stande, 150 aus dem dritten 100 und aus dem vierten 50 Gästen zur Hochzeit bitten.

 

 In diesen Summen waren jedoch nicht die Pfarrherren, alle Freunde von auswärtigen Städten und vom Lande, die Rats- Kirchen- und Schuldiener mitgerechnet.

 

Die Hochzeit sollte nur zwei Tage dauern, am dritten Tage aber nur die Blutsfreunde zum Abendessen eingeladen werden.

 

Die Kopulation sollte nirgend anders als in der Kirche im Beisein der christlichen Gemeinde geschehen und zwar Morgens gegen II Uhr, damit noch vor l2 Uhr die Gäste sich zu Tische setzen könnten, weil bei einem Taler Strafe um 3 Uhr „abgespeiset“ sein mußte.

 

In dem ersten Stande durften nur vier Gerichte und im zweiten Stande nur drei Gerichte aufgetragen werden, jedoch außer dem Gemüse, Reis, Käse und Brot auch Wild und mit der Erlaubniß, in einer Schüssel dreierlei Gebratenes aufzutragen.

 

Jene vier Gerichte könnten etwa wie folgt sein: das erste Fische, das zweite Fleisch, das dritte wieder Fische, oder sonst etwas beliebiges, und das vierte Gebratenes. Alle gedoppelte Gerichte, Schauessen (Dekorationen) und Kuchen waren jedoch ausdrücklich verboten.

 

Bei den Hochzeiten des ersten und zweiten Standes wurde, außer Hildesheimischem Getränke, entweder Wein oder fremdes Bier zu trinken erlaubt, und des Abends nach 11 Uhr sollte nichts zu trinken mehr gereicht und den Musikanten verboten sein länger zu spielen.

 

Damit auch die Gäste sich nicht entschuldigen könnten, daß sie die Uhr nicht gehört hätten, so hatte der Nachtwächter bei Verlust des Dienstes, den Befehl, am Hochzeitsabend um 8 bis II Uhr vor dem Hochzeitshause etwas stärker und lauter wie gewöhnlich zu blasen, auch um 11 Uhr im Hochzeitshause selbst die Zeit anzuzeigen.

 

Beim Brautbette sollte man mit Zucker, Kuchen und demjenigen Getränke welches auf der Hochzeit hergegeben worden vorlieb nehmen, süßes Getränk aber durchaus verboten sein.

 

Die Tänze sollten „ehrbarlich“ (gesittet) und dergestalt geführt werden, daß die Jugend und Kinder dadurch nicht geärgert sondern gebessert würden, die Jungfern aber nach beendigtem Tanze allein gelassen, und von den Junggesellen, welchen nachdrücklich eingeschärft wurde, sich während der ganzen Hochzeit gegen alle geladene Frauen und Jungfern mit Winken, Gebärden, Worten und Werken dermaßen bescheiden, vernünftig und ehrbar zu erweisen, daß es ihnen zu Ehren und Ruhm bei „jedermänniglich gereiche“ nicht beunruhiget werden.

 

Weil auch, um die Menge Gaste zu plazieren, oft in mehreren Häusern dazu Anstalt getroffen werden mußte, so wurde wegen des Sitzens der Jungfem folgendes verordnet:

„Nachdem es auch ehrlich und nothwendig, daß hinführo, so viel immer möglich, die Jungfern beieinander an einem sonderlichen Orte, da sie die Braut und andre ehrliche Matronen ansehen, Zucht und Ehrbarkeit lernen, auch von ihren Eltern und Schwestern gesehen und in gute Aufsicht genommen werden können, gesetzet, und nicht hin und wieder auf den Böden in fremden abgelegenen Häusern, da sie überall keine Aufsicht haben, versteckt werden, auch an Erziehung der Jugend mächtig viel, ja so viel gelegen, daß es sich auch nicht mit Gedanken, vielweniger mit der Feder exprimiren läßt; so wird ein jeder sich selbst, den Seinen zum Besten, der gemeinen Stadt und Bürgerschaft zu Ehren, der möglichen Gebühr verhalten, und gute Leute daher der Jugend gerne weichen und Raum geben.“

 

Der Bräutigam aus dem ersten Stande sollte die Erlaubniß haben, seiner Braut bei der Verlobung und Hochzeit außer den goldenen Ringen, eine goldene Kette im Wert von 20 Goldfloren, die Braut dem Bräutigam aber nur ein Hemd, einen Kragen und ein Nasentuch, welches alles nicht über 6 Taler kommen durfte, und mit keinen Perlen oder mit Gold und Silber gewirkt sein sollte, zu verehren.

