Kleidung im Mittelalter- Kleiderordnungen

Im 11. Jh. wurde die adlige Mode wiederum durch eine Frau besonders stark beeinflusst. Es handelte sich diesmal um die Gemahlin Heinrichs III., die Französin Agnes von Poitou († 1077). Durch sie verloren die bisher immer noch sackartig wirkenden Gewänder völlig an Attraktion. Statt dessen wurden ihre den Körperbau betonenden Kleider sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern sehr gefragt.

Über einem leinenen Unterhemd trugen die adligen Damen ihre farbigen Unterkleider, deren Ärmel wie bisher eng zugeschnitten waren und bis zum Handgelenk reichten. Diese Unterkleiderärmel wurden wie die Oberkleiderärmel mittels kleiner Bänder im Bereich der Armhöhlen mit den Unter- bzw. Oberkleidern verbunden. So konnten sie leicht ausgewechselt, separat vom Kleid gewaschen oder verschenkt werden. Denn als Liebespfand in den Turnieren waren sie heißbegehrte Souvenirs!

Angefertigt wurden die Unterkleider der adligen Damen im allgemeinen aus kostbarer Seide. Die Kleider der Bäuerinnen waren dagegen stets aus Wolle oder Leinen.

Mit den Oberkleidern, die über den Unterkleidern getragen wurden, betrieben die reichen Damen noch mehr Aufwand und Luxus. Sie wurden im 12. Jh. so eng zugeschnitten, daß man bei den Frauen die Brüste – beliebt waren kleine feste Brüste &ndash nicht übersehen konnte. Von der ebenfalls enggefaßten Taille sollte das meist sehr bunte Obergewand in weiten Falten bis zu den Füßen herabfallen. Als Stoffe wurden für diese kostbaren Gewänder Atlas, Barchent, Brokat, Damast, Purpur, Samt oder Scharlach gewählt.

Atlas ist ein glatter Seidenstoff, – Barchent, ein auf einer Seite aufgerauhter Baumwollstoff, – Brokat, ein schwerer, reich gemusterter Seidenstoff, der Gold- und Silberfäden enthält, – Damast, ein kostbarer Stoff mit eingewebten Bildern, – Purpur, ein in allen Farben zu erstehendes, kostbares Seidengewebe, – Samt, ein kostbares Seiden-, Woll-, Baumwoll- oder Leinengewebe, das im Mittelalter nicht, wie wir es heute kennen, eine angerauhte Oberfläche aufwies, sondern wie Atlas glatt und schwerfallend war, – Scharlach, ein kostbarer Schafswollstoff, der in den Farben Rot, Weiß, Braun, Blaugrün und gestreift zu erstehen war.


Unter- und Oberkleider wurden grundsätzlich immer in verschiedenen Farben getragen. Zudem fielen die Oberkleider oft recht bunt aus oder waren in zwei Farbbereiche geteilt. So konnte die linke Seite des Gewandes grün und die rechte rot sein. Apropos Farben! Im Mittelalter hatte jede Farbe ihre ganz spezielle Bedeutung. Die rote Farbe war, wie schon erwähnt, besonders beliebt. Bereits bei den Germanen galt sie als Farbe des Rechtes.

Jede Farbe besaß auch in der "Liebesskala" ihren ganz besonderen Wert. So konnte der verliebte Ritter anhand der Kleiderfarben seiner Angebeteten deutlich erkennen, wie groß seine Chancen waren. Rot bedeutete Freude, Ehre und "brennende Liebe", Grün "der Liebe Anfang" oder Verliebtheit, Blau "der Liebe Stetigkeit" oder die Treue, Grau "der Liebe Trauer", Schwarz "der Liebe Ende" oder "des Leides Anfang und der Freude Ende".

Weiß war die Farbe der Jungfrauen, der Unschuld und der Reinheit des Herzens. Gelb, das ursprünglich mit "erfüllter Liebe" gleichzusetzen war, wurde im Hochmittelalter zur Farbe der Prostituierten und Juden. Grün wurde im Spätmittelalter sogar zur Teufels- und Hexenfarbe abgewertet.

Auch Farbkominbationen "sprachen Bände"! Grün-Blau war gleichzusetzen mit "Anfang in der Stetigkeit", Weiß-Blau mit "stets gutes Gedenken", Grün-Schwarz mit "das Leiden folgt unverhofft auf erwartungsvollen Beginn" und Schwarz-Rot mit "der grausame Mord der schönsten Liebe".

Unter den Kleidern trugen die Damen wie die Herren Strümpfe, die unterhalb des Knies mit Bändern gehalten wurden.


Während für die Bauern mittlerweile schwarzes und graublaues "Zeug" vorgeschrieben war, durften sich außer den Adligen auch die Geistlichen an den farbenprächtigen Gewändern erfreuen, bis - ja bis ihnen im 13. Jh. dies strikt untersagt wurde.
So ordnete ein Kölner Konzil im Jahre 1281 an, daß es für Kirchenangehörige nicht erlaubt sein sollte, rote und grüne Stoffe, Schmuckärmel und Schnürschuhe zu tragen.
Aber was bewirkten im Mittelalter schon Verbote! Die hohen Geistlichen jedenfalls ließen sich nicht einschüchtern.


Die Adligen fütterten ihre farbigen Obergewänder und Mäntel schließlich innen noch mit Pelzen vom Eichhörnchen, Fuchs, Iltis, Kaninchen, Lamm oder Schaf, Marder, Wasserwiesel, Fischotter oder mit gefärbten Stoffen.

Den fürstlichen Herrschaften blieben die Zobel- und Hermelinpelze und das "Schwanenfell" vorbehalten. Beim letzteren handelt es sich um die abgezogene, nach einem bestimmten Verfahren bearbeitete Haut einer Schwanenart, die sich durch besonders weiche Flaumfedern auszeichnete. Diese so präparierte Schwanenhaut wurde als kostbarer Besatz oder als Innenfutter verwendet.


Die langen Mäntel von halbrunder Form wurden im 12. und 13. Jh. nicht mehr wie bisher auf der rechten Schulter gefibelt, sondern durch eine Schnur oder eine kleine Kette vorne am Hals zusammengehalten. Die Schnüre oder Ketten führten zu zwei Schmuckstücken am Mantel, die großen Broschen glichen und Tasseln genannt wurden. Nach ihnen erhielt dieser Mantel die Bezeichnung Tasselmantel. Die Spange des Mantels war - nebenbei erwähnt - eine Art Abzeichen der Ehrbarkeit. In Marseille z.B. war es leichten Frauenzimmern verboten, mit Spangen besetzte Mäntel zu tragen.

Ab Mitte des 14. Jahrhunderts ändert sich die Damenmode: nicht nur bei den reichen Damen wird nun das Dekolleté gezeigt, auch in den niederen Ständen werden die Ausschnitte größer. Um die Taille wird das Kleid recht figurbetont, der Rockteil hingegen - wie zum Ausgleich - immer weiter und länger.
Der burgundische Stil mit den weiten Houppelanden kommt in Mode, die Taille wird durch einen breiten Gürtel betont und neben schmalen Ärmeln kommt auch der Schleppärmel auf.


