Die Informationen zum Leben in der mittelalterlichen Stadt, die direkt Hildesheim betreffen stammen von der Webseite:
http://www.hildesheimer-geschichte.de/

Strafen im Mittelalter:

 

In Hildesheim kannte man alle Leibes- und Lebensstrafen welche damals in Deutschland üblich waren.   

Unter den Leibesstrafen gab es hier die Strafe des Pranger (Kaak und Schandpfahl), des Stäupen, der Brandmarkung, der Verstümmelung, des eisernen Tauchkorbs, der „Feddel“ oder „Fiddel“ ( Halsgeige).    

Letztere war für zänkische Weiber bestimmt. Sie bestand aus zwei, mit der spitzen Kante über einander gesetzten, rot angemalten Brettern zwischen zwei Pfosten. Das obere war so eingerichtet, das es in die Höhe gezogen werden konnte; wo sie zusammenstießen, drei Löcher für Hals und Hände der „Maleficantin“ (der zu Bestraften), darüber die Abbildung    

zweier bissigen Katzen und darunter die Verse: „Laß kratzen, laß beißen, denn Friede soll‘s heißen!“.   

Nicht überall war das in Hildesheim gebräuchliche „Ehrabschneiden“ üblich. Der zur Strafe des „Ehrabschneidens“ Verurteilte wurde unter die Halle des Rathauses geführt, wo ein altes, eisernes Schwert an einer Kette hing; dieses schwang der „Büttel“ einige Male mit den Worten: „So schneide ich die Spitzbuben auf der Herren Befehl und von Rechtswegen vor aller Welt und auf aller Zeit die Ehre ab“ über dem Kopf des Verurteilten.   

Auch hat man, wie an anderen Orten auch, die Schand- und Lästerstein zu tragen und aus der „Büttels Flasche trinken“ müssen ;„Büttels flasche trinken“ ist ein anderer Name für den „Schandstein“ welcher die Form einer Flasche haben konnte. Es hat also nichts mit „trinken“ zu tun, sondern ist nur eine mundartliche Umschreibung des „Lastersteinstragen“.   

Noch in den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts wurde ein eigentümliches Strafinstrument in Hildesheim angewandt. Es bestand aus einem langen, auf dem Markt aufgerichteten Pfahl, um welchen mehrere kleine spitze Pfähle eingerammt waren, die den großen Pfahl etwa beim Kegeln wie die Kegel den König umstanden, nur daß der große Pfahl mehr als manneslang über sie emporragte. Der Verurteilte wurde nun an den über den Kopf erhobenen Händen so hoch an den großen Pfahl gekettet, daß er mit den herabhängenden, unbeschuhten Füßen die spitzen Pfähle berühren mußte. Der Schmerz erlaubte ihm nun nicht lange auf der selben Spitze stehen zu bleiben, darum trat er schnell von einem Pfahl auf den anderen und umtanzte so unter dem Hohn und jauchzen der zuschauenden Kinder ständig die Säule, an der er gekettet war.   

Ferner finden sich Berichte, daß auch in Hildesheim die alte Strafe des „Sonderkäfigs“ angewandt wurde.    

Solche Käfige bauten die Städte häufig für gefangengenommene Raubrittern, selbst Kriegsgefangene fürstliche Personen saßen in diesen Behältern. Diese Behälter nannte man in Niedersachsen „Dorenkisten“ (Thorenkisten, Narrenkäfige).   

Um 1542 wurde einer gewisse Barbara Storg in Hildesheim auf Befehl des Rates eine „Dorenkiste“ gebaut. Es heißt in den handschriftlichen Brandis‘schen Annalen: „Barbara Storg gieng in den Dom wedder des rades bodt, de markvogedt nham öhr vele Hoiken (Mäntel?), indt leste wordt öhr gebuwedt ein Dorenkisten vor des hilligen Kruitzes Dor, darin wardt se gesettedt umme deb avend des hilligen Lichnams dach, und sadt dar dat ganze jahr undt andere inne“.   

