alles rund um das Hildesheimer Bier im Mittelalter:

hier wird es in naher Zukunft alles rund um das Braugewerbe, das Bier und den Krieg ums Bier zu lesen geben....

 

Noch ein bisschen Geduld bitte!

(bis dahin können Sie sich ja schon mal die Geschichte der Hildesheimer Bierzise näher anschauen.)

Das Hildesheimer Gewerbe bis zum 15.Jhr...

Walther Tuckermann: Das Gewerbe der Stadt Hildesheim bis zur Mitte des 15.Jhr.
I naugural - Dissertatron
zur Erlangung der Doktorwürde
der Hohen Philosophischen Fakultät
der Universität Tübingen
vorgelegt von Walther Tuckermann
aus Köln a. Rh.
Gewerbe+Hildesheim+bis+15JH.pdf
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Bierherstellung:

 

Die Bierherstellung

 

Das so genannte Reinheitsgebot (besser Biersteuergesetz) von 1516 ist bis heute richtungsweisend für die moderne Herstellung von Bier, indem es vorschreibt, woraus dieses Getränk hergestellt werden soll. Bier besteht aus Wasser, Getreidemalz und Hopfen, welches durch Zusatz von Hefe in mehreren

 

Stufen biochemisch verändert wird.

 

Normalerweise wird aus Gerste (seltener aus anderem Getreide4) Malz hergestellt und anschliessend geschrotet. Mit dem Maischen wird dieses geschrotete Malz etwa 60°C warmem Wasser unter ständigem Rühren beigefügt und nun auf etwa 75°C erhitzt. Dadurch wird die vorhandene Stärke abgebaut und in Malzzucker umgebaut/verzuckert.

Anschliessend werden im Läuterbottich der Malztreber und die so genannte Würze, also der flüssige, später zu vergärende Maischeanteil, getrennt, eben geläutert.

 

 

Im Sudbottich kocht man nun diese Würze zusammen mit Hopfen, welcher aromatisierend wirkt. Heutzutage wird diese Flüssigkeit in der Folge durch Filterung von den Schwebestoffen und von ausgefälltem Eiweiss getrennt und auf die erforderliche Gärtemperatur heruntergekühlt. Der späteren Biersorte entsprechend werden nun verschiedene Hefekulturen beigefügt.

Je nach Gärungsart ruht nun diese Flüssigkeit bei 18 bis 24°C für obergäriges beziehungsweise bei 8 bis 14°C für untergäriges Bier. Innerhalb etwa einer Woche, der so genannten Hauptgärungsphase, wird der vorhandene Malzzucker in Ethanol (Alkohol) und Kohlendioxyd umgebaut. Jetzt lässt man das Gebräu noch vier bis sechs Wochen nachgären, um es meistens abermals zu filtern und anschliessend in Fässer, Flaschen oder Dosen abzufüllen.

 

 

 

 

4) Andere Getreidesorten, wie Hirse, Reis, Mais oder Buchweizen werden nur in Ausnahmefällen zur Bierherstellung gebraucht, was allerdings

 

etwa die Herstellung glutenfreien Biers möglich macht.

 

 

Bierbrauen

aus Mittelalter Lexikon, der freien Wissensdatenbank

 