Radikale Änderungen erfährt nun auch die Männermode. Das Obergewand, vor allem bekannt als Rock, Wams oder Schecke, wird immer kürzer und geht bald nur noch bis kurz über den Po, auch ist diese Mode recht farbenfroh und oftmals sieht man gar farblich geteilte Kleidungsstücke, mi-parti genannt. 
Im 15. Jahrhundert schließlich wird auch in der Mode der Herren der französisch-burgundische Stil tonangebend, die langen, weiten Roben aus kostbaren Stoffen gibt es mit schmalen Ärmeln, weiten Schleppärmeln und auch mit Scheinärmeln. Getragen wird hierzu der Chaperon, weiterentwickelt aus der beliebten Gugel mit Sendelbinde, welche auch gern aufgerollt als Hut getragen wurde. 

Die Kleiderordnung im Mittelalter:

Kleidervorschriften nach den Luxusgesetzen 1370 in England

aus dem Buch:Im Mittelalter- Handbuch für Zeitreisende
aus dem Buch:Im Mittelalter- Handbuch für Zeitreisende

Kleiderordnungen und andere schriftliche Quellen zur Erstellung Mittelalterlicher Gewandungen und der richtigen zeitlichen Einordnung textiler Materialien, Schnitte, Verzierungen und Beiwerk wie Taschen, Gürtel und Schmuck
Vorwort frei nach Dr. Alwin Schultz

 Man muss immer im Auge behalten, dass alle die Historiker, die Satiriker, die Sittenprediger und Moralisten nur Ausschreitungen der Mode schildern, und dass die große Menge des Volkes an diesen Torheiten doch nur bescheidenen Anteil genommen hat. Die Kleidung der auf Grabdenkmälern abgebildeten Toten vermittelt immer nur einen Eindruck der Kleidung, die als ehrbar und anständig galt. Datierte Bilderhandschriften bieten sehr gute Beiträge zur herrschenden Mode. Aber gerade die in den Luxusgesetzen verpönten, von den Predigern getadelten Kleider werden wir auch in Miniaturen und Zeichnungen selten dargestellt finden. Die Heiligen, die in modischer Kleidung gemalt wurden, die Helden und Heldinnen in den Ritterromanen sind wohl immer nur so angezogen, wie es der größeren Menge züchtig, ehrbar und schicklich erschien. Es decken sich also keinesfalls die von den gleichzeitigen Schriftstellern gegebenen Beschreibungen mit den Bildern, die wir den Denkmälern der bildenden Kunst derselben Epoche entnehmen und es erscheint deshalb kaum möglich, Bildern und schriftliche Zeugnisse in Einklang zu bringen. Kleiderordnungen, aber auch Polizeiordnungen und Chroniken bieten deshalb eine so wichtige Quelle, weil sie sich zum einen immer an den Bürger, als an den "ganz normalen" Menschen richten und das, was in ihnen beschrieben bzw. untersagt wird, keine Besonderheiten oder Einzelfälle gewesen sind. Es waren gewandungstechnische Details, die unter eben diesem ganz normalen mittelalterlichen Menschen weit verbreitet gewesen sein müssen, zumal sie in Kleiderordnungen verschiedenster Städte auftauchen. Ein gerade im Hinblick auf die Verwendung luxuriöser Stoffe, Seide, Pelze, Edelmetalle und Edelsteine, Zierrat beim "einfachen Volk" sehr interessanter Aspekt bezogen auf eine möglichst genaue Darstellung. Ob Handwerker, Bürger, Bauern, Söldner - keiner war so farblos, einfach, grobstoffig oder formlos gekleidet, wie heute viele meinen. Außerdem bilden sie eine gute Quelle, wenn man wissen will, ab wann es gewisse Schnitte, Formen, Verzierungen gegeben hat. Man sollte an dieser Stelle erwähnen, dass die wahre Kunst beim Fertigen eines historischen Kleidungsstückes nicht darin besteht, es wie früher zu nähen, sondern darin, den richtigen Schnitt zu entwickeln. "Schneider" franz. Tailleur - diese Bezeichnungen zeigen, was das Entscheidende beim Fertigen von Kleidung ist: der (Zu)schnitt.

KLEIDERORDNUNGEN

 Karl der Große erließ 808 die 1. Kleiderordnung, die die Kleidung nach dem Stand regelte Im Laufe des Mittelalters dienten Kleiderordnungen immer mehr dem Zweck, gewisse Dinge dem Adel als Auszeichnung zu reservieren. Das früheste Kleider- und Luxusgesetz stammt aus dem Jahr 1180 aus Frankreich, ab 1350 gibt es solche Gesetze auch in deutschen Landen.
 Kleidervorschriften vor 1350 richten sich gegen den Luxus, die "Hoffart" und "Üppigkeit", Kleiderordnungen des 14. und 15. Jahrhunderts versuchen der neuen Kleidungsmode Herr zu werden.
 Was Städte wie Straßburg, Ulm, Speyer, Nürnberg und Zürich alles an Besätzen, Stoffen, Zutaten und Schnitten ihren Bürgern untersagt haben, mutet schon fast komisch an - Bologna ging in seiner Kleiderordnung 1453 sogar soweit, das Futter der Anzüge zu berücksichtigen...


GELTUNGSBEREICH - FÜR WEN

 "Jungfrau oder Frau, Bürger und jeder Einwohner" (1343 Braunschweig)
 Alle Mannsbilder und Weibsbilder, über die wir zu gebieten haben" (Frankfurt 1356)
 "ein eheliches Weib oder Witwe, noch mit Namen eine Frau, ein jeglicher Knabe und Mann er sei reich oder arm" Dann gibt es noch nach Vermögen gestaffelte Kleiderordnungen, eine z.B. kennt drei Klassen: Besitzer von 300, von 100 und von weniger als 100 Mark. (Göttingen 1342)
 Dies Schema der Unterteilung einer Kleiderordnung in Einleitung, Frauenkleidungsbestimmungen und Männerkleidungsbestimmungen (oder ungekehrt) ist für die mittelalterlichen Ordnungen charakteristisch

STRAFEN

 Göttinger Kleiderordnungen von 1461 und 1468. Sie belegen jede Ubertretung mit einer ,,Mauerstrafe". Trägt eine Frau ein verbotenes Kleidungsstück, so muß ihr Mann oder ihr Vater eine halbe Rute Stadtmauer mit Kalk und Steinen mauern. Ulm 1426 Bei Übertretung muß die Handwerkerfrau nur halb soviel bezahlen wie die Geschlechterin

FIGURVERÄNDERUNG UND SONSTIGE "VERSCHÖNERUNGEN"