    

Weitere drastische Strafen waren u.a.: 

·        „Unzüchtigen“ Frauen wurden manchmal die Ohren abgeschnitten (den Männern blieb diese Strafe erspart)    

·        „Ehrlose“ Frauen wurden mit der Peitsche aus dem Stadtfrieden getrieben    

·        Heiratsschwindler wurden einfach geköpft    

·        Eine Kindsmörderin wurde in einen Sack gesteckt und ertränkt.

Kopf abpflügen

Ein Gerichtsurteil bei einem Goding (= Gerichtsverhandlung ) vor dem Ostertore am 6. Juli 1647 lautete wie folgt: 

„Der Verbrecher soll an des Steins statt in die Erde bis an den Hals gesetzt und ihm der Kopf mit vier unbändigen und ungehaltenen Pferden abgepflügt werden.“ 

Wegen welchem Verbrechen dieses drakonische Urteil gefällt wurde, wird in der Quelle nicht angegeben.

 

Grausame Gerichtsurteile, Allgemeiner Heimat-Kalender, Gerstenberg 1968, Hildesheim, S. 107

Wassertauchen

Das „Wassertauchen“ war eine Strafe, die u.a. Gartendiebe auferlegt wurde.   

Am Ostertor hing über dem Stadtgraben ein eiserner Käfig, in den der Delinquenten gesteckt wurde und dann in das Wasser des Stadtgrabens getaucht wurde. 

 

D. Fischer: Zeitschrift für Deutsche Kulturgeschichte, Die Straßennamen der Stadt Hildesheim, Bauer & Raspe 1857, Nürnberg, Bd. 2, S. 201

Rädern

Auf der Steingrube fand auch die barbarische Hinrichtung des „Räderns“ statt. 

Straßenräubern, Raub- und Meuchelmördern wurden mit einem schweren Rad die Knochen zerbrochen und der Körper dann auf das auf einer Stange liegende Rad geflochten. 

Diese grausame Strafe wird sogar 1745 noch einmal erwähnt. 

 

H. Knösel: Allgemeiner Heimat-Kalender 1958, Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte, Gerstenberg 1958, Hildesheim, S. 97f

Brennen

Auf der Steingrube fand auch die barbarische Hinrichtung des „Brennens“ statt. 

Münzfälschern, den sogenannten Kipper und Wippern, fesselte man in dem ringsum aufgeschichteten Holzstoß an einen Pfahl und ließ sie „Schmöken“, d.h. verbrennen. So erging es 1424 auch zwei Falschmünzern, zu deren Verbrennung die Stadtrechnung eine Ausgabe für 6 Fuder Holz verzeichnete. 

Die Verurteilten bekamen buntfarbige Filzhüte auf, an denen einige ihrer gefälschten Silberpfennige befestigt waren, um die Art ihres Verbrechens kenntlich zu machen. 

 

H. Knösel: Allgemeiner Heimat-Kalender 1958, Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte, Gerstenberg 1958, Hildesheim, S. 97f

Enthauptung

„Ehrenvoller“ als der Tod am Galgen galt die Hinrichtung mit dem Schwert, die darum auch öfter als „Begnadigung“ von den Angehörigen der zum „Strange“ Verurteilten erbeten wurde. 

Enthauptungen fanden in aller Öffentlichkeit auf dem Marktplatz statt und zwar u.a. für schwere Betrugs- und Sittlichkeitsverbrechen, für Todschlag ohne Notwehr und Mißachtung der Stadtverweisung. 

Im Jahre 1599 wird dann erstmals eine Enthauptung auf dem „Rabenstein“ der Steingrube erwähnt, wo ein Domvikar, der im Streit einen Spielmann erstochen hatte, das Leben lassen mußte. Einige Jahre später wurde hier eine Frau wegen Gatten-Giftmordes auf die gleiche Art gerichtet.

Ersäufen

Das „ersäufen“ war eine der scheußlichen Hinrichtungsarten des Mittelalters, welche bis weit ins 17. Jahrhundert in   

Gebrauch war.  Auch in Hildesheim wurde diese Hinrichtungsart durchgeführt.     

Den Wassertod starb z.B. 1608 eine Giftmischerin und 1633 eine Kindesmörderin, wobei man der einen nur ihrer   

Jugend willen ein vorausgehendes zweimaliges „Angreifen“ (brandmarkung) mit glühenden Zangen erließ.     