 

Im zweiten Stande der Bräutigam der Braut, außer den goldenen Ringen, eine goldene Kette, 20 Goldfloren wert und die Braut dem Bräutigam ein Hemd, einen Kragen und ein Nasentuch 4 Taler wert, zukommen lassen sollte.

Im dritten Stande der Bräutigam der Braut an „Zeuge von Sammet“ (Samt) an Wert von 4 Talern, die Braut dem Bräutigam aber ein Hemd, einen Kragen und Nasentuch an Wert von 2 Talern, schenken sollte.

 

Im vierten Stande der Bräutigam der Braut ein beliebiges Geschenk im Wert von 2 Talern und die Braut dem Bräutigam ein Hemd, einen Kragen und ein Nasentuch, welches jedoch an Wert nicht über 1 Taler kommen durfte.

 

Die Eltern sind „schuldig“ ihren Töchtern - jedoch nicht mehr als folgendes - in den Brautkasten zu legen:

und zwar die vom ersten Stande:

  1.) Sechs Röcke, nämlich einen Rock mit Ringen, zwei seidene, jedoch nicht von Atlaß oder Dammast, und dann

       noch drei gemeine Röcke  

  2.) 18 Stuhlkissen und 1 Bankpfühl von 12 Ellen oder 2 Bankpfühle jeden von 6 Ellen. Damals waren nämlich noch

       keine beschlagene (gepolsterten) Stuhle, Kanapees u.ä. gebräuchlich, sondern außer einer langen festgemachten

       Bank, waren gedrechselte hölzerne Stühle, worauf, wenn es etwas gelten sollte, jene Kissen gelegt wurden.

  3.) 3 Paar Kissen, ein Paar mit seidenen Enden, ein Paar ohne Seide aber ziemlich ausgenäht (bestickt) und ein

       Paar „schlechte“

  4.) 12 Paar Laken, worunter das beste Paar, so man zu Ehren gebrauchte, mitgerechnet sein sollte

  5.) 2 Betten, ein Unter- und ein Oberbett

  6.) 3 Hauptpfühle

  7.) 2 Decken, eine genähte Zwirndecke und eine seidene, wovon die erste nicht über 10 und die andere nicht über

       20 Goldfloren teuer sein durfte

  8.) 3 Mäntel, einen seidenen den anderen von „Grobgrün“ (Loden) oder Dreidrath (Cort ?) mit Rauhwerk (Pelz)

       gefüttert, doch ohne Auslage von Mardern, den dritten von Englischem Tuche

  9.) 3 Leibstücke (Mieder), das erste von Sammet (Samt) das zweite seiden und das dritte von Grobgrün oder

       Dreidrath

10.) 20 Hemden

11.) 20 Kragen

12.) 20 Schürzen

13.) 20 Halstücher

14.) 1 Regenlaken

15.) 2 Badekappen

16.) 12 Handtücher

17.) 12 Tischtücher, beides halb von Drell (Drillich) und halb von Leinewand

 

Diese Mitgabe (Aussteuer) soll auf einem Wagen dem Bräutigam zugeschickt werden; der Mißbrauch, daß vier Frauen diese Mitgabe dem Bräutigam überreichen und zuvor besichtigen, sei aber abgeschafft. Was noch zusätzlich an Kisten und Laden oder Schränken freiwillig mitgegeben werden soll, darf nicht über 16 bis 30 Taler kommen.

 

Auch für die übrigen drei Stände ist die Mitgabe nach Verhältniß genau zu bestimmt.

 

Quellen

F.D30 F.D. Homeyer: Beiträger zur Hildesheimer Geschichte, Gerstenberg 1830, Hildesheim, Bd. 3, S. 133ff

  
 

Die mittelalterliche Hochzeit....

Quelle:Planet-Wissen.de
Quelle:Planet-Wissen.de

Die Ehe im frühen Mittelalter - die Muntehe


In Europa gab es bis ins frühe Mittelalter verschiedene Eheformen.

Zum einen die Muntehe, bei der die Frau von einem Schutzverhältnis - ihrer Sippe - in ein anderes - das des Bräutigams, wechselte.

Der zahlte dafür den Muntschatz.

Die Höhe war bei den Germanen in den Stammesrechten festgelegt: "Die gesetzmäßige Ehegabe besteht aus 40 Schilligen, entweder in Gold oder in Silber ... oder was immer man zu leisten vermag."