1350(Limburger Chronik)
 Frauen trugen große Halsausschnitte, so dass man ihre Brüste beinahe zur Hälfte sah.
1356(Speier)
 Es soll keine Frau Unter- oder Obergewand an den Seiten schnüren (und dadurch figurbetonend formen) oder durch Engnisse mit Schnüren einziehen oder ihren Leib oder ihre Brüste in Engnisse zwingen oder binden (mit festen Stoffbinden umwickeln, um eine schlanke Figur zu formen). Es soll keine Kleider tragen, die vorn herunter oder an der Seite geknöpft sind (so daß man sie sehr viel enger machen konnte, als wenn man sie geschlossen über den Kopf streifen mußte), und die Halsausschnitte, die so groß sind, daß sie die Schultern nicht mehr bedecken. 1367(Benesch von Weitmuel) Männer trugen die Kleider so enge, dass sie kaum zu atmen vermochten. Um die Brust stopften sie sich aus mit Baumwolle, dass sie Weiberbrüste zu haben schienen . Um den Bauch waren sie so geschnürt, dass sie Windhunden glichen. Auf der Rückseite pressten sie sich mit mehreren Bändern so, dass sie kaum mit langsamen Schritten einhergehen konnten. um 1371(Rat zu Strassburg) Keine Frau, wer sie auch sei, soll sich mehr schürzen mit ihren Brüsten, gleichviel geschehe es durch das Hemd oder durch geschnürte Röcke, noch soll sie sich färben oder Locken von totem Haare anhängen. Das Hauptloch gehe so weit auf die Achseln, dass man die Brüste nicht sehen könne.
um 1380(Nürnberger Ordnung)
 Sie schreibt genau vor, wie tief der Ausschnitt sein darf: "Wenn sie aufrecht steht, soll der Ausschnitt höchstens ein Fingerglied breit unter ihren Knöchlein am Hals reichen."
um 1385(Suchenwirth)
 "Er war gebunden wie ein Sack mit Riemen und mit Schnüren, er mochte sich nicht rühren." "Da man Geradlichkeit verlangt, tut man sich binden, mit Riemen vorn und hinten, dass man aussieht wie ein Scheit."
 "Hör auf, mir ist zerbrochen ein Nestel all dahinten"
 "Baumwoll wickelst du fest um dich, das tut dir weh und ist ein Spot, du machst dich anders, als dich Gott nach sich selbst gebildet hat." "Dein Antlitz schmierst du früh und spät… dass du ganz falscher Farbe scheinst."
 "hiervor man eine Sitte pflegte: Der Gürtel in rechter Höhe lag, dass wohl ihre zarte Brust nach der jungen Mannes gelüstet saß darauf mit gutem Gemach. Jetzt ist eine neue Sitte entstanden: dass sie den Gürtel senken und gürten über die Hüften sich. Diese Sitte ist gar unminneglich und bei jungen Männer auch nicht beliebt…"
1512(Thomas Murner "Narrenbeschwörung")
 Zum modischen (Stutzer) Jungmann: Das Haupt gekruset denn mit Eierklar…Knebelbärt und gekräuselte Haare
um 1515(Johann Geiler)
 Beschrieben sind Brusttücher, die weißen, gefüllt mit Baumwolle, die gut aussehen, wenn das Wams offen steht, aber auch warm halten. Zum anderen sind es die weichen Tüchlein, Halsmäntlein, die sie unter den wollenen Röcken tragen, dass die Rauhigkeit des Rocks sie nicht beißt, und wenn sie keine Brüste haben, so stecken sie dieselben weichen Tüchlein in die Glenken ("Hängebrüste", oder wenn sie zuviel Brust haben, so binden sie dieselben darein und halten sie zusammen - sie zerflössen sonst wie weicher Käs…

HOSEN

1346(Chronik von St.Denis)
 "Und waren die Hosen so eng, dass sie dazu beim An- und Ausziehen, indem man sie gleichsam abschälen musste, noch besonderer Hilfe bedurften. Die Andern hatten…Hosen, davon ein Beinling anders als der andere war, teils von Tuch, teils von anderem Stoff.
vor 1400(Schultz Minnesänger I/219)
 Gewöhnlich sind die Hosen aus Wollenstoff, doch wurden sie auch aus Seide angefertigt (Wolfdietrich). Die Hosen mussten dicht anliegen, damit die Schönheit des Beines recht zur Geltung kam. Manchmal waren sie auch noch ausgeschnitten, so dass man die Haut durchblinken sah(Chronik von Heinrich von dem Thürlin) oder die ausgeschnittenen Stellen waren z.B. mit Leinwand unterlegt(Herzog Ernst)
1356(Speier)
 Niemand soll an seinen ledernen Hosen lange spitzige Schnäbel haben.
1337(Synode zu Köln
) Sie tragen rote, blaue und grüne Hosen.
1362(Bilder Legenda aurea des Jacobus de Voragine)
 Bei den Männertrachten sind die Hosen nicht von gleicher Farbe.
ums Jahr 1400(Kreuzburg)
 Auch hatten die Männer Hosen ohne Gesäss, banden solche an die Hemder.
1440(Erfurt)
 "kein ganze Hosen…" 1452(Meister Altswert)
 "die zwei zusammengeschnittenen Beine nach höfischer Sitte" - vorn mit einem Latz versehen.
1478(Leipzig)
 Desgleichen sollen alle kurzen Röcke, die hinten und vorn nicht voll bedecken, dazu die aufgesetzten, großen, breiten Hosenlätze unbedeckt und öffentlich zu tragen, nicht mehr gestattet werden.
vor 1480(Nürnberg)
 Man kritisierte :"dass die Lätze für die Notdurft an den Hosen vergrößert wurden und bei Tänzen und anderen Gelegenheiten vor ehrbaren Frauen und Jungfrauen unverschämt bloss und sichtbar, weil unbedeckt, getragen - Ehrbarkeit und mannlicher Zucht zuwider und unziemlich.
vor 1500(Weiss 115)
 Der Zierrat des Beinkleids bestand in verschiedenfarbigen Längsstreifen, zuweilen mit dazwischen verteilten oder darüber waagerecht laufenden Einzelverzierungen, andernteils mit aufgenähten oder eingestickten Wappen, Sinnsprüchen oder dergleichen - entweder nur ein Schenkel und diesen dann bald vollständig, bald nur längs der Aussenseite, oder beide Schenkel zugleich, in letzterem Fall entweder beide gleich oder in Formen und Verzierungen verschieden. Man begann dann auch, den oberen Teil von dem unteren zu trennen oder doch bald längere, bald kürzere Oberschenkelhosen über die langen Hosen anzulegen, auch wohl diese noch außerdem unterhalb mit eigenen, strumpfartigen Beinlingen zu bedecken.
1498(Freiburg im Breisgau Reichsgesetz)
 Handwerksleute und ihre Knechte, auch sonst ledige Knechte, sollen kein Tuch zu Hosen oder Kappen tragen, davon die Elle über drei Gulden kostet.
1512(Thomas Murner "Narrenbeschwörung")
 zum modischen Mann: …die Hosen und das Wams durchschnitten, Hinten, Vorn und da mitten… 1507(Rechnungen Michael Behaim)
 aufgeführt ein Paar hirschlederne Hosen
1582(Kleiderordung Augsburg)
 Es wurden, weil der Gebrauch teurer Stoffe den höheren Ständen vorbehalten ist, den Handwerkern lediglich die "zerschnittenen" Hosen aus Wolle oder Leder erlaubt.