 

Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd. 1, S. 15

Sieden in der Pfanne

Das „Sieden in der Pfanne“ mit Wein und Öl war eine der schrecklichsten Strafen des Mittealters. 

In Hildesheim wurde diese Art der Bestrafung einmal erwähnt. Dort wurde ein Falschmünzer, ein sogenannter Kipper und Wipper, durch diese Strafe hingerichtet. 

 

H. Knösel: Allgemeiner Heimat-Kalender 1958, Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte, Gerstenberg 1958, Hildesheim, S. 97f

Eselreiten

Das "Eselreiten" war eine Strafe des Mittelalters, welche für leichte Vergehen verhängt wurde.  

Der "Esel" bestand aus zwei Brettern die oben spitzwinklig miteinander befestigt waren. In einigen Ausführungen wurde der Rücken des Esels aus scharfkantigem Eisen gefertigt. Vorne befand sich meist ein mit Stroh ausgestopfter Eselskopf. Die Delinquenten wurden auf diesen „Esel“ gesetzt. Je nach der Schwere ihres Vergehens wurden ihnen dann noch Gewichte an die Füße gebunden.     

Auf den Esel kamen in der Regel Soldaten für kleinere Dienstvergehen, aber auch „schlechte Eheleute“ wurden auf den Strafesel gesetzt. Der Strafesel diente zur Bestrafung leichter Verbrechen an öffentlichen Stellen, wie beispielsweise auf Marktplätzen oder vor Rathäusern. Er stand für gewöhnlich neben dem Pranger.

Pranger

Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, einer Plattform oder eines Holzpfostens, an denen der Bestrafte gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde.    

Zunächst Folterwerkzeug und Stätte der Prügelstrafe, erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen.    

Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit.

 

Der Hildesheimer Schandpfahl stand an der Ecke des Bäckeramthauses auf dem Marktplatz.   

Dort wurden u.a. immer wieder einmal „Weibspersonen“ - so der damalige Sprachgebrauch - angebunden,  die sich nach der Meinung des Magistrats  „sittenwidrig“ verhalten hatten.    

Die Zuschauer waren bei solchen Anlässen immer zur Stelle und es herrschte, wie es berichtet wurde, eine ausgelassene Stimmung. Die Frauen am Pranger erhielten etliche Streiche mit der Rute – Stäupen genannt - und wurden aus der Stadt gewiesen.

 

Pranger wurde in Deutschland, Mölln aufgenommen und hat folgende Stichwörter: Mölln.

Halseisen am Rathaus

Das Halseisen an der Kette diente zum Strafvollzug für geringe Vergehen wie z.B. Schwindler, Hehler oder "leichtfertige Weiber". Sie wurden für einige Stunden angeschlossen und von den Zusachauern weidlich verspottet.

Es befand sich an der Laube des Rathauses (rechts im Bild).

Zur Beleuchtung der dunklen Lauben dienten Öllampen, die in vergitterten Eisenkörben an langen Stangen über den Lauben hingen.

 

 

Halseisen am Rathaus
Halseisen am Rathaus

Halsgeige

Eine Halsgeige (auch Schandkragen oder Schandgeige genannt) ist eine meist hölzerne Fessel, die in Europa im Mittelalter verwendet wurde. Sie umschließt den Hals und die Handgelenke der zu fesselnden Person, wobei sich die Hände hintereinander vor dem Körper befinden. Die Halsgeige wurde in der Regel aus zwei symmetrisch angeordneten Holzteilen gebaut. Hinten befand sich ein Scharnier, vorne ein Verschluß. Für die Fesselung wurde die Halsgeige aufgeklappt, und die Hände wurden in die entsprechende Position gebracht. Daraufhin wurde die Halsgeige zugeklappt und verschlossen. An der Halsgeige war in der Regel eine Kette oder ein Seil befestigt, womit die gefesselte Person geführt oder angebunden wurde. Seltener wurde die Halsgeige aus Eisen gefertigt.                                 

