Maß

Geschlecht

Art

sind

oder

Anker

der Anker

Hohlmaß

- Wein u. Branntwein

10 Stübchen

4O Quartier

Ele

die Ele

Längenmaß

2 Fus

 

Faß

das Faß

Hohlmaß

- Bier

2 Tonne

100 Stübchen

Fuder

das Fuder

Hohlmaß

- Wein u. Branntwein

4 Orhoft

6 Ohm

Fus

der Fus

Längenmaß

12 Zoll

280,17 Millimeter

124,2 paris. Lin.

Himte

der Himte

Fruchtmaß

4 Metzen

2644,7 Zentiliter

1333,267 paris. Kubikzoll

Klut

 

 

22 Pfund (1811)

 

Lop

 

Garnmaß

10 Gebinde Garn

 

Malter

das Malter

Fruchtmaß

3 Scheffel

= ca. 3 Zentner

6 Himten

24 Metzen

15868 Zentiliter

8000 paris. Kubikzoll

Ohm

die Ohm

Hohlmaß

- Wein u. Branntwein

4 Anker

40 Stübchen

160 Quartier

13330 Zentiliter

6720 Paris. Kubikzoll

Orhoft

das Orhoft

Hohlmaß

- Wein u. Branntwein

1 1/2 Ohm

 

Rute (Ruthe) Hildesheimer

 

 

4,47 m

 

Scheffel

der Scheffel

Fruchtmaß

2 Himten

8 Metzen

Stein

 

 

22 Pfund (1811)

 

Stübchen (Wein)

das Stübchen

Hohlmaß

- Wein u. Branntwein

4 Quartier

333,25 Zentiliter

168 Paris. Kubikzoll

Stübchen (Bier)

das Stübchen

Hohlmaß

- Bier

4 Quartier

3 77,1 Zentiliter

190,1 paris. Kubikzoll

Stück Wein

 

Weinmaß

ca. 8 hl

 

Tonne

die Tonne

Hohlmaß

- Bier

40 Stübchen

= ca. 1 hl

160 Quartier

15084 Zentiliter

7604 paris. Kubikzoll

Zentner

der Zentner

Gewicht

110 Pfund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

   

   

Quellen:

„Universalmaaß für alle Geschäfte des praktischen Lebens“ von Joh. Gottfr. Sylvester Kerstein, ehem. Fürstl. Hildesh. Hofbau-Inspektor, Erstes Bändchen Hildesheim 1810.

„Hildesheim im Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieg“, W. Hartmann, Hildesheim 1928

 

 

Taler = für 2 Taler konnte man um 1630 ein fettes Kalb, für einen Taler einen Schlachthammel, für 25 Taler einen fetten Ochsen kaufen

1 Taler = 36 Groschen

1 Groschen = 12 Pfennig

1 guter (Silber-)Groschen = 18 Pfennig

1 guter Groschen = 1/24 Taler (1811)

1 Mariengroschen = 1/36 Taler (1811)

(Hild. im 30-jährigem krieg, seite 36)

1 (Hildesheimer) Morgen = 120 Quadratruthen (1793) (gemeint sind die Braunschweiger Ruthen zu 16 Fuß bzw. 4,565798 m)

   

 

 

Flächenmaße

Bis ins 18, Jh. beruhten die Maßzahlen bei Grundstücken nur auf Schätzungen. Es waren Augenmaßgrößen oder sie waren aufgrund der Einsaat-Ernteverhältnisse festgestellt. Die Größe eines Morgens konnte schon innerhalb einer Gemarkung schwanken. Erst im Zuge der Generallandvermessung im Herzogtum Braunschweig wurde ein einheitliches Längen und Flächenmaß eingeführt. Die General-Landvermessungs-Kommission setzte 1755 fest:

 

1 Morgen = 120 Quadratruten

1 Rute = 16 Fuß oder 8 braunschweigische Ellen

 

Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im gesamten Herzogtum eingeführt. Sie beruhten auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien. Und im Jahre 1869 gab das Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium  bekannt, wie die alten braunschweigischen Maße und Gewichte des Jahres 1837 in das neue System zu überführen sind

 

1 Quadratfuß     =                               =         0,081432 Quadratmeter

1 Quadratrute    =                               =       20,84652   Quadratmeter

1 Feldmorgen   = 120 Quadratruten   =   2501,582       Quadratmeter

1 Waldmorgen  = 160 Quadratruten  =   3335,443       Quadratmeter

1 Himten            = ½ Morgen              =   1250,7699    Quadratmeter

1 Hufe                = 30 Morgen = ca. 7,5 ha = 37524      Quadratmeter

-RZ-
Quelle

Himpten

Ein Himpten (auch Himten) ist ein bis zur Zentrum des 19. Jahrhunderts gebräuchliches Hohlraummaß für

Getreide. Er entsprach zwischen 31 und 35 Litern. Manchmal wurde er auch als Flächenmaß für Ackerflächen

genutzt, dabei ist ein Himpten Feld diejenige Fläche, die mit einem Himpten Teil einer Pflanze besät werden

konnte.

 

Als Hohlraummaß war ein Himpten:

 

27,445 l  in Lauenburg,  

27,481 l  in Hamburg,  

31,145 l  in Braunschweig,  

31,152 l  in Hannover,  

32,969 l  in Schaumburg-Lippe,  

34,780 l  in Schleswig-Holstein,  

40,185 l  in Kassel.

 

Mancherorts wurde der Himpten in vier Spint geteilt.

 

Als Gewichtsmaß galt der Himpten nur sehr indirekt. So wußte man, daß ein Himpten Roggen

zum Beispiel ca. 21,5 kg wog, Weizen: ≈13,4 kg, Gerste: ≈18,7 kg, Hafer: ≈13,6 kg, etc.

 

Als Flächenmaß war der Himpten oft ein halber Morgen, ca. 25 ar.

Längenmaße

Die Längen-, Hohl- und Gewichtsmaße waren bis ins 18. Jh. nicht einheitlich genormt. Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im Herzogtum Braunschweig eingeführt. Sie beruhen auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien.

 

1 Pariser Linie    = 1/12 Pariser Zoll                    =    1,98168 Millimeter

1 Zoll              = 1/12 Pariser Fuß                        =    2,378    Zentimeter

1 Werkfuß       = 126,5 Pariser Linien = 12 Zoll   =  28,536     Zentimeter

1 Rheinischer Fuß                                               =   26            Zentimeter

1 Elle               = 2 Werkfuß                                =  57,072     Zentimeter

1 Rute             = 16 Werkfuß                              =    4,56576  Meter

(bei der Feldvermessung wurde die Rute dezimal geteilt 1 R= 4,565798 m)

1 Lachter        = 80 Zoll zu 8,5 Linien                 =    1,91926  Meter

1 Haspelfaden = 3 3/4 Ellen                               =    2,14022  Meter

1 Gebinde       = 90 Faden                                = 192,62         Meter

1 Lop Garn      = 10 Gebinde                             =    1,9262     Kilometer

1 Meile            = 1625 Ruten                             =   7,419422  Kilometer

 1 Braunschweiger Elle                                      = 57,072        Zentimeter

   (vorgeschriebenes Längenmaß für den Marktverkehr mindestens seit

    dem 16.Jh.)