SCHUHE

1337(Synode zu Köln über die Geistlichen)
 Sie ziehen Schuhe an, die in verschiedener Weise aus- und eingeschnitten sind, so dass das eingeschnittene Leder einigen stückweise am Schuhe hängt.
1350(Limburger Chronik)
 …und da fingen auch die langen Schnäbel an den Schuhen an.
um 1356(Speier)
 Niemand soll an seinen Schuhen lange spitzige Schnäbel haben, und kein Mann, der nicht Ritter ist, Schuhe führen, die nur der Hoffart wegen zerhauen und zerschnitten sind.
 Nicht nur das Tragen der Schnabelschuhe, sondern auch ihre Herstellung wurde unter Strafe stellt.
1367(Benesch von Weitmuel)
 Desgleichen trugen sie Schnabelschuhe mit sehr langen Spitzen, so dass sie nur schwer gehen und laufen konnten.
um 1371(Zürich)
 Dazu sollen auch weder Frau noch Tochter mehr einen geschnürten Schuh anlegen.
um 1395(Nürnberger Polizeiordnung)
 verpönt sind zerhauene oder zerschnittene Schuhe
vor 1400(Weiss 70
) Neben dem bisherigen Schuhwerk kamen nun noch reicher ausgestattete ganze Schuhe, halbe Schuhe und Halbstiefel auf, verschlossen mit kleinen zierlichen Knöpfchen längs des Spanns, teils zum Binden oder Schnüren, mit umgeschlagenen Ören oder Laschen, mit Buckeln verziert. Es gab Schuhe von Leder, Filz, Tuch, Seide, Samt, gold- oder silberdurchwirktem Stoff, nicht selten gamaschenähnliche Stiefeletten von mannigfach verschiedener Färbung, meist rot oder blau.
ums Jahr 1400(Kreuzburg)
 Ihre Schuhe waren vorn spitzig, fast ellenlang und auf den Seiten geschnürt; und Holzschuhe mit Schnaken, auch ellenlang. Ja einige machten an die Spitzen Schellen.
1435(Konzil zu Strassburg)
 das Tragen von roten, gelben, grünen Schuhen wird verboten
1444(Erfurt)
 Schuhe aus rotem Hirschleder
1452(Schultz II,225)
 "in desselben Jahrs huben sich die langen Schnäbel an den Schuhen, die Hoffart kam von den Schwaben."
1473(Stadtrecht von Isny)
 Es erscheint eine Bestimmung gegen Schnabelschuhe.
1485(Rat zu Regensburg)
 Erlaubte "Schuhspitzen von zwei Fingergliedern Länge, aber nicht länger tragen zu dürfen. Nur fremden Gesellen sei es gestattet, noch längere Schnabelschuhe zu führen.
1501(Stuttgart)
 Bei Aufstellung einer Schulordnung wurde darin den Schülern die Anwendung spitziger Schuhe verboten. - Mit dem Verlassen der Schnabelschuhe gab man allmählich auch die langspitzigen hölzernen Unterschuhe auf, sie nun durch zunehmend derbe lederne Hackensohlen ersetzend.
 Selbst Bauernmädchen trugen bunte Strümpfe. (Schultz Minnesänger 187)
1495(Schembartbuch)
 ab hier sind stumpfe Schuhe nachzuweisen, bis 1513 mit dem ledernen Querriemen.

"PROTZ UND PRUNK"