Teilweise wurden die Handgelenke an die Fußgelenke gefesselt, wobei der Gefangene in dieser Haltung auch an den Fesseln aufgehängt werden konnte. Gefangene mußten oft tagelang in solchen Fesseln warten. Die Halsgeige diente zur Durchführung von Ehrenstrafen. Der verurteilten Person wurde die Halsgeige umgelegt, woraufhin sie damit durch die Stadt geführt und/oder an den Pranger gestellt wurde, so daß sie dem Spott der Mitbürger ausgesetzt war und gedemütigt werden sollte. Die Halsgeige wurde nur bei leichten Vergehen verwendet, vor allem (aber nicht nur) Frauen und jungen Mädchen wurde sie umgelegt. Grund für die Bestrafung waren beispielsweise Zänkereien (engl.: shrew's fiddle) oder auch leichte Diebstähle.  

Eine Sonderform war die Doppel-Halsgeige, in die zwei Frauen gleichzeitig eingeschlossen wurden, die miteinander gezankt hatten. Die Doppel-Halsgeige war so konstruiert, daß sich die beiden Verurteilten von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen mußten.

 

 

Stäupen

Als Stäupen (auch Staupen, Stäupung, Staupenschlag, Staupenstreichen, von Stüpe oder Stüpa aus dem westslawischen staup für Altar, Pfahl oder Pfosten) bezeichnete man im Mittelalter eine Körperstrafe, bei welcher der Verurteilte am Pranger geschlagen wurde, der daher auch den Namen Staupsäule trägt.  

Verwendet wurde dafür ein meist aus Birkenreisig gefertigtes Reisigbündel, die Staupe oder der Staupbesen, in das mitunter scharfkantige Metallsplitter oder Steine eingearbeitet waren.

 

So erging es z.B. 1479 einer unehelichen Mutter, die ihr neugeborenes Kind heimlich nach Adenstedt schaffen ließ. 1598 wurde ein Mann wegen des nicht eingehaltenen Eheversprechens zur "Staupe mit Ruten am Kak" verurteilt. 

 

Stäupen, http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4upen, (Abgerufen: Mittwoch, 19. Oktober 2011 13:23)
H.58 H. Knösel: Allgemeiner Heimat-Kalender 1958, Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte, Gerstenberg 1958, Hildesheim, S. 97f

Fiedel

Ein neues Mittel, um die Beleidigungswut zu unterdrücken war die Einführung der rot gestrichenen „Fiedel“ vor dem Rathaus. Sie zeigte die Darstellung zweier bissiger Katzen.

In dieses „Gestell“ gespannt, sahen sich seit 1731 „keifsüchtige Weiber, Dirnen und loses Gesindel“ auf einige Stunden dem öffentlichen Spott ausgesetzt.

 

Joh22 Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd. 1, S. 15

   

Diebstahl:

Das „Wegnehmen“, also der Diebstahl, hatte im Mittelalter und vielfach noch danach im 16. Jahrhundert sehr schwerwiegende Folgen: oft endete das Leben der Diebe am Galgen. 

Im 17. Und 18. Jahrhundert milderten sich die strafen. Man nahm von der Todesstrafe meist Abstand und stellte den Sünder an den Pranger oder an das Halseisen, wo sie zum Gespött der Leute wurden. Anschließend wurden sie oft noch ausgepeitscht und dann aus der Stadt ausgewiesen. 

  

Hier eine kleine Auswahl von besonders bemerkenswerten Diebstahlfällen

1685 
 Eine Frau begann Gartendieberei. Man zwang die Frau in den Korb, der am Ostertor über dem Stadtgraben hang, zu steigen; dann wurde durch eine besondere Vorrichtung der Boden des Korbes ausgeklappt, so daß die Diebin in das flache Wasser plumpste. 
   
 
1699 
 Eine Frau begann Gartendieberei. Die Frau wurde mit einem Kragen von Gartengewächsen an das Halseisen geschlossen und dann aus der Stadt verwiesen 
   
 
1714 
 Ein Mann wurde wegen Diebstahls - was er gestohlen hat ist nicht überliefert worden - zunächst drei Monate in Haft genommen, dann gefoltert und dabei verletzt; nach der Heilung seiner wunden wurde er endlich gehängt. 
 