 

Das war viel Geld und lässt darauf schließen, dass es ein geregeltes Eheverhältnis damals nur für die Oberschicht gab.

 

Später wandelte sich der Muntschatz von der "Gegenleistung", die an die Sippe der Frau ging, in eine Art Witwenversicherung.

Das Geld gehörte der Frau und diente als Rücklage für den Fall, dass der Mann starb. Munt bedeutet sowohl Schutz als auch Herrschaft.

Zu sagen hatte die Frau bei der Eheschließung nichts. Verhandelt wurde zwischen den Sippen. Zweck war die Verbindung zweier Sippen aus politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen.

 

Die Trauung im frühen Mittelalter


Die Trauung selbst war eine feierliche, öffentliche und weltliche Zeremonie.

 

Nach der Verlobung wurde die Braut an den Bräutigam übergeben.

Das wurde von einer Reihe ritueller Handlungen besiegelt: zusammen mit der Braut wurden zum Beispiel Speer, Schwert oder Hut als Zeichen der Schutzgewalt übergeben.

Der Bräutigam ergriff dann die Hände der Braut, trat auf ihren Fuß und ummantelte sie.

Dann wurde die Braut mit dem sogenannten "Brautlauf" in das Haus ihres Mannes geführt.

Hier fand unter Zeugen die "Beschreitung des Ehebettes" statt.

Erst dann galten beide als verheiratet.

Als Anerkennung, wohl aber auch als Geschenk für ihre Hingabe, gab es am "Morgen danach" die "Morgengabe" - ein wertvolles Geschenk - für die Braut.

Der Pepersack heiratet natürlich heutzutage nicht mehr aufgrund seines Standesbewusstsein und um seine weltliche Macht zu festigen und den Einfluss zu mehren, sondern aus überiridscher Liebe.

  

Das Hohelied der Liebe

 

Die Liebe, die nicht von dieser Welt ist und denooch das Fundament allen Seins bildet.

Wenn ich mit Menschen- und mit Engelszungen redete und hätte die Liebe nicht, so wäre ich ein tönendes Erz oder eine klingende Schelle.

 

Und wenn ich prophetisch reden könnte und wüsste alle Geheimnisse und alle Erkenntnis und hätte allen Glauben, so dass ich Berge versetzen könnte und hätte die Liebe nicht, so wäre ich nichts.

 

Und wenn ich alle meine Habe den Arme gäbe und ließe meinen Leib verbrennen, und hätte die Liebe nicht, so wäre mir´s nichts nütze.

 

Die Liebe ist langmütig und freundlich, die Liebe eifert nicht, die Liebe treibt nicht Mutwillen, sie bläht sich nicht auf, sie verhält sich nicht ungehörig, sie sucht nicht das Ihre, sie lässt sich nicht erbittern, sie rechnet das Böse nicht zu, sie freut sich nicht über die Ungerechtigkeit, sie freut sich aber an der Wahrheit; sie erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles.

 

Die Liebe hört niemals auf, wo doch das prophetische Reden aufhören wird und das Zungenreden aufhören wird und die Erkenntnis aufhören wird.

 

Denn unser Wissen ist Stückwerk, und unser prophetisches Reden ist Stückwerk.

Wenn aber kommen wird das Vollkommene, so wird das Stückwerk aufhören.

 

Als ich ein Kind war, da redete ich wie ein Kind und dachte wie ein Kind und war klug wie ein Kind; als ich aber ein Mann wurde, tat ich ab, was kindlich war.

 

Wir sehen jetzt durch einen Spiegel ein dunkles Bild; dann aber von Angesicht zu Angesicht. Jetzt erkenne ich stückweise; dann aber werde ich erkennen, wie ich erkannt bin.

 

Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die Größte unter ihnen.

 

 

 

Impressionen der Landshuter Fürstenhochzeit(1475)

Da sich die städtische Oberschicht, das Patriziat oder der "Geldadel" schon immer gerne mit fremden Federn geschmückt hat und die höfischen Gebräuche und Sitten für sich selbst übernommen hat, das führen eigener Familien Wappen und das Nutzen höfischer Etikette und auch das Abhalten von Festen und Gelagen.

 

Auch Ritterspiele und Tuniere wurden in Hildesheim auf dem Altstädtischen Marktplatz gefeiert und abgehalten.

 

 

Wappen der Familie Pepersack
Wappen der Familie Pepersack
Siegelmarke
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Der Mittelalter-Rechner:

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Nächster Termin 24.02 öffentliches Training
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