Schultz Minnesänger I/232
 Auf jeden Fall im 13.Jhd. konnte man Edelsteine aus Glas nachahmen. Auch die Goldfassung war nicht immer echt.
1322(Anonymus Leobiensis) Es begann damals auch, dass Knechte und Hörige farbige Seide trugen, gegen die alten Gewohnheitsrechte der Ritter.
1350(Limburger Chronik)
 Ritter und Knechte trugen zu festlichen Anlässen an ihren Ärmeln lange Lappen bis auf die Ere, die mit verschieden Pelzwerk gefüttert waren, wie es eigentlich nur den Herren und Rittern geziemt.
1356(Frankfurt a. M.)
 Auch sollen Männer und Frauen nicht mehr als zwei Ringe an ihren Fingern tragen.
 Sie sollen keinerlei Verbrämung an ihren Kleidern tragen, weder unten, noch oben an Röcken, Ärmeln oder Ausschnitten, an Mänteln der Gugeln. Auch sollen Mannsbilder kein Seidengewand tragen.
 Auch sollen alle Männer und Frauen ihre Kleidung nicht mehr mit Seide besticken.
um 1356(Ratserlass von Speier)
 Auch soll Keine Gold, Silber, Edelsteine oder Perlen tragen an ihren Mänteln, Röcken oder Gugeln, weder an Bänder, Fürspanen oder an Gürteln. Es soll auch keine einen Rock oder Mantel verbrämen mit Pelzwerk, Buntwerk, mit Seide oder Sendel breiter als zwei Fingerglieder, nur oben und nicht unten; es soll kein Rock oder Mantel von innen verbrämt sein. Und es sollen auch ihre Mäntel oben nicht mit Gold, Silber und Perlen verziert sein.
 Keine soll an Gugeln, Mänteln oder Röcken in Seide gestickte Buchstaben, Vögel oder dergleichen tragen. Noch soll einer, der kein Ritter ist, tragen silberne oder goldene Borte oder Bänder um den Kugelhut gewunden oder Gold, Silber oder Perlen tragen an Kugelhüten, Röcken, Mänteln, an Gürteln oder Taschen, an Messerscheiden oder Messergriffen.
1371(Rat zu Strassburg)
 Erlaubt ward mit Seide "Beschlängeltes", so auch an den Mänteln und Röcken oder an den Hauptknopflöchem, statt der Knöpfe, seidene Bändchen und kleine seidene Preisschnüre. Streng untersagt wurden seidene oder gar samtene Mäntel und Röcke. Die seidenen Schleier der Handwerkerfrauen sollten nicht mehr denn aus zwölf Fäden, und nur die der Geschlechterinnen oder der vornehmsten Bürgerfrauen höchstens aus zwanzig Fäden bestehen. Die Enden der Schleier seien nicht hoch noch dünn, sondern dick gewirkt oder genäht. - Den Bürgern, sowohl von den Geschlechtern als auch von den Handwerkern, ward verboten an Gürteln, Messern und Taschen geschlagen Silber zu tragen, das drei Mark Silber überstieg; auch weder geschlagenes noch genähtes Silber irgend anderswo als an Schoppen, die zu Harnischen gehören.
um 1395-1400(Nürnberger Polizeiordnung)
 Männern sind verboten : teure silberne Gürtel, silberne Taschen, kleine silberne wälsche Messer und feine Perlen, Perlen- und Silberstickereien auf den Kleidern.
 Frauen sind Seidenkleider, Kleider mit leichtem Seidenzeug - Sendel gefüttert, mit Gold und Silber oder mit Borten besetzt, verboten. Zwei Vehpelze pro Bürgerfrau genügen, Hermelinpelze oder Pelzröcke von Spalt sollen sie nicht tragen.
um 1400(Ratserlass Ulm)
 Keine Frau, weder von (Patrizier) Geschlechtern noch von den Handwerkern, soll Perlen, Goldstickerein, Borten, vielfarbige Seidenbänder oder Besätze an den Gewändern tragen. Seidenstickerein und seidene Bänder, wenn sie anstelle von Knöpfen verwendet wurden, waren erlaubt. Samtene Röcke und Mäntel waren untersagt, seidene Schleier mit Einschränkungen erlaubt.
ums Jahr 1420(Chronik von Kreuzburg)
 Die Mägde trugen Haarbänder von Silber, vergoldete Spangen und hangende Flammen (Schleier) zum Geschmuck auf den Häuptern; Die Frauen und Mägde hatten an den Röcken doppelte dicke Säume, handbreit.
1411(Ulm)
 "Die Frauen und Jungfrauen sollen nicht mehr als einen Perlenkranz und zwar von nur zwölf Loth Werth haben. Ärmel mögen sie mit Wehen, Rückenfell oder Schieschen (Fell vom ebengeborenen Lamm), teilweise füttern oder besetzen, die Tapperte und Röcke jedoch sollen ungefüllt verbleiben und unterwärts der Flügel nichts von Hermelin oder Marder sein, noch diese damit gefüttert werden. Zu den Tapperten, Mänteln und Röcken soll man weder Sammet noch Seide nehmen, höchstens ein seidenes Tuch unter die Mäntel. An Halsbändern, Kränzen, Bändeln und Kleidern sei nichts von Perlen, Edelsteinen, goldenen Ringen, geschlagenem oder genähtem Silber und Gold, nichts von Borten, weder von Seide, Wolle noch sonstigem Fadenwerk. Fremde Dienstboten< sollen keine seidenen, sondern nur wollene und leinene Bändel tragen nicht über einem festgesetzten Wert tragen.
1470(Erlass des Berner Rats)
 Jedoch soll des Adels Personen vorbehalten sein, dass sie sich mit Gold, Silber und edlen Gestein an den Brüsten oder auf dem Haupt zieren mögen. Hierneben aber soll keine gemeine Bürgerin befugt sein, den adeligen Frauen gleichförmig, Weech(Pelz), Hermelin und Marder zu tragen, damit ein Unterschied gehalten und die Hoffahrt ausgerotttet werde.
um 1480(Nürnberg)
 Kein Bürger soll Gold- oder Silberstoff und Samt oder Scharlach (wertvoller Wollstoff) tragen, zum Verbrämen keinen Hermelin, Zobel oder Wieselpelz verwenden, ebenso Samt, Atlas, Damast oder andere Seide. Pelzgefütterte Kleider sind so zu tragen, dass der Pelz nur am Koller zu sehen ist. Goldschnüre, Borten, goldene Nähte sind nur Doktoren und Rittern gestattet, Perlen den Bürgern untersagt.
 Fünf Gulden büßen Bürgerinnen, die wertvolle Goldketten tragen und Männer, die der Mode frönen, übermäßig prunkvolle, mit ,,gesticke, porten unnd anndern unnützen fürwitzen gemechten" ausgestattete Hemden zu tragen. Teure Hosen und Kappen, die mehr als einen viertel Gulden kosten, sind untersagt.
Bürgerfrauen dürfen zwar die teuren Stoffe nicht tragen, aber mit Samt, Seide und Pelz verbrämen.
 Goller (Brustlatz, Brusttuch) aus Samt oder Seide sind erlaubt, dürfen aber nicht tiefer als einen Querfinger unter dem Schlüsselbein enden und dürfen nicht mit Gold oder Silber bestickt sein. Mäntel dürfen mit Sendel, Schillertaft und Taft, aber nicht mit Tobyn, einem schweren Seidenstoff, oder anderem Seidenzeug gefüttert sein. Perlenstickereien waren verboten, Perlenkränze, Haarbänder, gedrehte Halsbänder und Bänder sowie Gefens bis zu einem gewissen Wert erlaubt.
1482(Dresdner Kleiderordnung)
 Die Frauen der Ritterschaft sollen höchstens einen seidenen Rock und zwei an Ärmeln und auf der halben Brust bestickte Röcke auf einmal haben. Die in kleinen Städten; Märkten und auf den Dörfern wohnen,sollen kein ausländisches Tuch tragen. Kein Bauer oder Bauersknecht oder Bäuerin, ihre Diener und Dienerin sollen keine Seide tragen außer als Brauthaube und auch kein ausländisches Gewand und Leinwand. um 1495(Reichgesetz Worms)
 Der gemeine Bauersmann und die arbeitenden Leute in den Städten oder auf dem Lande sollen kein Tuch anmachen oder tragen, davon die Elle über einen halben Gulden kostet. Auch sollen sie keinerlei Gold, Perlen, Sammt, Seide noch gestückelte (zusammengesetzte) Kleider tragen, noch ihren Weibern noch Kindern gestatten;
 Bürger in Städten, die nicht von Adel oder Ritter sind, sollen kein Gold, Perlen. Sammt. Scharlach, Seiden noch Zobel- oder Hermelin-Futter tragen; doch mögen sie ungefähr Sammt oder Seiden zu Wämsern, auch Schamalott (Kamelot) zu Kleidung tragen; desgleichen mögen ihre Frauen und Kinder ihre Kleidung mit Sammt oder Seide ziemlich verbrämen, umlegen oder kölern, aber mit keinem goldenen oder silbernen Stück.
1498(Reichsgesetz Freiburg im Breisgau)
 Bestätigt und noch durch folgende vermehrt: "Handwerksleute und ihre Knechte, auch sonst ledige Knechte, sollen kein Tuch zu Hosen oder Kappen tragen, davon die Elle über drei Ort eins Gulden (dreiviertel, Gulden kostet. Aber zu Röcken und Mänteln sollen sie sich inländischer Tücher, davon die Elle nicht über einen halben Gulden kostet, begnügen lassen; auch kein Gold. Perlen. Silber, Sammt,Seiden, Schamalott. noch gestückelte Kleidung antragen.- Item: Reisige Knechte sollen kein Gold. Silber noch Seiden, dazu kein Brusttuch (Brustlatz)- noch Hauben mit Gold oder Silber gemacht, tragen: auch ihre Kleidung nicht mit Seide verbrämen. - Item sollen Jedermann gefältelte Hemden und Brusttuch, mit Gold und Silber gemacht, auch goldene oder silberne Hauben zu tragen verboten sein, davon ausgenommen Fürsten und Fürstenmässige, auch Grafen, Herrn und die von Adel, sie sollen hierin nicht begriffen sein, sondern sich sonst, jeglicher nach seinem Statt, in solchem ziemlich halten, tragen und Uebermass vermeiden; und sonderlich sollen die von Adel, die nichr Ritter oder Doctoren sind, Perlen oder Gold in ihren Hemden und Brusttüchern zu tragen abstellen und vermeiden. Doch mögen die von Adel, die Ritter oder Doctoren sind, zwei Unzen Goldes, nicht darüber, und die, so nicht Ritter oder Doctoren sind, zwei Unzen Silber und nicht darüber, an ihren Hauben tragen."
1505(Breslau)
 Es sollen auch fortan die Jungfrauen ihre Perlenbänder, Perlenkränze, Perlenketten auf den Hemden nicht breiter tragen als das verordnete Maß, noch daran Edelsteine tragen, sondern allein, Perlen, Gold und Silber. Gold- und Silberstoff, Atlas, Samt, Damast und Tobyn sollen nicht für Kleider verwendet werden, sondern feine Leinwand, Schamlot, Arraz (ein feiner Wollstoff), an Seide Zindeltort und Karteke.
 Zur Verbrämung um den Hals und um die Ärmel ist Samt, Damast, Atlas oder sonstiger Seidenstoff, sowie Pelz erlaubt, Edelsteine, Perlen, Gold und Silber dürfen nicht verwendet werden. Mit Pelzwerk dürfen auch die unteren Säume der Kleider besetzt werden. Goldene und silberne Gürtel dürfen nicht über ein bestimmtes Maß kosten. Den Dienstboten oder Witwen und Frauen, die bei ihrem Mann ohne Grund nicht geblieben sind, ist es nicht gestattet, Seidenkleider zu tragen; bei Verwendung von Seidenbesätzen, goldenen Borten, Perlen oder Perlenkollern droht ihnen das Stocksitzen…
1519(Thomas Murner "Mühle von Schwindelsheim")
 Sie tragen jetzt Hemden, die niemand genug bezahlen kann: es ist mit lautrem Gold durchzogen und oben um den Hals gebogen, das allein der Macherlohn mehr als 12 Gulden beträgt.