Falschmünzerei

1518
 
Hier wurde ein Falschmünzer in Hildesheim hingerichtet. Zur Schande seiner Tat, wurden ihm noch zusätzlich seine falschen Pfennige aufs Gewand genäht. 
 
1755
 
Hier kamen drei Schuhmachergesellen auf den Gedanken, am Almstor statt des Sperrgeldes dem Torwächter ein Stück Kupfer zu geben; dann sind sie davon gelaufen, aber erkannt und mit einem Taler vier Groschen Strafe belegt. 
 

Güterarrest

Güterarrest war eine Strafmaßnahme des Mittelalters. Sie ist die Beschlagnahmung von Gütern, um z.B. Beschuldigte zur Zahlung einer Strafe zu zwingen. 

Heute ist diese Strafe mit der Pfändung durch den Gerichtsvollziehers zu vergleichen.

Nicht-bezahlen des "Torgeldes"

Jede Person die in die Stadt eintreten wollte, mußte an den Toren eine Tormarke einlösen, also praktisch ein „Eintrittsgeld“ bezahlen. Durch viele „sportliche“ Einlagen versuchte so manch ein Bürger diese Zahlung zu umgehen, was natürlich strafbar war und dementsprechend bestraft wurde. Wenn etwas von dem Sünder zu erlangen war wurde dieser „zur Kasse gebeten“; andere, die nichts hatten, wurden einige Tage festgesetzt.  

 

Mit zwei bis vier Taler Strafe wurde belegt, wer zur Zeit des Gottesdienstes solche unerlaubten Wege ging oder im Winter über das Eis des Grabens in die Stadt gelangte.

   
1655  
 
Ein Zimmergeselle, der „übers Ravelin durch den Graben vor dem Dammtor gegangen“ war, wurde für einige Tage festgesetzt.  

 

1721  
 
Ein Neustädter Bürger, der scheinbar die Zahlung des Sperrgeldes sparen wollte, kletterte „zu nachtschlafender Zeit“ über das Gerüst beim Neuen Tore hinter dem Lappenberg in die Stadt und mußte für diese artistische Leistung neun Taler Strafe zahlen.  
 

Strafen bei Ruhestörung während des Gottesdienstes

Sehr ernst nahm man es mit Störungen des Gottesdienstes oder mit der Ruhezeit des Sonntags.

   
1605  
 
Ein Bürger mißachtete die geschäftliche Ruhezeit während des Gottesdienstes. Er mußte  20 Taler Strafe zahlen.  

 

1714  
 
Ein Bürger entweihte den Sonntag durch Seifensieden. Er mußte 12 Taler Strafe zahlen.  
 
1717  
 
Ein Branntweinschenker stellte „unter der Predigt“ nicht seine Tätigkeit ein. Er zahlte 5 Taler Strafe.
 

Galgen

Der Galgenberg trägt seinen Namen von dem Galgen, der hier auf der mittelalterlichen Richtstätte stand.   

Wenige Schritte oberhalb der Bismarcksäule sieht man beim Eintritt in den Wald linker Hand einen Erdaufwurf. Auf dieser Erhöhung hat das „Dreibein“ gestanden. Der Hildesheimer Galgen bestand nämlich aus drei senkrecht stehenden Pfosten, die oben durch drei waagerechte Balken miteinander verbunden waren.                     

Während Mörder auf dem Marktplatz und später auf dem Rabenstein der Steingrube mit dem Schwert hingerichtet wurden, mußten Diebe am Galgen mit des „Seilers Tochter Hochzeit halten“. Sie wurden vom Immengarten ab den „Armesünderweg“ hinauf geführt und dann gehängt.   

Die erste Kunde von dem Galgen stammt aus dem Jahre 1325.   

 

Im Laufe der Zeit mußte der Wind und Wetter ausgesetzte Galgen mehrmals erneuert werden. 1587 warf ein gewaltiger Sturm den aus drei steinernen Pfeilern gemauerten Galgen um, an dem noch zwei Diebe hingen. Bevor dann Zimmerleute und Maurer an die Arbeit gingen, hatte ein Mitglied der Stadtverwaltung den ersten Handschlag zu tun. Dies geschah auf Forderung der Handwerker. Nun konnte ihnen niemand höhnend und spottend „Galgenarbeit“ vorwerfen.   