Bierbrauen (mhd. brouwen, briuwen, ahd. bruwan, briuwan). Das Brauen von ®Bier wurde im FMA. im Rahmen der Selbstversorgung in den Haushalten und in den Braustuben der Fronhöfe besorgt. Die Mönche bestritten zu dieser Zeit ihren Bierbedarf aus dem Bierzins der abgabepflichtigen Eigenleute. Als der Bedarf für die Gastung von Reisenden, Pilgern, Armen und Kranken und für die eigene Stärkung während der Fastenzeit ("liquidum non frangit ieiunium"/"Flüssiges bricht Fasten nicht") größer geworden war, richteten sich die Klöster eigene Brauereien ein. Im deutschsprachigen Raum waren die Benediktiner die ersten, die nach dem Vorbild der irischen Kolumbaner-Mönche eigenes Klosterbier brauten. Als erste dt. Klosterbrauerei gilt die von St. Gallen, zu dessen Klosterwirtschaft um 820 drei kombinierte Back- und Brauhäuser nebst Darre, Malzquetsche, Kühl-, Gär-, Lagerräumen und Böttcherwerkstatt zählten. Klosterbier wurde gebraut als Starkbier (celia; Paterbier; Paternus; aus Gerste oder Weizen), als schwächeres Alltagsbier (cervisia; aus Hafer) oder als dünner Kofent (lat. conventus; auch cervisia posterior/Nachbier, ein Absud aus dem Rest der Würze stärkerer Biere), je nachdem, ob es für den Abt und hohe Gäste, für den Konvent oder für Kostgänger an der Klosterpforte bestimmt war. Jedem Mönch wurden üblicherweise täglich fünf "Maß" zugemessen, wobei die Maß zwischen einem und zwei Litern schwankte. Im 11. Jh. entstanden die ersten kommerziellen Klosterbrauereien. Bis zum HMA. war die Zahl der deutschen Klosterbrauereien auf über 500 angestiegen, darunter Weihenstephan in Freising und Weltenburg bei Kehlheim (beide um 1050 gegründet). Deren produktivste stießen jährlich um 4.500 Eimer (zu 60 bis 70 Liter, also rund 300.000 Liter) aus, wovon ein beträchtlicher Teil gewinnbringend verkauft wurde. Von Brauverboten, die anlässlich von Hungersnöten verhängt wurden – das knappe Getreide sollte zu Brot verarbeitet werden – blieben Klosterbrauereien ausgenommen.
In den Städten des HMA. war Bierbrauen ursprünglich eine Sache der häuslichen Selbstversorgung, auch mit Hilfe von Lohnbrauern. Vom 13. Jh. an entstanden nach dem klösterlichen Vorbild Brauhäuser, welche die Konkurrenz der Klosterbrauereien bald als lästig empfanden, zumal diese kostengünstiger produzieren konnten und keine Steuern auf das Braurecht zahlten. Die Brauergilden griffen mitunter zur Selbsthilfe und brannten Klosterschänken nieder oder sie wandten sich an den Rat oder den Stadtherrn mit der Bitte, das Geschäft der Klosterbrauereien einzuschränken. Tatsächlich kam es auf Geheiß der Landesfürsten zu Schließungen von Klosterbrauereien. Kaiser Sigismund (1410 - 37) erließ ein Verbot des öffentlichen Verkaufs von Klosterbier und der Führung von Bierschänken durch Mönche und Weltgeistliche. Neben den gewerblichen Braustätten bestand in den ma. Städten weiterhin das Hausbrauen als Privileg (ius braxandi) der Bürger. Gewerbliches wie privates Brauen waren – nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Brandgefahr – streng geordnet und reglementiert. Als älteste dt. Brauordnung gilt die von Augsburg (1155). Brauordnungen regelten Produktions- und Verkaufsrechte, Brauzeiten, Ausstoßmengen, Bierqualität und -preis. Sie sorgten für eine kontinuierliche Auslastung des Braupersonals, für die Wartung des Braugeräts, für die Abnahme des Braueids und für die Beschränkung des Bierimports. Um die einbringsamen Braugerechtsame lagen die Städte häufig im Streit mit den jeweiligen Stadtherren (Fürsten, Bischöfen).
Bierbrauen stand in enger Beziehung zum Brotbacken, schon wegen der gemeinsamen Verwendung von Getreide und der in Backstuben ubiquitären Hefezellen (s. Hefe). In Osnabrück gab es um 1480 neun Brauer (mlat. brasearii, brasiatores), die sich gleichzeitig als Bäcker betätigten. Im übrigen besorgten die Brauherren (fachkundige Inhaber des Braurechts) das Brauen nicht selbst, sondern beschränkten sich auf Beaufsichtigung und Vertrieb. Für die Arbeit im Brauhaus wurden Brauknechte eingestellt, die keiner besonderen Ausbildung bedurften. Soweit sie nicht als Tagelöhner beschäftigt wurden, entstammten sie Berufen, die mit der Brauerei in Verbindung standen, waren hauptberuflich etwa Böttcher oder Fassbinder. In ausgesprochenen Bierstädten mussten sie im Braueid beschwören, das städtische Territorium nicht zu verlassen: man wollte sich so vor Weitergabe der Braugeheimnisse an die Konkurrenz sichern.
Vom 13. bis zum 16. Jh. war Bierbrauen überwiegend in Norddeutschland beheimatet. Hamburger Bier etwa wurde in Riga und Danzig, in Rußland und Schweden getrunken. In Süddeutschland wurde traditionsgemäß Wein getrunken. Das Brauen beschränte sich auf Klöster und nur wenige gewerbliche Braustätten. In ausgesprochenen Weingegenden wurde das Brauen mitunter auch gänzlich verboten, so in Würzburg 1434.
(s. Bannmeilenrecht)