FARBEN UND FORMEN

1310, 1311, 1321(Konzile der Geistlichen)
 Geistlichen wird der Gebrauch in Falten gelegten Kleider, der aus verschieden Stoffen schachbrettartig zusammengesetzten der gestreiften oder geteilten (mi-parti) Kleider, ganz grüner, roter, blauer Anzüge oder an den Seiten oder am Hals aufgeschlitzter und geknöpfter Kleider verboten.
vor 1350(W.v.Eschenbach Parzival)
 Der Rock war aus verschiedenfarbigen Stoffen zusammengesetzt. Dazu kamen die mannigfaltig ausgezackten und geschlitzten, mit aufgenähten Bildern verzierten Röcke und Hosen (235) 1322(Anonymus Leobiensis)
 Die einen tragen an den Röcken den linken Aermel von anderem Tuche. andere zierten in verschiedener Weise den linken Aermel entweder mit Seide oder mit Silber; andere hingen silberne Röhren mit Seide an ihren ganzen Aermel; andere trugen auf der Brust Flecken von anderem Tuche mit silbernen oder seidenen Buchstaben; andere trugen auf der linken Seite der Brust Bilder.
1336/1367(Böhmische Chronik des Hagecius)
 Jeder kleidete sich nach Gefallen; einige trugen Röcke von zweierlei Tuch (Miparti), bei anderen war der linke Ärmel beträchtlich weiter als der rechte, ja bei manchem sogar noch weiter als der ganze Rock lang war. Andere hatten beide Ärmel von derartig gleicher Weite, und wiederum andere verzierten den linken auf mancherlei verschiedene Weise, teils mit Bändern von allerlei Farben, teils mit silbernen Röhrlein aus seidenen Schnüren. Einige trugen auf der Brust, ein Tuchstück von verschiedener Farbe, mit silbernen und seidenen Buchstaben geziert. Noch andere trugen Bildnisse auf der linken Seite der Brust.
 Einige fassten den Saum der Kleider mit andersfarbigem Tuche ein; andere machten statt der Einfassung in die Ränder der Kleider zahlreiche Einschnitte.
1337(Die Synode zu Köln)
 Und zwar legen sie dieselben an, was auch bei anderen Kleidern nicht erlaubt ist, aus verschiedenen Farben und Figuren zusammengesetzt, geschacht und gestreift, aus Seidenstoffen und anderen Geweben. Dann geschachte (schachbrettartig gemusterte) Kleider rother und grüner Farbe, oder bei denen der Aermel von anderer Farbe angenäht ist, die vor der Brust und über den Ellbogen hinaus vielfach und merklich mit Knöpfen besetzt, an der Seite aufgeschnitten, hier am Rande entlang und an den Aermeln mit Aufschlägen verbrämt, so dass aussen die Pelzfütterung sichtbar wird.
 Einige tragen auch die Kapuzen durchlöchert, zerschnitten und gespalten mit langen herabhängenden Stücken Tuch, einige mit Seidenfäden bunt gestickt, mit Gold und Silber durchwirkt, mit Figuren verziert.
1353?(Zittauer Polizeiordnung)
Keine Frau darf eine Gugel tragen außer des Scharfrichters und Henkers Mägde.
um 1356(Ratserlass von Speier)
 Aber eine Jungfrau, die noch keinen Mann hat, mag wohl ein Schapel tragen und ihre Zöpfe oder Haarschnüre hängen lassen, bis sie verehelicht wird und ein Mann sie nimmt. Es soll auch keine einen Rock oder Mantel verbrämen mit Pelzwerk, Buntwerk, mit Seide oder Sendel breiter als zwei Fingerglieder, nur oben und nicht unten; es soll kein Rock oder Mantel von innen verbrämt sein.
1362(Bilder Legenda aurea des Jacobus de Voragine)
 Bei den Männertrachten ist die Anwendung der Farbenteilung besonders zu beachten, dass die rechte Seite des Rockes eine andere Farbe zeigt als die linke, dass man den Stoff streifenartig zusammenstickt.
vor 1400(Italien)
 Gegensätzlich zu den anderen Ärmeln trug man auch lange, enganschliessende Ärmel, hinterwärts mehrfach übereinander geschlitzt und bauschig unterpufft.
um 1400(Johann Hus)
 "In einem einfachen Kleide, das aus demselben Stoff gearbeitet ist, einherzugehen, würden die Beschauer gemeinhin für Nacktgehen ansehen. Deshalb setzen sie Tuch von verschiedener Farbe zusammen. Das ganze Kleidungsstück muss mehrfarbig, bunt sein, so dass, wenn noch Wolfspelz, oder Bärenpelz, oder Leopardenfell, oder etwas Ähnliches vorhanden ist, sie mit nach außen gekehrten Haaren sich zeigen. Dazu kommt noch die Stickerei, mit der sie sich von Künstlern Tierköpfe, Vögel, Hunde, Hasen und Ähnliches (als Wappenbilder) herstellen lassen.
1411(Ulm)
 Die Röcke und Tapparte soll man mit Flügeln und offenen Ärmeln tragen, jedoch unzerhauen und ohne Schlitz und sie sollen ungefüttert sein.
vor 1440(Ulm)
 An jedem Gewand sollen nicht mehr als 8 Schlitze sein. Federkränze, Glocken und Schellen dürfen nicht mehr in der Kirche aber sonst getragen werden. Kein Mann darf zur Kappe mehr als vier Ellen Tuch nehmen, diese jedoch zerhauen und zerschlitzen, wie er wolle. Reitröcke und Jacken mit Lappen dürfen nur getragen werden, wenn man aus der Stadt reitet. Mäntel, Röcke und Tapparte, so sie nicht mit Pelz gefüttert sind, dürfen unten mit einem Gefräns von Lappen verziert werden, nicht länger als eine Viertelelle.
1467(Chronik de Monstrelet)
 Die Männer trugen Unterschnürleibchen mit engen Ärmeln, die vor allem die Taille einschnürten und die Figur für die enganleigende Kleidung formten, sie schlitzten und spalteten die Ärmel ihrer Röcke, lediglich um ihr glänzend weißes, sehr kostbares Leinenhemd zeigen zu können, eine Eitelkeit, welche sich bis zu dem Grade steigerte, dass man auch in der Gegend der Taille, des Magens und sogar der Schenkel derartige Schlitze anbrachte. Das Beinkleid lag eng an, nebst der ihm erst seit kurzem eigenen kleinen Kapsel ("braguette"), auch wurde es noch ferner hauptsächlich an der Jacke oder dem Rock unter den Schössern mit Hefteln befestigt.
um 1480(Schultz II, 256)
 Die lebhaftesten Zusammenstellungen von Farben fanden Beifall, und eine Zeit lang war es Sitte, Hosen und Wams aus Streifen verschiedener Färbung zusammenzusetzen um 1480(Weiss, 121)
 Etwa seit 1480 begann man, das Leibchen vom Rock zu trennen, das Kleid in 2 Teile zu zerlegen und beide Stücke in Stoff und Farbe gelegentlich zu unterscheiden.
seit 1490(Weiss, 117) Landsknechtshut
 Es kamen ziemlich niedrige Rundhüte mit sehr breit ausladenden Krempen auf, die gewöhnlich an der echten Seite nach oben breit umgeschlagen wurde. Sie wurden zumeist aus derbem Stoff, Filz oder starkem Tuch verfertigt und mit farbiger Seide, Samt oder sonst kostbarem Zeug überzogen, um die Krempe herum reich garniert und mit großen Federbüschen geschmückt.