1435 wurden sieben Diebe gleichzeitig an den Galgen gehängt, sie blieben dort, bis sie herabfielen und man sie im Hügel einscharrte oder nach dem Katharinenfriedhof an der Einumer Straße brachte.   

Für einen Dieb, der die Stadtkasse hatte berauben wollen, wurde, um den Schimpf und die Schande des Galgentodes noch zu erhöhen, ein besonderer Galgen oben auf das Dreibein gesetzt. Eine 16jährige Magd, die beim Stehlen ertappt worden war, mußte ihre Schuld 1582 am Galgen büßen.   

Vom 18. Jahrhundert ab wurde Diebstahl milder beurteilt. Der Steingalgen wurde noch 1714 mit neuen Balken versehen.   

Auf Befehl der westphälischen Regierung wurde der Galgen 1809 abgebrochen.

Dorenkiste

Die „Dorenkiste“, die erstmals 1422 erwähnt wurde, war ein großer Holzkäfig, in denen die Stadtbehörde oftmals „Tobsüchtige“, also wohl Geisteskranke einschloß.    

Diese Kiste hang  am Hagentor und – zeitweise - ein zweiter am Hl. Kreuztor. Am Hagentor bezeichnete ein - scheinbar in Stein gehauener - „Torenkopf“ die Stelle wo er hing. 

    

 

Der Rabenstein

Rabenstein wurde ein erhöhter, von Steinen gemauerter Platz genannt, auf dem vor allem im Mittelalter die Enthauptung von Verurteilten stattfand.  Die Bezeichnung rührt daher, daß sich bei solcherart Nutzung viele Raben aufzuhalten pflegten.   

Die Rabensteine dienten als Zeichen der peinlichen Gerichtsbarkeit, daher fanden sie sich in allen deutschen Städten, denen diese Art Gerichtsbarkeit zustand. In den nachfolgenden Jahrhunderten wurde der Rabenstein, ebenso wie der Galgen, immer weniger verwendet, er wich der fortschreitenden Kultur.    

  

In Hildesheim stand ein solcher „Rabenstein“ auf der Steingrube.

 

Rabenstein (Justiz), http://de.wikipedia.org/wiki/Rabenstein_(Justiz), (Abgerufen: Dienstag, 4. Oktober 2011 08:59)

Hexen

Während man bis ins 12. Jahrhundert hinein noch den Aberglauben an Hexen unter Strafe stellte, zeichnete sich von 1183 an eine völlige Kehrtwendung ab. Von nun an ging man gegen Ketzer, Zauberer, Hexen und Teufelsbrüder selbst vor.    

An Hexen, Teufel, Dämonen, Gespenster, Poltergeister  glaubte der dumme, einfältige Bauer und nicht minder der Bewohner der Stadt, lebte er nun als Bettler oder Patrizier, als Handwerker, Schreiber oder Magister  in ihren Mauern. Huckup und Hödeken spukten in Hildesheim. Überliefert ist die Sage vom Teufelshorn,  dessen Abdruck an der Dommauer ist heute noch zu erkennen, vom Teufel in der Domschenke, vom Schauteufelskreuz, von den Hexen, die als Katzen ihr Unwesen treiben.  Fegefeuer und Hölle nannten sich Straßen am Andreasplatz.    

Dem anderen „tausend Teufel und tausend Hexen in den Leib“ wünschen, war hier zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein häufig zu hörender Fluch. Eine Frau  die sich „verdächtig“ machte, war rasch als „Toeversche“ (Zauberin) oder „Wickersche“ (Wahrsagerin) abgestempelt. Hexensabbate spielten sich zwischen Mitternacht und Hahnenschrei auf dem Marktplatz, dem Hohen Weg und draußen vor Steuerwald ab. So jedenfalls hatten Angeklagte im Verhör es selbst berichtet, und niemand sah einen Grund, an dem Wahrheitsgehalt solcher durch Folter erpreßter Aussagen auch nur den leisesten Zweifel zu hegen.      