Quelle

Hohlmaße

Erst durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. März 1837 wurden geeichte Maße im gesamten Herzogtum eingeführt. Sie beruhten auf den in Frankreich bereits eingeführten und dort geeichten Einheitsmaßen, dem Pariser Fuß zu 12 Pariser Linien. 1868 führten die Staaten des Norddeutschen Bundes das inzwischen entwickelte und in Frankreich bereits gültige metrische System ein. Und im Jahre 1869 gab das Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium  bekannt, wie die alten braunschweigischen Maße und Gewichte des Jahres 1837 in das neue System zu überführen sind

 

1 Malter Holz            = 80 Kubikfuß             = 1,85900 Kubikmeter

1 Wispel                   = 40 Himbten              = 1,24579 Kubikmeter

1 Faß Bier                = 104 Stübchen     = 390             Liter

1 Fäßchen                = 9 Krug  = 36 Ort  =   50             Liter

1 Oxthoft                   = 240 Quartier        = 224,84250 Liter

1 Ohm                       = 160 Quartier        = 149,89500 Liter

1 Scheffel                 = 4 Himbten            = 124,57908 Liter

1 Scheffel                   (20 Scheffel ca 8 dz)

1 Tonne                     = 108 Quartier        = 101,17913 Liter

1 Anker                      = 40 Quartier          =   37,47375 Liter

1 Himbten = 4 Vierfaß = 2316 Kubikzoll =   31,47375 Liter

1 Vierfaß            = ¼ Himbten= 16 Metzen  = 7,78619 Liter

1 Metze                      = 1/16 Himbten           = 1,94655 Liter

1 Quartier                                                        = 0,93684 Liter

1 Fuder                       = 78 Himbten

-RZ-

Quelle

Elle

Die Elle ist eine Längenmaßeinheit außerhalb des Internationalen Einheitensystemes.                                                                                                                                                    Sie gilt als eines der ältesten Naturmaße. Sie wurde ursprünglich von der Länge eines Unterarmes abgeleitet, mißt aber meist mehr als der Abstand zwischen Ellbogen und Mittelfingerspitze eines ausgewachsenen Mannes.                                                                                                                                                                                                                 

 Im Heiligen Römischen Reich waren die Ellenmaße äußerst zersplittert. Die Einheit war besonders unter Schneidern verbreitet. Wegen der Einheit sagt man auch "ellenlang", wenn man etwas lang findet.

 

 Die Hildesheimer Elle beträgt genau 56 cm.

„Dat is de Garen mate“

Am Rathause in Hildesheim finden sich auf der Seite nach der Marktstraße zu die Worte eingehauen: „Dat is de Garen mate“*. Daran hat ein geiziger Kaufmann Schuld, der einen großen Garnhandel hatte und die Leute übervorteilte. Kaufte er den armen Leuten ab, so konnte er das Maß nicht groß genug kriegen, verkaufte er aber, so verkürzte er das richtige Maß.

Als dieser Kaufmann gestorben war, trat er seiner erschrockenen Frau Nachts vor das Bett, klagte und jammerte, daß er so viel Pein in der Hölle leiden müsse, weil er immer unrichtig gemessen habe und warf eine eiserne Elle mit den Worten auf den Tisch: „Dat is de Garen Mate“. Dann ermahnte er die Frau, doch ja nach diesem richtigen Maße immer zu kaufen und zu verkaufen, damit es ihr dereinst nicht gehe wie ihm. Darauf verschwand der Mann und die Frau hatte vor Schrecken beinahe den Tod. Am andern Morgen fiel ihr erster Blick auf den Tisch auf welchen ihr unseliger Mann die Elle geworfen hatte. Aber es war keine Elle zu sehen, statt dessen sah die Kaufmannsfrau eine ellenlange Ritze im Tische, als ob sie hineingebrannt wäre; dieselbe Ritze ging auch unterm Tische durch den Fußboden und durch alle Decken des Hauses bis auf die Diele, wo sie so tief eingebrannt war, daß man den Grund nicht sehen und auch mit dem längsten Stocke nicht fühlen konnte.

Die Frau konnte in ihrer Seelenangst die Geschichte nicht verschweigen und als der Magistrat die Sache erfuhr, ließ er von einem Rathausdiener die Länge der eingebrannten Ritzen messen und diese stimmte genau mit dem gebräuchlichen, richtigen Garnmaß. Da ließ der Magistrat zur ewigen Warnung jene Worte in einen Stein der Rathausmauer hauen.

 

* „Das ist das Garnmaß“

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