 

http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Bierbrauen

 

 

Die Hildesheimer Bierfehde...

Gegen Ende des 15. Jh. gab die Biersteuer (-Ziese) Anlaß zu einem größeren Konflikt zwischen Bischof Berthold II. und der Stadt.  

Das Bier war damals nach dem Brot der bedeutendste Verbrauchsgegenstand der damaligen Zeit und die Stadt versah einen großen Teil des Sprengels mit ihrem sehr beliebten „Broyhan“.  

Um nun der erdrückenden Schuldenlast einigermaßen Herr zu werden, schrieb Bischof Barthold eine neue Biersteuer aus, und zwar in der Form, daß er das „Gemäß“ verkleinerte, damit dem Trinker allein die Steuer zur Last fällt. Jedoch lehnte sich die Stadt mit aller Macht gegen diese Beschränkung ihres Privilegs auf. Ein Vertrag vom 29.7.1483 schien die sogenannte „Bierfehde“ abzuschließen: gegen Zahlung von 3.000 Goldgulden verzichtete Bischof Barthold auf die Akzise.  

Mit dieser Summe war jedoch dem hochverschuldeten Stift in keiner Weise geholfen. Bischof Barthold forderte die Stadt auf, sich an den bestehenden Schulden des Stifts zu Beteiligen, da sie ja „für das allgemeine Beste“ gemacht wurden. Dieses wies der Hildesheimer Rat jedoch erbost zurück.  

1485 waren Stadt und Bischof total entzweit. Die Stadt errichteten nun, um sich gegen den Bischof zu schützen, durch den Johanniskirchhof und den Gärten der Geistlichen in der Venedig Gräben und Wälle, errichteten das Dammtor und eine feste Warte auf dem Steinberg. Bischof Berthold, der sich inzwischen mit Herzog Wilhelm v. Braunschweig verbündet, schnitt die Stadt von der Zufuhr von Lebensmitteln ab. 1486, als die Streitigkeiten ihren Höhepunkt erreichte, berief Bürgermeister Reiner von Alten die Bürger zusammen und fragte sie, ob sie Krieg oder „schimpflichen“ Frieden haben wollen. Alle forderten Krieg.  

Daraufhin belagerte Heinrich v. Calenberg, ebenfalls ein Verbündeter des Bischofs, Hildesheim und führte Geschütze auf den Galgenberg auf, stürmte die neu errichtete Warte auf dem Knebel und verbrannte die Pässe zu Bettmar, Uppen und Itzum.  

Durch die Beschießung litt die Stadt nun arg an Mangel von Lebensmittel. In dieser Not schickten ihr die verbündetet Städte unter dem Schutz von 700 „Reisigen“ (gewappnete Dienstleute bzw. berittene Begleitpersonen) und 800 Knechten 250 Wagen mit Lebensmitteln, die mit ihrem Transport auch glücklich in der Stadt eintrafen.  

Als sich immer noch keine Einigung eintritt, schritt nun die Reichsgewalt ein und gebot Frieden. Da durch die gegenseitigen Plünderungen und Verheerungen die Kräfte erschöpft waren, wurde der geforderte Frieden am 20.12.1486 beschlossen.  

Von der Biersteuer war nicht mehr die Rede. 

 

Die Hildesheimer Bierfehde
Die Hildesheimer Bierfehde 1481-86-Geschichts- & Medienagentur Rainer Kasties M.A.
20.03.2010
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