In den 35 Hexenprozessen, die Hildesheims Justizgeschichte verzeichnet, ergingen 25 Todesurteile. Die Prozesse verteilen sich auf folgende Jahrhunderte: 15. Jh. =4, 16. Jh. = 13, 17. Jh. = 14 und 18. Jh. 4 Prozesse.    

Alleine 1513 wurden 10 Frauen auf der Steingrube verbrannt. Zwischen 1431 und 1648 wurden „nur“ 25 „Hexen“ in Hildesheim dem Scheiterhaufen übergeben.    

In Braunschweig z.B. kann die Zahl zwischen Ende des 15. Jh. und Mitte des 18.Jh. nur geschätzt werden. Es waren so viele, daß die Brandpfähle vor dem Tore „dicht wie ein Wald“ standen.     

Hier einige besonders charakterlich erscheinenden Hildesheimer „Hexen-Prozesse“:   

     

§ 1513: Gegen zehn Frauen wird Anklage erhoben. Sie sollen mehrere Männer verhext haben, die daraufhin liebestoll geworden sind. In einem Fall wurde ein Totenkopf nachts heimlich vor der Kammertür des Opfers vergraben, im anderen Fall bekam der Mann das Herz eines lebend zerrissenen schwarzen Huhnes zu essen. Drei der Beschuldigten endeten auf dem Scheiterhaufen.    

    

§ 1562: Die Magd der Siborgschen ist krank. Die Siborgsche soll ihr unter Zaubersprüchen und Verwünschungen Kräuter in die Biersuppe gerührt haben. Mit Hilfe des Teufels hat sie auch fremder Leute Vieh krank gemacht, das krepiert ist, und Bier verdorben. Sie wird „mit feurr gestraffet“.    

        

    1564: Die in schlechtem Ruf stehende Munstedsche wird von Nachbarinnen beim Rat angezeigt, weil sie ein Verhältnis mit dem Bösen hatte, also dem Teufel. Auf der Folter ruft sie aus: „Struschen! Struschen! du heft mi so nicht gelovet, dat ich schall geplaget werden…“. die Folterknechte greifen sie nach diesem „Geständnis“ beim Schopf, ziehen sie am Seil in die Höhe und lassen sie jäh wieder hinabsausen, „dat ore de hals lude geknacket hadde“. Die Dabeistehenden wollen einen Augenblick lang den „Strußfeder“ gesehen haben. Die Leiche wurde verbrannt.    

    

§ 1565: Ilse Ridders bekennt in der Tortur, sie sei in der Walpurgisnacht „up dem Blocks Barge“ (Blocksberg/Harz) gewesen. Der Böse sei durch das Fenster zu ihr „flegen und brusen kommen“ und habe sie durch die Luft mitgenommen. Sie wird „mit feur zu Pulver verbrandt“.   

      

§ 1591: Vor dem Dammtor wohnt Hinrich Dannebergs Frau, die dicke Anneke, die „in fürfallenden krankheiten an minschken und queke“ (Vieh) von den Leuten besucht wird. sie kann „in die cristallen (Glaskugel) sehen“ und Zukünftiges darin lesen. Im peinlichen Verhör gibt sie zu, Vieh vergiftet, Weiden verhext und mit dem Teufel verkehrt zu haben. Sie wird zum Scheiterhaufen verurteilt und darf – ein besonderer „Gnadenerweis“ -, statt in dem entwürdigenden Karren gefahren zu werden, zu Fuß zur Richtstätte auf der Steingrube gehen.   

      

§ 1607: die Mollersche aus der Neustadt, eine Frau „ziemblich von Alter“, hat Kranken selbstbereitete Arznei verabfolgt. Jobst Barteramb soll kurz vor  seinem Tode Zeugen gegenüber geäußert haben, er fühle sich von der Mollerschen „bezaubert“. Ein Kind, das sie ebenfalls behandelt hat, ist krumm geworden. Die Angeklagte gesteht, daß der Teufel ihr die Heilkunst beigebracht hat. Er habe „bei ihr gelegen und seinen willen mit ihr gepflogen“. „Sie hetten…ihren Tanzplatz uff dem market, hogen Wege und anderen Orten gehabt.“   