SCHNITTE

1322(Anonymus Leobiensis)
 So sehr machten fast alle die Röcke eng, dass mancher nur mit fremder Hilfe, andere vermittelst Nestel die von den Handwurzeln der Aermel bis zu den Schultern reichten und über die Brust und den ganzen Bauch befestigt waren, ihre Röcke an-oder ausziehen konnten. Sie vergrösserten auch damals die Kopflöcher. d. h. die Öffnungen, durch die der Kopf aus den Kleidern gezogen wird. so dass bei den Männern die Brust, die Schultern, die Achseln zum grossen Theil sichtbar wurden.
 Damals verkürzten sie auch die Mäntel so sehr, dass sie einigen kaum den Rücken völlig bedeckten. An den Oberkleidern verkürzten sie auch die Aermel, dass sie am Arme kaum bis zum Ellenbogen reichten; unterhalb des Ellenbogens hing es lang wie in Fähnchen herab.
1336/1367(Böhmische Chronik des Hagecius)
 Bei anderen war der linke Ärmel beträchtlich weiter als der rechte, ja bei manchem sogar noch weiter als der ganze Rock lang war. "In diesem Jahr", so bemerkt Hagecius "kamen in Böhmen wieder neue Trachten auf; manche trugen fünf oder sechs Schock Knöpfe, und die Kleider so eng angepasst, dass sie sich nicht bücken und bewegen konnten.
1337(Die Synode zu Köln)
 Sie gingen einher in engen und knappen Kleidern, die sie nur mit Schwierigkeit anziehen, und so kurz sind dieselben, dass von ihnen kaum die Kniee und die Unterschenkel bedeckt werden.
1350(Limburger Chronik)
 Auch trugen sie Mäntel, die waren ringsherum rund, die nannte man Glocken.
1351(Limburger Chronik)
 Die alten Leute, vor allem die Männer trugen Röcke, "die waren um die Brust oben gerunziret und gefrenziret und waren vorne ufgeslitzet bis an ihre Gürtel". Die jungen Männer trugen kurze Kleider, "die waren abegesneden uf den lenden unde gerunziret unde gefalden, mit engen Armen".
1356(Speier)
 Und sie sollen auch keinen aus Streifen oder Stücken zusammengesetzten Rock mehr tragen oder solchen aus Seide, Pfellerinseide, noch soll das Hauptloch so groß sein, dass man die Achseln sieht und sie sollen auch keinen Rock tragen der vorn oder an der Seite geknöpft ist. Es soll auch keine Lappen an den Ärmeln länger tragen als eine Elle lang vom Ellenbogen. Kein Mann soll Bart noch Scheitel tragen und sei der Zipfel seiner Gugel weder gewunden noch zerschnitten, noch länger denn höchstens anderthalb Ellen, und die Gugel vor dem Gesicht in keiner Weise ausgezackt.
um 1371(in Zürich)
 Es soll auch keine Frau an ihren Rock mehr eine Kappe machen lassen, die länger denn eine Elle ist.
1389(Limburger Chronik)
 Es trugen Ritter und Knechte und Bürger lange Schecken und Scheckenröcke, geschlitzt hinten und seitlich, mit großen weiten Armen und die Besätze an den Armen hatten eine halbe Elle oder mehr.
1467(Chronik de Monstrelet)
 Männer: bei den kürzeren, gewöhnlichen Röcken, die man bald gegürtet, bald ungegürtet zu tragen pflegte, ward die schon durch den schweren Stoff veranlasste Starrheit noch dadurch erhöht, dass man sie einesteils vorn und hinten ihrer ganzen Länge nach zu gleichsam orgelförmigen Parallelfalten gestaltete, andernteils unten, zumeist sehr breit, zuweilen bis zur Hälfte hinauf, mit schwerem und kostbarem Pelzwerk verbrämte.
1480(Chronist Erfurt)
 "Mädchen und Frauen trugen köstliche Brusttücher, auch vorn mit breiten Säumen gestickt, mit Seide, mit Perlen oder mit Flitter, und ihre Hemden hatten Säcke, dahinein sie die Brüste steckten, das alles zuvor nicht gewesen war."
1475(Schultz II Fig.353/254)
 sogenannte "Dürermode" bereits nachweisbar, kostbare Schnüre aus Seide, Silber oder Gold zum Verschliessen.
1494 Feldzug Karl VIII. gegen Italien bewirkte den Siegeszug der italienischen Renaissancemode in unseren Landen.

zum Abschluß:
 Die Augsburger Kleiderordnung von 1582 Legt zwar noch fest, daß der Gebrauch teurer Stoffe den höheren Ständen vorbehalten ist, Die Ordnung enthält nicht ein einziges generell verbotenes Kleidungsstück!


Quelle: http://www.almerlin.de/reenactment/lexikon.html

Hamburger Kleiderordnung vom 7. September 1500


Quelle (Original)

1. Alße denne de borger dusßer erentriken stad mermalß begerth hebbenn, de tzyringe vnnde kostelheid der frowen to metigende vnnde dar van eyn wandel to makende, derhaluenn de burger myt deme rade eyndrachtigenn hebben bespraken, darupp eyne gude ordinancie to makende; vnnde wo de rath myt den oren schickende vnde vorgande worde, woldenn de borgere achterfolgen, all wordeme dath smyde der kleder ock gantz affleggende vnde vorder nicht gebrukende. Suß iß darvpp vorrameth desßeth nascreuen, dath de rath vnnde borger ernstlick willenn hebbenn geholdenn.