      

§ 1615: Der 15jährige Heinrich Kirch treibt zusammen mit einem anderen Lehrjungen „Polterey“ vor dem Hause seines Lehrherrn. Sie tollen auf dem Hausboden umher, werfen mit Lehm und Steinen und machen Katzenstimmen nach. Damit wollen sie sich an dem ängstlichen Meister für die harte Arbeit und die schmale Kost rächen – aber auch ihre Diebereien an den Vorräten in Keller und Küche vertuschen. Vor dem Scharfrichter legt Heinrich ein „umfassendes Geständnis“ ab: Der Teufel habe sie in Katzen verwandelt. Von ihm hätte er dann gelernt, Tiere herbeizuzaubern. Der verzweifelte Vater schreibt ein Gnadengesuch nach dem andern, um das Leben seines Sohnes zu retten. Umsonst. Erbarmungslos schleppt man den Jungen wegen erwiesener Teufelsbesessenheit zum Scheiterhaufen.

 

Lesetipp: Für und wider den Wahn: Die Geschichte der Hexenverfolgung im Hochstift Hildesheim

Es gibt wohl kaum ein dramatischeres und zugleich irrwitzigeres Thema in der Geschichte schlechthin. Ein Vortrag des Verfassers zu der Situation der Hexenverfolgung in unserer Heimat vor einem hiesigen Geschichtsverein legte den Grundstock zu diesem, für das Bistum Hildesheim noch unaufgearbeiteten Terrain und zeigte, welch ein Potential hier noch unbearbeitet brach lag. Folglich wird in der vorliegenden Darstellung erstmals der Versuch unternommen, für etwa das Gebiet des alten Hochstifts Hildesheim die faszinierende Epoche der Hexenverfolgungen zu dokumentieren, so problematisch sich dies heute auch gestaltet. Dabei handelt es sich um die Geschichte eines religiösen Wahns, der auch in unserer Heimat seine Spuren mit einigen Highlights hinterlassen hat - allen Aktenverlusten zum Trotz. Aber gerade aus Hildesheimer Sicht ergab sich im Verlaufe der Arbeit auch die ausserordentlich seltene Situation, dieses grundsätzlich negativ belegte Thema sogar in gewisser Hinsicht positiv darstellen zu können, denn - und auch dies findet erstmals seine Veröffentlichung - es ist die Stadt Hildesheim, der ein engagierter Kämpfer gegen den Hexenwahn ansich entstammt! Das ist umso bemerkenswerter, als der bereits aus namhaftem Hildesheimer Geschlecht entstammende Jurist Justus Oldekop es vermochte, sich in hohem Maße über den Geist seiner Zeit zu erheben: Im Gegensatz zu seinen berühmten Mitstreitern Weyer, Tanner, A. Prätorius, Hexenpater v. Spee etc., welche schlechthin als die Vorkämpfer gegen den Hexenprozess gelten, dämonologisch großenteils aber alles beim Alten ließen, focht der angesehene Hildesheimer (der sich übrigens lange in Braunschweig aufhielt und hier seinen Monsterprozess erleben musste) nicht nur wie diese aus Mitleid mit den armen Opfern gegen die Qual der Folter und die ungerechten Gerichtsverfahren, sondern Oldkop bekämpfte zudem den Wahn ansich, mithin die theologischen Grundlagen des Wahns! Dabei agierte er literarisch und in direktem Widerspruch den ob seiner Härte berüchtigten führenden deutschen Strafrechtslehrer des 17. Jahrhunderts, Benedict Carpzov (1595-1666), der synonym für eine abermalige Verschärfung des Hexenprozesses stand. Selbstlos, furchtlos, energisch und in einer Zeit, als die Scheiterhaufen noch brannten und das Einschreiten zugunsten der Opfer noch immer gefährlich war, erhob er seine Stimme der Vernunft.

 

http://www.amazon.de/F%C3%BCr-wider-Wahn-Hexenverfolgung-Niedersachsens/dp/3980364232

 

2 Beispiele von Schandmasken, aus dem Rothenburger Kriminalmusem


Wappen der Familie Pepersack
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Nächster Termin 26.04. öffentliches Training
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