2. Welk man ßyn gud vorschatet vor vifdusent mark edder dar enbauenn, de mach ßyne husfrowen laten dregen eyne gulden keden, wegende thome mesten twyntich Rynssche gulden; darto eyn gulden span myt stenen vnnde parlenn, wegende tome mesten dortich Rinssche gulden; jtem noch twe spanne, eyn von twyntigen, dath ander vonn voffteyn Rynssche gulden.

3. Welk man ßyn gud vorschatet vor dre dußenth mark edder dar enbauen doch benedden viffdußenth mark, deß mach syn frowe eyne keden nycht swarer alße voffteyn Rynssche gulden dregenn; dartho ore beste spann von twyntich Rynssche gulden; dat ander dar negest vnnde dath drudde, elk von teyn Rynssche gulden. Hir to scholenn desßer manne frowen erberorth neyne vodere dragenn vnder szubenn bether alße achte edder teyn marck thome hogestenn.

4. Welk man ßyn gud vorschatet vor dußent marck edder dar enbauen doch benedden dre dußenth marck, deß mach ßyn husfrowe dragen eyne kedenn, wegende soß Rynssche guldenn vnnde nicht mer; dath beste span nycht bether alße teyn Rynssche gulden vnnde eyn darto nycht ßwarer alße soß Rynssche gulden myt stenen vnnde parlen. Darto eyne ßuben, dath voder nycht bether alße soß mark vngebremeth edder myth grawerke gebremeth.

5. Welk man ßyn gud vorschatet vor viff hunderth mark edder dar enbauennn doch benedden dußenth marken, der manne frowen mogen dregen eyn span vonn viff guldenn.

6. Welk man ßyn gud vorschatet benedden viffhunderth mark, der manne frowen scholen neyne spanne dragenn.

7. Hyr enbauenn schal men neyn vorguldeth smyde, gold, stene offte parlen dregen noch jenige nygicheid von stenen, golde, suluer, zyden offte zyden wande, behaluen to borden, mowen, kragen vnnde borstdokenn, ßo ßetlik vnnde wontlik is, vppnemen offte anstellen; alles by vorlust des jennen, dath ßo bauen both gedregenn werth.

8. Dat ßulue schall ok geholden werden myt den junckfrowenn, de sik schullen schicken nha werde der guder orer olderenn jn stucken vnnde parcilenn wo vorberoret.

9. Jtem frowen, dede wan jn apenbarenn ßunden geleuet vnnde nhu echte menre hebben, scholen neyne stene, parlen offte gold noch ßuluer vorguldeth, neyn zyden offte zyden wanth draghen; ok neyne voderde kleder offte starkede doke dregen.

10. Jtem neyne denstmegede scholen fluwels, borden offte borstdoke draghenn.

11. Ock scholenn neyne frowenn, jn apenbarenn ßunden leuende, dregen lange hoken, den allene korte manßhoken; ok nyne voderde ßuben, ok neynerleyge klenode von golde offte ßuluer vorguldeth, nene eddele stene, parlen offte krallen noch fluwell, zyden offte cammeloth, by vorlust der guder. Darto wil der rath dat straffen, alße borlick werth ßynde.

Affgekundigeth vnnde publiceret jnt jar veffteynhundert ame mandage vor Vnßer Leuen Frowen dage orer geborth.

übertragen aus: Hamburgische Burspraken 1346 und 1594, mit Nachträgen bis 1699, Teil 2: Bursprakentexte, Hamburg 1960, Nr. 104.


Quelle (übersetzt)

1. Da die Bürger dieser ehrenreichen Stadt mehrmals begehrt haben, die Zierung und Pracht (=Luxus) der Frauen zu mäßigen und zu verändern, haben die Bürger mit dem Rat einträchtig besprochen, darüber eine gute Ordnung zu erlassen; und wo der rat sich mit seinen Frauen anschicken und vorangehen würde, wollten die Bürger nachfolgen, vor allem das Geschmeide für die Kleider ablegen und kein Pelzwerk gebrauchen. Also ist daruafhin dieses Nachfolgende beschlossen worden, was der rat und unsere Bürger ernstlich eingehalten haben wollen.

2. Ein Mann, der sein Vermögen für fünftausend Mark oder mehr versteuert, der darf seine Haisfrau (=Ehefrau) tragen lassen: eine Goldkette mit einem Höchstgewicht von 20 Rheinischen Gulden, dazu eine Goldspange mit Steinen und Perlen von höchstens 30 Rheinischen Gulden, darüberhinaus noch zwei Spangen, eine von zwanzig, die andere von 15 Rheinischen Gulden.

3. Ein Mann, der sein Vermögen für dreitausend bis fünftausend Mark versteuert, dessen Frau darf eine Kette nicht schwerer als 15 Rheinische Gulden tragen, dazu ihre beste Spange von 20 Rheinischen Gulden. Außerdem sollen die Frauen dieser genannten Männer kein Pelzwerk unter den Schauben tragen, welches mehr als höchstens acht oder zehn Mark wert ist.

4. Ein Mann, der sein Vermögen für eintausend bis dreitausend Mark versteuert, dessen Hausfrau darf eine Kette von höchstens 6 Rheinischen Gulden tragen, die beste Spange nicht mehr als zehn Rheinische Gulden und dazu eine Spange mit Steinen und Perlen, die nicht schwere als sechs Rheinische Gulden ist. Dazu eine Schaube, deren Pelzfutter nicht besser als sechs Mark ist und welches unverbrämt oder mit Grauwerk verbrämt ist.

5. Ein Mann, der sein Vermögen zwischen fünfhundert und eintausend Mark versteuert, dessen Frau soll eine Spange von fünf Gulden tragen.

6. Ein Mann, der sein Vermögen unter 500 Mark versteuert, dessen Frau soll keine Spangen tragen.

7. Darüberhinaus soll man kein vergoldetes Geschmeide, Gold, Steine oder Perlen tragen, noch jegliche Neuheit an Steinen, Perlen, Gold, Silber Seide oder Seidengewand anstecken und anlegen, außer an Säumen, Ärmeln. Kragen und Brusttüchern, wie es anständig und üblich ist, alles bei Strafe des Verlusts desjenigen, was trotz der Verbots getrageb wird.

8. Dasselbe soll auch mit den Jungfrauen gehalten werden, die sich nach dem Wert des Vermögens ihrer Eltern richten sollen, wie in den genannten Artikeln und Punkten.

9. Ferner soll keine Dienstmagd Samt, Borten oder Brusttücher tragen.

Abgekündigt und verlesen im Jahr 1500 am Montag vor dem Tag der Geburt unserer lieben Frauen.

Bolland, Jürgen (Hrsg.): Hamburgische Burspraken 1346 und 1594, mit Nachträgen bis 1699, Teil 2: Bursprakentexte, Hamburg 1960, Nr. 104.

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